Kurzzeitkennzeichen als nicht-Halter?
Hi, ich möchte ein Auto Probefahren, kann ich das Kurzzeitkennzeichen in meinem landratsamt beantragen, wenn das Auto in einem anderen Landkreis ist und ich nicht der Halter bin?
Oder muss ich als Bevollmächtigter in dem Auto-Standort-Landkreis abholen?
Die Merkblätter beim lra sind echt uninformativ
3 Antworten
Die Zulassungstelle am Standort vom Fahrzeug und die für den Wohnort geben für die eine Fahrt diese Dinger aus.
Beide benötigen die Fahrzeugpapiere, den TÜV-Beleg, den Perso und eine eVB.
Eigentlich kennt jeder Versicherungsberater diese Spielregeln.
Halter kann es nicht geben, gibt es den, gibt es kein KZK, denn doppelt zulassen geht nicht.
Wenn das Auto über eine gültige HU verfügt, bekommst du egal wo ein 5 Tageskennzeichen. Das ist dann aber auch an diese Fahrgestellnummer gebunden. Und das du nicht der ehemalige Halter bist, ist egal. Aber vorsicht, das kzk ist oft mit kosten verbunden.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kurzzeitkennzeichen/
Sie als Halter können das Kennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen.
[...]
Welche Unterlagen sind nötig?
[...]
[div. Papierkram, den nur der Halter hat]
[...]
evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
notting
Wer bitte ist denn Halter von einem nichtzugelassenen Fahrzeug.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
Wer bei der Zulassung bei den Behörden angegeben wird, ist ein völlig anderes Thema.
notting
Mein Wohnort oder Halter Wohnort?