Mit Vorbesitzer Kennzeichen fahren?

3 Antworten

Kommt darauf an was Ihr im Kaufvertrag vereinbart habt.

Bei mir gerade wegen schlechter erfahrungen geht kein Fahrzeug zugelassen vom Hof.. egal welche Oma krank ist oder welcher Sack Reis umgefallen ist..

Innerhalb drei Werktage ist Vertragsrechtlich , auch in Vielen Vorgedruckten Verträgen Üblich und du solltest die EVB Nummer immer mitführen.. deine versicherung über einen ev verspäteten Ummeldetermin informieren.

Den Verkäufer nicht vergessen denn wenn der Anzeige erstattet das Du nicht umgemeldet hast bzw das nicht tust warum auch immer bist Du der Dumme

Versicherungsrechtlich Nein bzw du , der Verkläufer trägt das komplette Risiko , kann aber was durchaus Üblich ist Regresspflichtig für alle durch einen Unfall entstehenden Kosten gemacht werden und das zahlt dann kein Versicherer

Moralisch Nein : Ich würde keinen Fremden auf meiner versicherung fahren lassen

Ich war auch mal so blöd einen Wagen zu verkaufen und mit den Kennzeichen zu übergeben. Der Typ baute einen Unfall und ich wurde in der 'Schadenklasse hoch gestuft. Das hat mich einige Jahre einen erhöhten Beitrag gekostet. In der Summe eine Stange Geld.

Danach nur noch ohne Versicherung und Kennzeichen. Muss der Käufer sehen, wo er die Kennzeichen zur Überführung her kriegt und wie er ihn angemeldet kriegt.

Peppie85  29.11.2023, 06:13

Du kannst bei deiner Versicerung berechnen, was dich der Bums gekostet hat. Dem entsprechend kannst du den Schaden zivilrechtlich geltend machen.

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Clabautermann  29.11.2023, 16:34
@Peppie85

Zu spät :-( Hinterher ist man immer schlauer.

Damals war ich zu blöd.

Aber danke für den Tipp.

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Ich würde nie ein Auto aus der Hands geben, welches von einem Käufer mit meinem Nummernschild gefahren wird. Auch nicht nur für 3 Tage.Passiert etwas, dann bist du der Halter , weil das Fahrzeug noch auf deinen Namen läuft.

Da können auf dich größere Probleme zukommen . Die Versicherung kann Probleme machen,,weil du schon im Antrag bei der Versicherung angeben musst wer das Fahrzeug ausser dir noch fährt. Der Name des Käufers ist da nicht vermerkt.

Die Versicherung hätte da ein Grund, jegliche Zahlungen dei sie normalerweise leisten müsste, abzulehnen.

Fahrzeug selber abmelden. Der Käufer muss dann das Fahrzeug anmelden und du hast keine Probeme zu erwarten.