Fahrzeug gekauft ohne Papiere?


29.03.2024, 09:15

Es geht um einen Traktor, lief beim Verkäufer nur auf 6 km/h Zulassung

5 Antworten

man beantragt neue Papiere

dafür braucht man einen Besitznachweis ( Kaufvertrag )

eine eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzer das er die Papiere verloren… hat.

und Zeit

würde aber bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen

was mir komisch vorkommt

der Vorbesitzer will das Kfz angeblich auch vor Jahren ohne Papiere gekauft hat.

dann hätte er neue Papiere bekommen

und die sollen nicht mehr vorhanden sein, das ist fraglich wie ist er dann ohne Papiere gefahren.

das kommt einem spanisch vor.

nicht das da was falsch gelaufen ist.


Honkytonky66 
Beitragsersteller
 29.03.2024, 09:12

Es geht um einen Bulldog, der lief dann auf 6 Km/h Zulassung der hat keine neuen Papiere beantragt.

Geh auf die Zulassung und mach dich kundig

was du brauchst: Kaufvertrag (am besten auch den noch vom vorherigen Besitzer), eidesstattliche schriftliche Aussage vom Vorbesitzer, daß er die Papiere verlor bzw. auch beim Kauf keine mit bekam und dann ne Menge Zeit, das wird akribisch geprüft sicherlich, auch wenns nur nen Bulldog ist (die kosten schließlich auch ne ganze Stange Geld, je nach Modell, da sind Autos witzlos gegen mitunter)

Wenn gar keine Papiere mehr vorhanden sind hilft nur, diese "aufzubieten". Dann wird der KFZ-Schein für ungültig erklärt und der Brief zur Fahndung ausgeschrieben, falls irgendjemand damit irgendwo aufkreuzt und Schindluder treiben will.

Dann dauert es erstmal die Aufgebotsfrist von 14 Tagen, bevor neue Papiere erstellt werden (dürfen). Grundsätzlich hätte das der Vorbesitzer sogar schon tun müssen, als ihm der Verlust aufgefallen ist.
Mit Pech hast du halt ein Fahrzeug gekauft, was rechtlich gar nicht im eigentum des "Verkäufers" stand. Ist schon sehr vertrauensseelig, was du da gemacht hast, denn durch Vorlage der ZB2 (des Fahrzeugbriefes) weist man ja das Eigentum am Fahrzeug, die Zahl der Vorbesitzer etc. nach, auch bei einer 6km/h-Zulassung. Ich hoffe für dich, dass du den Vorbesitzer/Verkäufer gut kennst und nicht einem Ganoven auf dem Leim gegangen bist.

Die ZB1 (der Fahrzeugschein) ist dann im Alltag der Versicherungs- und HU-Nachweis für die Polizei. Darum gehört der auch ins Fahrzeug, während der Brief niemals dort aufbewahrt werden sollte.

In wie weit dann eine neue HU etc. fällig wird liegt sicherlich eher an den beim KBA hinterlegten Daten und daran, ob du an der Bauart (6 km/h) was ändern willst, was sowieso eine Abnahme erforderlich macht. Ist aber wohl ziemlich sicher, dass das nötig wird.

So long,

Matthias

Es geht um einen Traktor, lief beim Verkäufer nur auf 6 km/h Zulassung

Soll das auch weiterhin so bleiben?

Die Voraussetzungen für das Führen eines zulassungsfreien Fahrzeugs wie beispielsweise das Mitführen der Fahrzeugpapiere sind §4 FZV geregelt, die gesamte FZV gilt aber nur für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.

Es geht um einen Traktor, lief beim Verkäufer nur auf 6 km/h Zulassung

Bei 6 km/h Höchstgeschwindigkeit wird keine Zulassung und kein Kennzeichen benötigt. Versicherungsschutz besteht durch die private Haftpflichtversicherung und/oder Betriebshaftpflichversicherung.