Auto abmelden und anderes Gebrauchtes anmelden?

Guten Tag, ich erkläre vorerst mal die Situation.

Ich habe vor geringer Zeit beschlossen mein zurzeitiges Auto zu verkaufen und das bei dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft hatte und möchte aber von einer Privatperson die etwa 110km weiter weg wohnt das Auto abkaufen. Soweit wäre das alles okey, bloß da das mein erster Autoverkauf und neuanmelden eines anderen Fahrzeugs das von einer privat Person und keinem Händler stammt, bin ich etwas unschlüssig mit der Herangehensweise.

Da ich vor 2 Jahren das anmelden von meinen Zurzeitigen Auto nicht machen musste, da das alles vom Händler gemacht wurde, das einzigste um was ich mich kümmern musste, war die Versicherung abzuschließen und die Nummer dem Händler zu geben.

So wie geht den das ab, wenn ich mein Auto jetzt beim Händler verkaufe, dieser wird es ja dann Abmelden und automatisch wird ja meine Versicherung und die Steuern die ich dazu zahlen muss gestoppt bzw diese muss ich nicht zahlen. Kann dann der Händler das Kennzeichen was och inmoment nutze für mich Reservieren das ich dieses nutzen kann für das folgende Fahrzeug oder muss ich das machen?

2. Frage, wenn ich dann das andere Fahrzeug von dem privat Händler gekauft habe, bekomme ich ja Fahrzeugpapier 1 und 2 von ihm zugestellt, dieser wird ja dann vor der Übergabe selbst das Fahrzeug abgemeldet haben, Oder? Dann muss ich diese Papiere nehmen und damit zur Zulassungsstelle gehen und es dort anmelden davor ja auch Versicherung abschließen und diese Nummer mit zur Zulassungsstelle nehmen korrekt, inkl Personalausweis oder Reisepass und Die 2 Fahrzeugpapiere Plus mein Kennzeichen oder? Wenn ich dann mein Kennzeichen sozusagen angemeldet habe mit dem ganzen drumherum kann ich dieses in das andere Fahrzeug anbringen und dieses nutzen.

Bloß die Frage ist nun, da der Privathändler etwa 110km von mir weg wohnt und sagen wir mal dieser das Fahrzeug noch angemeldet hat, ich aber das Fahrzeug abbezahlt habe, kann ich trotz wenn dieser es noch angemeldet hat nutzen und sozusagen mit einen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren und es dort vor Ort abmelden, wenn dieser natürlich vorher besceid gegeben hat, oder kann ich das neue Fahrzeug bei meinem Händler anmelden? Oder wie macht man sowas und in welcher Reihenfolge?

Mvg

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Auto verkauf und neues kaufen?

Guten Tag, ich habe leider wenig Erfahrung in diesem Thema und wollte einfach mal aufgeklärt werde wie den sowas funktioniert im genaueren.

Es geht darum, das ich in geräumiger Zeit mein zurzeitige Auto verkaufen möchte evtl an dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft habe oder Privat verkaufen.

1. Frage: wenn ich es Privat verkaufe muss ich mein Fahrzeug dann abmelden bei der Zulassungstelle wenn es zum kauf und Abholung vom Fahrzeug kommt? Oder geht das auch anders? Und was muss ich alles beilegen dem neuen Käufer?

2. Frage: kann ich mein Kennzeichen weiterbehalten und auf das neue Fahrzeug auf anmelden? Oder muss ein neues her?

3. Frage: Wenn ich das andere Fahrzeug gekauft habe bzw es zum kauf auch kommt, muss ich die Versicherungen abschließen bevor ich das Auto kaufe bzw bevor ich es abhole? Oder kann ich das machen wenn das Fahrzeug bei mir steht?

4. Frage: Wenn ich das Fahrzeug übernehme wie ist das mit dem Kennzeichen, gehe mal davon aus das ich mein kennzeichen behalten darf also mit der selben Sachen drauf, müsste ich dann mein Kennzeichen zur anderen Person mitnehmen und es dort selbst dran machen oder muss dies in einer Werkstatt erfolgen oder beim TüV?

