Sowas gibt es nicht, da ein E-Scooter mit Sitz kein Elektrokleinstfahrzeug sein kann.
Die KI-Antworten zu diesem Thema sind durchweg falsch, widersprechen sich teils selbst und sorgen in den letzten Tagen immer wieder für die gleiche Diskussion.
...wird in Deutschland keine Prüfbescheinigung benötigt, solange er unter die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge fällt
Und genau das ist eben nicht der Fall, wenn das Fahrzeug einen Sitz hat. Rechtsgrundlage ist weder Google noch ChatGPT, sondern die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung in Verbindung mit der Fahrerlaubnisverordnung.
§4 FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a. Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
§1 Abs 1 eKFV:
(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
Da ein Fahrzeug mit Sitz kein "Fahrzeug ohne Sitz" sein kann, kann das Fahrzeug kein Elektrokleinstfahrzeug nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sein, bleibt somit nur noch die EInstufung in die nächsthöhere Kategorie, Mofa bis 25 km/h.
Ein solches Mofa ist fahrerlaubnisfrei, siehe §4 Abs 1 Nr 1 FeV, obiges Zitat, allerdings wird dafür eine Prüfbescheinigung benötigt, siehe §5 FeV.
Selbst auf der Seite, welche die KI verlinkt, steht ausdrücklich "Fahrzeug ohne Sitz".