Kurzzeitkennzeichen als nicht-Halter?

3 Antworten

Die Zulassungstelle am Standort vom Fahrzeug und die für den Wohnort geben für die eine Fahrt diese Dinger aus.

Beide benötigen die Fahrzeugpapiere, den TÜV-Beleg, den Perso und eine eVB.

Eigentlich kennt jeder Versicherungsberater diese Spielregeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BennerMV 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 09:57

Mein Wohnort oder Halter Wohnort?

schleudermaxe  14.07.2025, 18:39
@BennerMV

Halter kann es nicht geben, gibt es den, gibt es kein KZK, denn doppelt zulassen geht nicht.

Wenn das Auto über eine gültige HU verfügt, bekommst du egal wo ein 5 Tageskennzeichen. Das ist dann aber auch an diese Fahrgestellnummer gebunden. Und das du nicht der ehemalige Halter bist, ist egal. Aber vorsicht, das kzk ist oft mit kosten verbunden.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kurzzeitkennzeichen/

Sie als Halter können das Kennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen.
[...]
Welche Unterlagen sind nötig?
[...]
[div. Papierkram, den nur der Halter hat]
[...]
evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

notting

Woher ich das weiß:Hobby

BennerMV 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 12:27

Mich interessiert es aber als nicht-Halter

notting  13.07.2025, 12:28
@BennerMV

Steht doch da! Du brauchst eine Vollmacht und kannst damit wahlweise zum Zulassungsstelle des Fahrzeug-Standorts gehen oder da wo du wohnst!

notting

BennerMV 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 12:36
@notting

Wenn dort steht "dein Wohnort" und von mir als Halter gesprochen wird, meinen sie den Wohnort vom Halter oder auch meinen Wohnort? Danke

notting  13.07.2025, 12:37
@BennerMV

Ich habe nie von dir als Halter gesprochen! Du brauchst eine Vollmacht um juristisch betrachtet für den Halter das Fahrzeug kurzzuzulassen!

notting

BennerMV 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 10:09
@notting

Bitte, ich brauche nur eine Sache wissen, in meiner Zulassungsstelle oder Fahrzeughalter Zulassungsstelle?