5. Frage: Da das Fahrzeug das ich kaufen möchte ein Nissan ist, kann ich den dieses Registrieren lassen bei einem anderen Nissan Händler, da einer der Angebote die ich erhalten habe, eine 1.5Jahre Garantie mitbringt und der nette Mann zu mir meinte ich müsste dieses nur bei einem Nissan Händler anmelden um das zu übernehmen oder so ähnlich, würde dann beim anmelden bei dem Nissan Händler der auch natürlich Service macht diese ganze Prozedur von neu anmelden an der Zulassungstelle und den ganzen Kram erledigt werden von dennen aus oder muss ich das noch machen?

Ich frage das nur, weil wo ich mein Auto vor 2 Jahre bei dem Nissan Händler gekauft habe, wurden die ganzen Sachen wie das Kennzeichen anmelden und allgemeines zulassen alles von dem Verkäufer bzw von dem Händler erledigt, ich musste jedeglich nur die Versicherung abschliesen und dennen die Nummer weiterleiten das diese es zulassen können.

Es wäre nett auf eine gute und ausführliche Antwort

Vielen Dank im vorraus,

David

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Autoverkauf privat - wie nimmt der Käufer mein Auto mit (ohne Zulassung)?

Habe mein Auto verkauft an einen Gebrauchtwagen-Aufkäufer. Hatten telefoniert und soweit passt alles, die holen es diese Woche ab und ich bin natürlich auch vor Ort um die Übergabe zu bescheinigen und das Geld zu kassieren.

Mein Auto ist derzeit noch angemeldet, ich führe morgen online die Abmeldung durch und nehme die Kennzeichen runter, das war so ausgemacht - der Aufkäufer hatte mir angeboten, das für mich zu organisieren aber ich wollte das selbst machen, alles kein Thema.

Ich habe dann am Telefon gefragt, wie sie denn den Wagen dann transportieren werden, da ja das Auto abgemeldet sein wird und auch die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbeschg. I + II) erst bei der Abholung des Autos übergeben werden.
Die Antwort war "Wir nehmen Schilder mit".

Aber meiner Kenntnis nach benötigt man auch für eine Tageszulassung wenigstens den Fahrzeugschein I, da ja zBsp. ein gültiger TÜV gegeben sein muss, wenn das Fahrzeug auf der Straße geführt wird. Oder gibt es Ausnahmen? Da ich das Auto abgemeldet und offiziell verkauft habe, wird das nicht meine Verantwortung sein, aber hätte mich eben interessiert. (Das Auto wäre zwar fahrtauglich und auch der HU/AU ist noch einige Monate gültig, am liebsten wäre mir natürlich trotzdem, sie nehmen es auf einem Schlepper mit...) - mir ist das auch erst später eingefallen, sonst hätte ich natürlich gleich gefragt.

Danke für Eure respektvollen Antworten und informativen Austausch.

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Eidesstattliche versicherung ohne Kaufvertrag?

Hi an alle ich habe folgendes Problem

Ich habe mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug von privatgekauft und erst nach dem Kauf festgestellt das mir der fahrzeugschein fehlt, einen Kaufvertrag gibt es nicht da wir beide keinen hatten und ausgemacht das er mir den Kaufvertrag per Email zukommen lässt

Das Fahrzeug war abgemeldet und um es anzumelden ist der fahrzeugschein zwingend erforderlich

Der Verkäufer meldet sich nicht mehr und reagiert nicht auf Anrufe, ich habe also weder Kaufvertrag noch Fahrzeugschein aber dafür den kfz Brief und alle anderen Dokumente zu dem Fahrzeug

Um einen neuen Schein zu beantragen oder den alten als Verlust zu melden müsste man eine eidesstattliche versicherung abschließen das kann man aber nur als Halter machen, aber da es ja nun keinen Halter gibt da das Fahrzeug nicht angemeldet ist kann es nur der Eigentümer machen, rechtlich zählt der kfz Brief allein nicht als eigentumsnachweis

Was wäre denn nun wenn ich das Fahrzeug an einen Freund mit Kaufvertrag verkaufe mit dem Hinweis das der kfz Schein verloren ist und ich es wieder zurück kaufe

Dann hätte ich ja den Kaufvertrag als Eigentums Nachweis und könnte eine eidesstattliche versicherung abschließen um das Fahrzeug endlich anzumelden?

Das steht halt jetzt schon eine ganz Weile bei mir und ich kann nix machen, Polizei und Anwalt sind da auch recht ratlos bzw meinen das die Sache sehr lange dauern könnte und ich habe nun auch keine große Lust auf einen Rechtsstreit

Betrug, Zulassung, Zulassungsstelle

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