Kurzzeitkennzeichen nach 20 Jahren stillgelegt?

4 Antworten

Anbei ein Link mit der gesetzlichen Regelung nach § 16 a Absatz 7 FZV

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

In diesem Fall darfst Du auf dem direkten Wege zur nächsten Prüforganisation vom TÜV bzw. GTÜ etc. innerhalb des Zulassungsbezirkes bzw. des angrenzenden Zulassungsbezirkes benutzt werden.

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens benötigst Du folgende Unterlagen in diesem Fall:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
  • EVB-Nr. für Kuzzeitkennzeichen von deiner Versicherung
  • aktuellen Personalausweis - alternativ auch Reisepaß mit einer Meldebescheinigung (bitte vorher die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde fragen)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, für die HU-Fahrt bekommst du ein Kurzzeitkennzeichen. U.a. sind sie auch dafür da.

Bei Google gefunden:

uss ein Kraftfahrzeug für die reguläre Kfz-Zulassung noch zum TÜV, so kann eine Ausnahmegenehmigung mit dem Kurzkennzeichen beantragt werden. Bedingung ist, dass sich das Fahrzeug nur im eigenen Zulassungsbezirk bewegt. Diese Einschränkung ist im Fahrzeugschein vermerkt.

meiner war 11 jahre angemeldet und ich hab eins bekommen. denke das sollte kein problem sein.