Ist der Händler hier noch im Recht ( Autoverkäufer )?

Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Problem. Mein Sohn hatte sich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Nach ca. 2,5 Monaten ist ein Motorschaden aufgetreten. ( Es sind von den Metallritzeln beim Zahnriemen einige Zacken abgebrochen, also kein Verschleiß, denn der Zahnriemen selbst ist noch heile ) Mein Sohn ist bis zu diesem Zeitpunkt keine 1000 Kilometer mit dem Auto gefahren.

Der Händler selbst hatte vor mehr als 2 Wochen das Auto abschleppen lassen und es in eine Werkstatt in seiner Nähe gebracht. Also alles Kulant und Freundlich.
Aber seit dem Tag passiert nichts mehr. Das Auto steht dort in der Werkstatt und mehr nicht. Mehrfache Anrufe von uns endeten immer nur darin, das wir warten müssen. Die würden wohl in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen. So lange kann das doch nicht dauern, mein Sohn ist auf das Auto angewiesen.

Dem Händler geht es darum, das er alles über die Garantie laufen lassen möchte. Er möchte sich nicht an den Kosten beteiligen und interessiert sich auch nicht für die Gesetzliche Gewährleistung. Nebenbei hat er auch schon angedeutet, das mein Sohn gewisse Kosten selbst tragen muss ( Neues Öl und sonstige Kleinststeile )

Gestern hatte mein Sohn erneut angerufen um nach dem Stand zu Fragen. Der Verkäufer wurde ein wenig patzig und meinte das mein Sohn bei Fragen lieber über WhatsApp schreiben soll. Doch da kommen keine Antworten.

Ist der Verkäufer mit seiner Hinhaltetaktik im Recht? Müssen wir wirklich so lange warten? Die Kosten für das Fahrzeug laufen schließlich weiter. Es ist also ab dem Tag, wo das Fahrzeug abgeholt wurde, nichts passiert.
Und noch zur Info, der Verkäufer hatte vor ca. 10 Tagen noch gesagt, das Auto würde repariert werden. Unsere Werkstatt, in der das Auto nach dem Schaden als erstes war, hat darüber gelacht, denn der Motor ist nicht rettbar.

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Ist ein teures Auto bei wenig Fahrleistung verschwenderisch?

Hey there Gemeinde,

ich habe eine Frage, die wohl ein wenig Geschmackssache ist, aber vielleicht kann mir ja jemand rational schlüssige Antworten dazu geben.

Ich muss dazu ein wenig weiter ausholen.
Es ist so, dass ich schon seit über 15 Jahren einen Führerschein habe, aber seit meiner Prüfung nicht mehr gefahren bin. Grund dafür ist, dass ich kurz nach meiner Fahrprüfung massiv gesundheitliche Probleme mit der Psyche bekommen habe, sodass das Autofahren für weit über ein Jahrzehnt kein Thema mehr war. Nun möchte ich es aber doch wieder angehen.

Ich habe damals auf Schaltung (moderner Diesel gelernt). Ich habe dann 2017 und 2021 Auffrischungsfahrstunden genommen und es hat sich dann auch gezeigt, dass bei meinem Hintergrund eher ein Automatikauto sinnvoll wäre.
Leider habe ich dann 2022 aus "Dummheit" mir ein sehr billiges altes Auto gekauft - nicht wissend, dass ein Diesel von 2021 mit 150 PS und ein Benziner von 2001 mit 45 PS (jeweils Schaltgetriebe) außer den Reifen und dem Lenkrad 0,0 Gemeinsamkeiten hat. Das hat mich dann in meiner Unsicherheit erst so richtig traumatisiert, da ich damit überhaupt nicht zu recht gekommen bin.

Schon damals haben mir sehr viele Leute gesagt - auch meine Geschichte kennend -, kauf dir doch ein richtig geiles Auto.
Viele aus meinem Umfeld fahren Mercedes Benz und ich bin ganz ehrlich, auch mein Traumauto wäre ein Mercedes Benz A oder B Klasse Automatik von 2019 oder neurer mit Progressive Line und maximal 80.000km auf dem Tacho. Kostenpunkt wären hier zwischen 20.000€ und 23.000€.

