Hallo,
wollte jetzt in einer vermieteten Wohnung das Badezimmer neu machen. Wenn jetzt die Wände alle auf sind und es stellt sich heraus, dass die Steigleitung die von unten hoch kommt, so marode ist, dass man hier die neuen Rohre nicht anschließen kann, wie geht es dann weiter?( Ist jetzt schon schwacher Wasserdruck vorhanden)
Steigleitungen sind Gemeinschaftseigentum, die waagerechten Rohre in der Wohnung Sondereigentum, soweit klar. In diesem Fall müßte doch dann zumindest ein Teil der Steigleitungen von der Hauseigentümergemeinschaft erneuert werden?
Ist hier dann "Gefahr im Verzug" oder muß ich erst über den Verwalter eine Sonderversammlung beantragen?
Wäre dann ja im Prinzip sinnvoller, die komplette Steigleitung und auch das Fallrohr komplett zu erneuern, natürlich auf Gemeinschaftskosten mit Zustimmung der anderen Eigentümer?