Kann ich das Nummernschild beim Gebrauchtwagenkauf übernehmen?
3 Antworten
Wenn das Auto noch zugelassen ist und der Verkäufer dem einwilligt ja.
Habe ich letztes Jahr tatsächlich gemacht, war aber ein Gebrauchter vom Händler. Sofern der Vorbesitzer das Kennzeichen nicht hat reservieren lassen, geht das. Der Händler hat mir (Zulassung gehörte dazu) zwar ein Wunschkennzeichen angeboten, das gehörte zum Service - ich brauche solche Sperenzchen aber nicht, so meinte er, wenn ich nix dagegen habe, nehmen wir gern das Kennzeichen vom Vorbesitzer, das übrigens total neutral ist und auch dessen Initialen nicht aufweist. Ich fahre sehr gut damit.
Wenn das gute Stück zugelassen ist, wird das Kennzeichen ja mitgekauft und darf bleiben.
Ist es das nicht, dann nur innerhalb des Bezirkes und auch nur dann, wenn es frei ist, Wunschkennzeichengebühr wird fällig.
Viel Glück.