Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen?
Hallo,
ich möchte ein Kurzkennzeichen/Überführungskennzeichen für eine Probefahrt initiieren - also nur Probefahren!
Foto: „Nur möglich innerhalb des "also meines"
Probefahrt findet im anderen Bundesland statt!
was muss ich präzise beachten, um das Kennzeichen zu beantragen? Und, nur beim evtl Kauf - reicht das Kennzeichen auch?
muss ich im Kreis wo ich das Auto probe fahre, da auch die Kurzkennzeichen/Überführungskennzeichen beantragen?
Danke
Probefahrt findet im anderen Bundesland statt!
muss ich im Kreis wo ich das Auto probe fahre, da auch die Kurzkennzeichen/Überführungskennzeichen beantragen?
Geht das nur da??
gibt es ne schnelle Variante?
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
- Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
beide Punkte hab ich doch noch nicht, deswegen fahr ich ja Probe. Und wo beantrage ich die Versicherung bzw. wie?
1 Antwort
Dein Posting ist zieml. wirr.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kurzzeitkennzeichen/
Sie als Halter können das Kennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen.
Lese ich so, dass du eine Vollmacht des Halters brauchst, um das Auto auf seinen Namen mit Kurzzeitkennzeichen zuzulassen, weil es zu seinem Nachteil sein kann, wenn dein Name da drinsteht.
notting
Frage halt deine Versicherung ob sie bessere Konditionen bieten als das was du im Internet findest. Aber wg. ein paar Tagen...
notting
Beitrag korrigieren ging nicht, deswegen etwas verwirrt. Musste ihn ersetzen!
bei mir im Landkreis kann das Überführungsschild beantragt werden, auch in anderen Landkreisen Deutschlandweit - Ok!