Auto abgemeldet Kurzkennzeichen. Stimmt es, dass die Anmeldung des Autos nur dann über die Person mit dem Ueberführungskennzeichen geht?
Hallo Community ,
Wir wollen ein Auto kaufen das abgemeldet ist , jetzt wollen wir ein kurzkennzeichen über die Schwester machen .
Stimmt es das ich dan nur das Auto, wenn ich es dan anmelden will dan nur über die Schwester machen kann ? Oder kann es dan bei irgendjemand anmelden z.b ich bruder etc , dan kennzeichen ist ja nur für die Überführung...
5 Antworten
Also solchen Unsinn hab' ich in über 30 Jahren Versich.tätigkeit noch nie gehört :-((
Aber der Tipp für die endgültige Zulassung ist bares Geld wert: die eVB-Nrn. für die Überführungskurzzeitkennzeichen und für die endgültige Zulassung sollten beim selben Versicherer eingeholt werden; spart Versich.prämie, falls bereits eine SF-Klasse vorhanden ist ;-))
Vielleicht kannst du das fahrzeug online anmelden. Dann sind die nicht unwesenlichen Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen überflüssig. Durch eine Beratung durch einen Versicherungsfachmann kann man gerade bei der Kraftfahrtversicherung viel Geld sparen.
Hast du keine andere Möglichkeit dann geht das nur mit dem Kurzzeitkennzeichen. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Zulassen auf dich ist kein Problem.
Dann bezahlt die Schwester den überhöhten Beitrag von bis zu 100 EUR, muss meist nicht sein.
Ich täte meinen Berater einbinden, denn oft ist doch ein KZK gar nicht nötig.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...Du kannst anmelden auf wen du willst solange er dabei ist oder ne Vollmacht mitgibt