Kurzzeit Kennzeichnen - Privatfahrt?

5 Antworten

Wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft kannst du das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund abstellen und bewegen da es nicht mehr versichert ist. Auf einem Privatgelände kannst du es bewegen auch ohne Kennzeichen. Auf öffentlichen Straßen ist es nicht erlaubt. Ich weiß nicht was du mit "Privatfahrten" meinst. Ist das Fahrzeug sonst nur beruflich unterwegs ?

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Fragesteller
 09.01.2024, 13:01

Privatfahrten in dem Sinne das ich damit noch einkaufen fahre, zur Arbeit oder mit freunden rum Fahren.

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Falls es auffliegt bist du u.a. wegen Steuerhinterziehung dran. Ob es auffliegt, kann natürlich niemand wissen. Das bezieht sich auf die Konstellation, in der das Kurzzeitkennzeichen zeitlich noch gilt aber du es für was anderes als Probe-/Überführungsfahrt nutzt. Wenn das Kennzeichen ausgelaufen ist, ist es noch blöder. Und das fliegt auch eher auf, weil ja das Datum drauf steht.

Es kann zu einem Bußgeld von…bis kommen, bei wiederholter Tat muss man mit schwereren Strafen rechnen. 1 Woche kannst du aber fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin durch mein Umfeld zu einem kleinen Experten geworden.
es12ch  09.01.2024, 12:38

Nicht außerhalb einer Probefahrt- und oder Überführungsfahrt

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es12ch  09.01.2024, 12:42
@Sourraccon

Soweit ich informiert bin auch dann nicht, dafür gibt es die "roten Kennzeichen" (Händlerkennzeichen). In deinem beschriebenen Fall trotzdem nicht, da der TE auf private Fahrten Bezug nahm.

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