Womit wir zu meinem Bedenken kommen. Das Geld für das Auto habe ich. Bloß ist es so, dass ich das Auto wahrscheinlich nicht so sehr nutzen würde, wie es Sinn machen würde. Ich würde es vermutlich im Wesentlichen für Einkäufe nutzen oder um mal einen Freund zu besuchen.
Nun denke ich mir, bei so wenig Fahrleistung im Jahr (ich rechne mit 3000km ca. im Jahr) wäre ein so teures Auto völlig unrentabel. Aber ich bin schon mit Freunden in neueren Mercedes A-Klasse mit gefahren und war begeistert und sehe mich auch in diesem Auto - aber ich möchte nicht unnötig Geld verbrennen.

Dazu kommt noch eine zweite Überlegung. Derzeit wohne ich in der Stadt in einer völlig überteuerten und hässlichen Wohnung. Ich dachte mir wenn ich ein wenig außerhalb wohne kriege ich viel schönere und größere Wohnungen wesentlich günstiger, aber ohne Auto kann ich das halt auch vergessen, daher dachte ich mir, dass es sich vielleicht doch lohnen würde.

Fakt ist jedenfalls, dass ich ein Auto haben sollte, welches Automatikgetriebe hat und auch Funktionen wie Berganfahrhilfe und Spurhalteassistent, um mein Fahrerlebnis möglichst einfach zu machen, damit ich mich auf die Straße konzentrieren kann. Sowohl mein Psychiater, als auch mein Fahrlehrer sagen mir, mit einem modernen Auto haben sie keinerlei Bedenken bei mir, dass ich das sicher führen kann. Ich fürchte die Sorgen mache ich mir eher selbst, weil mein Selbstvertrauen schlecht ist. Daher würde mir ein möglichst "smartes" Auto wohl auch viele Sorgen nehmen.

Aber würde all das wirklich rechtfertigen, so viel Geld für ein Auto auszugeben? Kostet ja auch Unterhalt - und wie das Thema Wertverlust bei einem 3-4 Jahre alten Auto aussieht, kann ich auch schlecht beurteilen.

Über ein paar Gedanken von Experten wäre ich sehr dankbar.
Carsharing oder Mietwagen/Leasing wäre allerdings eher nichts für mich, ich denke, ein eigenes Auto - und vielleicht auch ein schickeres Auto zu haben - ist ein Stück weit Lebensgefühl und Freiheit. Aber vielleicht kann man mich bei diesem Ansatz ja auch umstimmen.

Danke!

Alex

Autokauf, Gebrauchtwagenkauf, Mercedes Benz, Erstwagen
Wie würdet ihr euch entscheiden?

Hallo Leute,

ich habe ein kleines Problem mit einer Entscheidung, und zwar möchte ich mir ein Auto als Übergang kaufen für circa drei Jahre, bis ich ein circa ein Jahr oder zwei Jahre altes Auto habe. Wenn ich das Auto als Übergang kaufe, werde ich es natürlich nach drei Jahren nicht abgeben, sondern so lange fahren bis zum Ende.Und dann halt wie gesagt, dass ein bis zwei Jahre als Auto.

Nun stehen jetzt zwei Autos zur Auswahl.

Einmal ein:

Audi A4 2,0l Quattro S-line Viertürer

Erstzulassung 2011 PS 211

Mit 150.000 km

oder

Einmal ein:

Audi A5 3,2l Quattro S-line Zweitürer

Erstzulassung 2008 PS 265

Mit 193.000 km

Ich kenne mich jetzt echt nicht so gut mit Autos aus aber gerade bei 1,2l 1,8l oder 2 l Motoren ist doch das Problem bekannt, dass A4 oder A5 Modelle Probleme haben mit der Motordichtung und das ein größerer Motor das Problem nicht hat, dass die Dichtung zu klein oder zu gering ist und deshalb Dreck und so weiter durchkommt. Aber laut Internet dürfte das keine Probleme geben, wenn das Auto regelmäßig in die Inspektion kommt.🤔

Und halt das anscheinend bei 210.000 km der Keilriemen gewechselt werden müsste, da wäre das eine Auto ja schon nach 18.000 km wechselbedürftig.

naja und halt zweitürig oder viertürig ist ja rein Optisch, das macht ja versicherungstechnisch nichts aus.

