Mit einem Kurzzeitkennzeichen in einem anderen Landkreis?
Guten Abend, ich hab eine Frage ich habe ein Auto gekauft. Es hat kein TÜV was nicht so schlimm ist, weil das ein Projekt Fahrzeug wird. Leider gibt es den TÜV Bericht nicht mehr. Zulassungsstelle kann den TÜV Bericht ja sowieso einsehen. Jetzt ist es so, dass das Auto in einem anderen Landkreis steht. Darf ich mit den Kurzzeitkennzeichenmein Auto bis in meinem Landkreis bewegen ?
Mfg
1 Antwort
Ohne tüv gibt’s kein Kurzzeitkennzeichen
die einzige Ausnahme wäre man fährt das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen zur nächsten Prüfstelle ( TÜV, GTÜ… ) oder zur nächsten Werkstatt um TÜV machen zu lassen
Das darfst du wie geschrieben aber nur nutzen um zur nächsten Prüfstelle zu fahren alles andere ist verboten
die nächste Prüfstelle wäre aber in meinem Landkreis, wo das Auto dann auch die Kurzzeitkennzeichen bekommt. Deswegen auch die Frage, ob ich das Auto dann bis zu meinem Landkreis bewegen darf.
D.h. ich melde die Kurzzeitkennzeichen in meinem Landkreis an und kann dann mit dem Auto bis zu meinem Landkreis bis zum nächsten TÜV fahren? Oder muss ich wirklich in dem Landkreis zum TÜV fahren, wo das Auto steht?
Laut Gesetz steht nur bis zur nächsten Werkstatt oder Prüfstelle und theoretisch braucht man dafür nicht mal Kurzzeitkennzeichen wenn die vom alten Auto noch vorhanden sind
Welche Ausnahmen gibt es für das Fahren ohne Zulassung?Erlaubt sind Fahrten ohne Zulassung nur dann, wenn es genau um diese geht. Heißt konkret: Wer sein Auto anmelden will oder auf dem Rückweg von der Abmeldung ist, der darf diese Fahrten ohne gültige Plaketten auf den Nummernschildern machen. Ebenfalls erlaubt sind Fahrten, die direkt mit der Zulassung zusammenhängen, also zum Beispiel zur Hauptuntersuchung (§ 10 Abs. 4 FZV). Voraussetzung dafür sind immer Nummernschilder am Auto – und dass die Zulassungsbehörde zuvor die Daten von Halter- und Fahrzeug erfasst und die Kennzeichen zugeteilt hat. Eine einfache Reservierung von Wunsch-Kennzeichen reicht dafür nicht aus! Bei der Abmeldung des Autos gilt: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind bis zum Ende des Tages der Abmeldung gestattet. Vorausgesetzt, das Kennzeichen ist nicht gleich einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden!
Was ist beim Fahren ohne Zulassung zu beachten?Nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, also auch ohne Plaketten auf dem Kennzeichen, sind erlaubt. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten: Alle Fahrten zur Zulassungsstelle oder zum TÜV dürfen nur auf direktem, kürzestem Weg geschehen.Auch kurze Umwege sind verboten. Außerdem darf mit einem nicht angemeldeten Wagen nur im Bezirk der Zulassungsstelle und in angrenzenden Bezirken gefahren werden. Der Ausflug zur Hauptuntersuchung am anderen Ende der Republik scheidet damit aus!
Grundsätzlich sollten Fahrer, die ohne Anmeldung zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung aufbrechen wollen, vorher Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen.
Auf den direkten Weg oder kürzestem Weg ist gut. Das sind ungefähr 52 km bis zu meinem Landkreis. Ich hab gelesen es ist möglich, wenn Landkreis und Landkreis aneinander Grenzen.
Also zu meinen Verständnis, ich bin leider schwer schnell zu blicken. Also sollte es gehen ? Tut mir leid :/
Ok, dann hoffe ich, dass ich mit den Kurzzeitkennzeichen, die ich in meinem Landkreis hole auch wirklich mit dem Wagen im Nachbar Landkreis bis zum Tüv in meinen Landkreis auch wirklich fahren kann.
Nein. Das stimmt so nicht. Ich habe schon mal ein Kurzzeitkennzeichen für ein Auto bekommen, was ebenfalls kein TÜV hatte.