Ist ein gutgläubiger Erwerb eines finanzierten/geleasten Fahrzeugs möglich?

3 Antworten

Es kommt schlicht darauf an, wie das Fahrzeug entwendet wurde!

wenn der von dem du das Fahrzeug hast, die Schlüssel aus der Handtasche gefischt hat, oder das Fahrzeug geknackt und die Wegfahrsperre rausprogrammiert hat,

DANN hast du pech gehabt. an Diebesgut ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.

Wenn der jenige der das Fahrzeug verkauft hat, vorher offiziell zugriff drauf hatte z.B. der Leasingnehmer selbst, oder ein Mitarbeiter des Lieasngnehmers wenn dieser z.B. Unternehmer ist, dann ist das Fahrzeug nicht gestohlen, sondern unterschlagen.

und an unterschlangenen Gegenständen ist ein gutgläubiger erwerb möglich.


Lebeunddenke 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 23:11

Danke für die Antwort. Wenn z.B. Person A das Fahrzeug finanziert/geleast hat, es an Person B freiwillig weitergegeben und der dann das Auto mit gefälschten Unterlagen an Person C verkauft hat, sollte ein gutgläubiger Erwerb möglich sein?

Du darfst nicht misstrauen und die Sache darf nicht abhanden gekommen oder gestohlen worden sein.

Abhanden gekommen hatte ich nie verstanden.


Lebeunddenke 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 22:08

Danke für die Antwort.

Nein, es geht nicht darum, ob der Diebstahl gemeldet ist, es geht darum, ob das Fahrzeug gestohlen ist. Das ist der Fall.