Hallo zusammen,

ein BMW-Händler hat mir ein Fahrzeug verkauft, ohne mich darüber zu informieren, dass es sich zuvor um einen Mietwagen gehandelt hat. Im Kaufvertrag ist unter „Nutzungsart“ lediglich „sonstiges“ vermerkt.

Meine Frage:Ist der Verkäufer verpflichtet, explizit anzugeben, dass es sich um ein ehemaliges Mietfahrzeug handelt? Oder genügt die Angabe „sonstiges“ im Kaufvertrag? Kann ich vom Kaufvertrag nach 14 Tagen zurück treten.

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!