Ist ein gutgläubiger Erwerb eines finanzierten/geleasten Fahrzeugs möglich?
Hallo Leute, ich würde mich über Antworten freuen.
Ist ein gutgläubiger Erwerb eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs möglich, wenn das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet war und dem Erwerber gefälschte Originalunterlagen übergeben wurden, die selbst von der Polizei nicht als Fälschung erkannt wurden?
3 Antworten
Es kommt schlicht darauf an, wie das Fahrzeug entwendet wurde!
wenn der von dem du das Fahrzeug hast, die Schlüssel aus der Handtasche gefischt hat, oder das Fahrzeug geknackt und die Wegfahrsperre rausprogrammiert hat,
DANN hast du pech gehabt. an Diebesgut ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.
Wenn der jenige der das Fahrzeug verkauft hat, vorher offiziell zugriff drauf hatte z.B. der Leasingnehmer selbst, oder ein Mitarbeiter des Lieasngnehmers wenn dieser z.B. Unternehmer ist, dann ist das Fahrzeug nicht gestohlen, sondern unterschlagen.
und an unterschlangenen Gegenständen ist ein gutgläubiger erwerb möglich.
ja, dann ist das Fahrzeug unterschlagen und nicht gestohlen.
Du darfst nicht misstrauen und die Sache darf nicht abhanden gekommen oder gestohlen worden sein.
Abhanden gekommen hatte ich nie verstanden.
Nein, es geht nicht darum, ob der Diebstahl gemeldet ist, es geht darum, ob das Fahrzeug gestohlen ist. Das ist der Fall.
Danke für die Antwort. Wenn z.B. Person A das Fahrzeug finanziert/geleast hat, es an Person B freiwillig weitergegeben und der dann das Auto mit gefälschten Unterlagen an Person C verkauft hat, sollte ein gutgläubiger Erwerb möglich sein?