Neuzulassung Motorrad 125 ohne COC oder EG Typengenehmigung?


01.11.2024, 14:57

Update: Ich musste die CoC Bescheinigung nachreichen, ohne ging nicht :(

1 Antwort

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Das CoC muss eigentlich nur bei der Erstzulassung vorgelegt werden, und als "Vorlage" zählt auch der Abruf aus der Datenbank.

§6 FZV:

(4) Bei erstmaliger Zulassung (Erstzulassung) sind folgende Nachweise zu führen:
1. bei einem Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung der Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine EU-Typgenehmigung vorliegt, durch Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung,
(...)
Der Nachweis nach Satz 1 Nummer 1 gilt als geführt, wenn die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung zu diesem Fahrzeug von der zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer abgerufen worden sind aus
1. der Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes oder
2. der Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen eines anderen Mitgliedstaates, sofern sie in der in Nummer 1 bezeichneten Datenbank nicht vorliegen.

Da dein Fahrzeug bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat, handelt es sich nicht um eine Erstzulassung.

Du müsstest somit die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vorlegen, aber da es eine 125er ohne ZB Teil 2 ist, gilt §4 Abs 2 FZV:

Auf die Zuteilung des Kennzeichens sind die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II anzuwenden.

tamirjb 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 10:35

Das Fahrzeug wurde noch nie zuvor angemeldet und hat keinen Vorbesitzer. Ich verstehe auch nicht, wie ich im Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 sein kann, da das Fahrzeug fabrikneu ist.

migebuff  25.10.2024, 12:06
@tamirjb

Wenn es keinen Vorbesitzer gibt, wer steht dann in der Zulassungsbescheinigung?

migebuff  25.10.2024, 12:40
@tamirjb

Das ergibt keinen Sinn, da kann dir nur die Behörde weiterhelfen, die den Fehler verursacht hat.