Auto ohne Kennzeichnen online zulassen und fahren?
Ich möchte ein abgemeldetes Auto kaufen. Wenn ich es kaufe und online zulasse, kann ich es direkt fahren oder muss ich Kennzeichen besorgen etc.
Habe bei manchen gesehen, dass die auf Papier ihr Kennzeichen an der Scheibe vorübergehend angebracht haben.
5 Antworten
In Deutschland ist es nicht möglich, ein Auto ohne Kennzeichen online zuzulassen und damit zu fahren. Jedes Fahrzeug muss ein gültiges Kennzeichen haben, bevor es im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen hierfür sind:
1. **§ 4 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)**: Hier wird festgelegt, dass jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehr genutzt wird, zugelassen sein muss.
2. **§ 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)**: Dieser Paragraph regelt die Zulassung von Fahrzeugen und stellt klar, dass eine Zulassung nur mit der Zuteilung von Kennzeichen erfolgt.
3. **§ 49 StVG**: Hier wird das Fahren ohne gültige Zulassung (und damit ohne Kennzeichen) als Ordnungswidrigkeit bestraft.
Zusammengefasst: Ohne Kennzeichen darf ein Auto nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Für die Zulassung ist die Beantragung eines Kennzeichens erforderlich, die auch online erfolgen kann, jedoch immer mit der Zuteilung eines Kennzeichens verbunden ist.
Ohne Kennzeichen darfst du nicht fahren, es genügen aber ungestempelte Kennzeichen.
Such dir ein freies Kennzeichen aus und reserviere es über die Internetseite deiner Zulassungsstelle, dabei bekommst du einen Bestätigungscode.
Das reservierte Kennzeichen lässt du entweder bei einem Onlineshop oder einem Schildermacher vor Ort anfertigen, wobei letzteres wesentlich teurer sein kann.
Wenn du das Fahrzeug gekauft hast und im Besitz der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bist, kannst du damit das Fahrzeug online zulassen, du gibst den Reservierungscode für das Wunschkennzeichen ein und bekommst dieses dann zugeteilt.
Nach der Zahlung wird automatisch eine vorläufige Zulassungsbescheinigung zum Ausdrucken erstellt, auf der das zugeteilte Kennzeichen vermerkt ist und in der steht, dass du zehn Tage lang mit ungestempelten Kennzeichen fahren darfst.
§26 Abs 4 Nr 5 FZV:
(4) Für die internetbasierte Zulassung oder deren Änderung gelten § 3 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 3 Satz 1 und § 16 Absatz 2 Satz 1 mit den folgenden Maßgaben:
5. Abweichend von § 12 Absatz 3 Satz 1 sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach Maßgabe des § 31 für längstens zehn Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung gestattet.
Du musst lediglich die ungestempelten Kennzeichen anbringen und darfst damit direkt ohne TÜV- und Zulassungsplaketten fahren.
Die Plaketten zum Aufkleben und die neuen Fahrzeugdokumente erhältst du nach ein paar Tagen per Einschreiben.
Super danke für die ausführliche Erklärung. Ich habe noch meine alten Kennzeichen da, die ich dann reservieren werde
Es gibt da einige Vorraussetzungen siehe hier:
Du brauchst ne Zulassung und Kennzeichen.
Ohne Zulassung gibts hohe Strafen.
- Kennzeichen brauchst du, in dem Fall wohl Kurzzeitkennzeichen.
- Eine Versicherung brauchst du.
- Diese Art ist nur für Überführungen und Probefahrten.
Wenn du aber einen aktuellen bestandenen TÜV und die Papiere vorliegen hast, kannst du es auch anmelden. Dann fährst du aber kein abgemeldetes Fahrzeug mehr :-)
Auch dann braucht er Kennzeichen und in der Frage steht "ohne Kennzeichen".
Richtig, er braucht ein ungestempeltes Kennzeichen. Kurzzeitkennzeichen sind eine ganz andere Baustelle.
Er will das Fahrzeug online zulassen, das hat nichts mit Kurzzeitkennzeichen zu tun.