Welcher Fahrzeugschein für Drossel-Eintragung?
Hallo,
ich habe vor kurzem meine KTM SMC 690 zum Drosseln und Eintragen beim Händler zusammen mit meiner Zulassungsbescheinigung Teil I abgegeben, das wurde auch nicht weiter kommentiert.
Jetzt habe ich aber gesehen, dass auf Teil II auch die Leistung angegeben ist.
Muss ich den zweiten Teil noch nachreichen?
PS: Der Händler hat schon zu :)
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Motorrad, KTM, Auto und Motorrad
ja, der muss auch noch hin- da du ja auch beim Händler gesagt hast " eintrage"
Er muss also die Drossel einbauen, mit der Maschine zu TÜV( oder der TÜV kommt ins haus) und dann musser noch zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und 1, dort wird da die drossel in Teil 2 eingetragen und ein neuer Teil 1 ausgestellt.
also ja- teil 2 muss noch hin , wenn die eintragung erfolgen soll