Sprich mit deiner Mieterin und frag sie ob sie schon irgendwem gegenüber zugegeben hat das sie am Balkon kifft. Wenn nicht soll sie es abstreiten.
Da können Sie klagen wie Sie wollen. Wenn es nicht zu beweisen ist das der Geruch von ihr ist und das es auch Cannabisgeruch ist, dann wird da gar nichts passieren. Sag dann der Hausverwaltung das du mit ihr geredet hast und sie sich auch nicht erklären kann was da wer gerochen haben will.
Sollen sie dann viel Spaß dabei haben das Rechtswirksam zu beweisen. 🤦🏻♂️😅
Zu beweisen das sie Gras am Balkon raucht wäre eigentlich nur mit einer Hausdurchsuchung, die aufgrund der Legalität nicht stattfinden darf, wenn nur der Geruch vorhanden ist. Anders wäre es gar nicht zu beweisen das sie Gras raucht.
Klingt danach als ist da ein übereifriger Cannabisgegner am werkeln, der im neuen Gesetz gelesen hat das Geruchsbelästigung zu vermeiden ist.
Genauso dämlich wie diejenigen die das Gesetz geschrieben haben, aus eben genannten Gründen. Ist ohne Eingeständnis, nicht oder nur sehr schwer zu beweisen.
Die Mieterin sollte, wenn sie sicher ist das ihr der Konsum nicht bewiesen werden kann, eine Gegenklage machen wegen § 186 StGB und § 187 StGB. Wenn die wehrten Cannabishasser dann bei der Polizei vorgeladen werden und ihre Beweise darlegen sollen - was sie kaum können werden, dann werden sie sehr schnell kleinlaut werden, gehe ich davon aus. Denn dann zu sagen "äh ich habs aber gerochen, wird nicht als Beweis ausreichen.)
(Dieser Passus im CanG sollte gestrichen werden. Nur Zündstoff für sinnlose, juristische Kleinkriege..)