Kurzzeit Kennzeichnen - Privatfahrt?
Moin,
muss man mit einer Strafe rechnen wenn man private Fahrten macht?
Sagen wir ich kaufe heute ein Auto und Zulassung dauert ca. 1 Woche.
Kurzzeit Kennzeichen hole ich allein schon für die Überführung vom Händler zu mir, was ist wenn ich danach weiterhin mit dem Auto und den kurzzeit Kennzeichen fahre bis ich meine richtigen Kennzeichen habe?
5 Antworten
Wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft kannst du das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund abstellen und bewegen da es nicht mehr versichert ist. Auf einem Privatgelände kannst du es bewegen auch ohne Kennzeichen. Auf öffentlichen Straßen ist es nicht erlaubt. Ich weiß nicht was du mit "Privatfahrten" meinst. Ist das Fahrzeug sonst nur beruflich unterwegs ?
Privatfahrten in dem Sinne das ich damit noch einkaufen fahre, zur Arbeit oder mit freunden rum Fahren.
Das Kennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten. Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kurzzeitkennzeichen/
Falls es auffliegt bist du u.a. wegen Steuerhinterziehung dran. Ob es auffliegt, kann natürlich niemand wissen. Das bezieht sich auf die Konstellation, in der das Kurzzeitkennzeichen zeitlich noch gilt aber du es für was anderes als Probe-/Überführungsfahrt nutzt. Wenn das Kennzeichen ausgelaufen ist, ist es noch blöder. Und das fliegt auch eher auf, weil ja das Datum drauf steht.
Wird es nach Ablauf des Nutzungszeitraums oder zu einem anderen Zweck als einer Probe- oder Überführungsfahrt benutzt, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro verhängt werden. Gleiches gilt, wenn das Kurzzeitkennzeichen für mehr als ein Fahrzeug verwendet wird.
Es kann zu einem Bußgeld von…bis kommen, bei wiederholter Tat muss man mit schwereren Strafen rechnen. 1 Woche kannst du aber fahren.
Soweit ich informiert bin auch dann nicht, dafür gibt es die "roten Kennzeichen" (Händlerkennzeichen). In deinem beschriebenen Fall trotzdem nicht, da der TE auf private Fahrten Bezug nahm.
Nicht außerhalb einer Probefahrt- und oder Überführungsfahrt