Wie fändet ihr diese Grundgesetzänderung?
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die Religionsausübung ist auf den häuslichen Bereich und Gotteshäuser beschränkt. Dort ist sie voll gewährleistet, sofern die Religionspflege kein Bundes- oder Landesgesetz verletzt. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf das Tragen religiöser Kleidung oder Symbole.
(2a) Religiöse Ausbildung ist nur an entsprechenden Schulen, Universitäten und anderen Ausbildungsstätten gestattet.
(2b) Klagen auf der Basis religiöser Überzeugungen vor regulären Gerichten sind unzulässig.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Aktuell steht es so im GG.
Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Konsequente Trennung von Staat und Kirche sind das Kredo unserer Zeit. Sollte man im Grundgesetz stärker betonen, dass Religion Privatsache ist und keinerlei Einfluss auf staatliche Belange nehmen darf? Lässt das GG religiösen Spinnern nicht viel zu viel Freiräume um ihre Ideologien zu transportieren?
Ich finde es wäre ein elementarer Schritt, in Richtung eines neuen Aufklärungszeitalters. Religionen sind ideologisch stigmatisiert und Anlass für Hass und Krieg.
