Frage zur Anzahl der Vorbesitzer im Fahrzeugbrief? (Vorhalter // Vorbesitzer)?
Ich melde morgen ein Gebrauchtfahrzeug an und habe vom Händler die Fahrzeugpapier erhalten. Habe das Fahrzeug laut Kaufvertrag mit "Anzahl der Vorbesitzer laut Brief: 3" gekauft und nun finde ich aber nur 2 im Fahrzeugbrief, nach meinem Verständnis. Im Fahrzeugbrief wird ja von "Vorhalter" und im Kaufvertrag "Vorbesitzer" gesprochen wird. Letzteres trifft quasi ja zu, da das Auto nicht im Kundenauftrag verkauft wurde, sondern direkt vom Autohaus. Also die sind ja dann der dritte Besitzer, aber das Fahrzeug war nur auf zwei Halter zugelassen = sprich Vorhalter, oder? Also wenn ich das Auto wieder verkaufen möchte bin ich der dritte Halter und das ist ja relevant für eine Angabe auf Mopbile.de bzw. zur allgemeinen Wertermittlung.
