Eidesstattliche versicherung ohne Kaufvertrag?

Hi an alle ich habe folgendes Problem

Ich habe mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug von privatgekauft und erst nach dem Kauf festgestellt das mir der fahrzeugschein fehlt, einen Kaufvertrag gibt es nicht da wir beide keinen hatten und ausgemacht das er mir den Kaufvertrag per Email zukommen lässt

Das Fahrzeug war abgemeldet und um es anzumelden ist der fahrzeugschein zwingend erforderlich

Der Verkäufer meldet sich nicht mehr und reagiert nicht auf Anrufe, ich habe also weder Kaufvertrag noch Fahrzeugschein aber dafür den kfz Brief und alle anderen Dokumente zu dem Fahrzeug

Um einen neuen Schein zu beantragen oder den alten als Verlust zu melden müsste man eine eidesstattliche versicherung abschließen das kann man aber nur als Halter machen, aber da es ja nun keinen Halter gibt da das Fahrzeug nicht angemeldet ist kann es nur der Eigentümer machen, rechtlich zählt der kfz Brief allein nicht als eigentumsnachweis

Was wäre denn nun wenn ich das Fahrzeug an einen Freund mit Kaufvertrag verkaufe mit dem Hinweis das der kfz Schein verloren ist und ich es wieder zurück kaufe

Dann hätte ich ja den Kaufvertrag als Eigentums Nachweis und könnte eine eidesstattliche versicherung abschließen um das Fahrzeug endlich anzumelden?

Das steht halt jetzt schon eine ganz Weile bei mir und ich kann nix machen, Polizei und Anwalt sind da auch recht ratlos bzw meinen das die Sache sehr lange dauern könnte und ich habe nun auch keine große Lust auf einen Rechtsstreit

Betrug, Zulassung, Zulassungsstelle
Falsche Angabe in Fahrzeugbrief und Zulassung - was tun?

Da ich den Kredit für mein Auto in diesem Monat abgezahlt hatte, hat mir die Bank vor ein paar Tagen den Fahrzeugbrief zugeschickt. Da ich ihn zuvor nicht gesehen hatte (er wurde vom Autohändler gleich an die Bank geschickt), habe ich ihn mir angesehen und gemerkt, dass bei Farbe des Fahrzeugs "BLAU" steht. Seit ich das Auto gekauft habe (vor knapp vier Jahren) ist es aber gelb. Ich habe gleich in der Zulassung nachgeschaut, die ja etwas unübersichtlicher als der Brief ist (Legende auf der Rückseite) und da steht natürlich auch "BLAU". Und wie zum Hohn steht auf der Zulassung: " Zur Beachtung! Die Angaben müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde nach Maßgabe der für die Fahrzeugzulassung geltenden Rechtsvorschriften anzuzeigen." Ich habe das bisher echt nicht gemerkt, auch die Werkstatt nicht, in die ich mein Auto schaffe und auch kein Polizist bei der Kontrolle. Ich habe ja auch nicht angenommen, dass so etwas wie die Farbe falsch angemeldet werden könnte. Damals hat der Autohändler aufgrund Vollmacht von mir das Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet. Wie kann so etwas passieren? Bin ich verpflichtet, auch noch die anderen Angaben zu kontrollieren? Muss ich jetzt zur Zulassungstelle, das ändern lassen? Und wie soll ich erklären, warum das Auto gelb ist?

Auto, KFZ, Fehler, Autokauf, Autohändler, PKW, Zulassung, Zulassungsstelle, fahrzeugbrief