Ich bin auf eure Meinungen gespannt.
Vielleicht stand der eine oder andere ja einmal vor einer ähnlichen Entscheidung.

Grüße ✌🏼

Gebrauchtwagen, Audi, Kilometer, Autokauf, Gebrauchtwagenkauf, Kilometerstand
Gebrauchtwagenkauf_KM-Stand-Opel Astra/Insignia Kombi ab 2018?

Guten Tag liebe gutefrage-Mitglieder,

Da mein Auto (Toyota Aygo 2008) langsam den geist aufgibt, bin ich auf der Suche nach einem neuen Gebrauchten.

Voraussetzung an das Fahrzeug sind :

  • Mehr als 120 PS
  • Baujahr ab 2018
  • Kombi
  • Diesel

Bisher habe ich diverse Autos verglichen mit den Parametern :

  • Spritkosten bei 15.000KM Jahresleistung,
  • Versicherungskosten,
  • Steuerbetrag,
  • Anschaffungspreis.

Mir fiel auf, dass der Opel Astra dabei am günstigsten abschneidet. Im gleichen Atemzug lächelt mich auch der Insignia an, der natürlich in den Betriebskosten teurer ist, er hält sich allerdings noch im Rahmen.

Nun kommt folgende Frage :
Aufgrund mangelndem Fachwissen tue ich mich schwer ein Fahrzeug zu suchen was eine Hohe KM-Zahl aufweist. Bisher war meine Grenze bei 100.000 KM.

Nun möchte ich von euch wissen : Sind diese bedenken Gerechtfertigt oder kann ich mir auch ruhigen gewissens ein auto mit einer Laufleistung von mehr als 150.000KM anschauen.

Mir fehlt leider das nötige Fachwissen um auf einer Probefahrt einschätzen zu können ob das Auto in den nächsten Jahren den Geist aufgeben könnte.

Mir geht es hierbei um eine generelle Einschätzung zur 100.000KM Grenze, nicht um spezifische "wenn-dann" prognosen.

Desweiteren möchte ich bestenfalls vom Händler kaufen um so die Gebrauchtwagengarantie zu erhalten.

Kann man bei einem Händler auf beim Preis verhandeln ?

Ich entschuldige für das Wirr-warr und hoffe auf positive Unterstützung.

Mit freundlichem Gruß

Martin

Gebrauchtwagen, Autokauf, Gebrauchtwagenkauf, Opel
Auto gekauft mir wurde unfallfrei zugesichert im Nachhinein habe ich festgestellt dass es ein Unfallwagen ist?

Hallo, habe mir am 08.02. einen Golf bei einem Autozentrum gekauft. Händler schien mir eigentlich seriös. Auto war bei mobile.de als unfallfrei angegeben und das wurde Vorort bestätigt. Im Kaufvertrag stand „nachlackierung Blech und Bagatellschäden nicht ausgeschlossen.”

Auf Nachfrage zu diesem Satz wurde gesagt, dass es sein kann, dass Kratzer lackiert wurden und dass es evtl Steinschläge etc gibt was ja normal ist, also habe ich unterschrieben. Erste frage.. soll dieser Satz verschönert unfallwagen bedeuten???

so nächste Sache… 15 Tage nach dem Kauf blinkte die motorkontrollleuchte. Angeblich war eine Zusatzpumpe für das Kühlwasser kaputt und angeblich hat der Händler diese ausgetauscht da ich 1 Jahr Gewährleistung habe… als ich mein Auto abholte hat mein Auto 150 km mehr auf dem tacho… er meinte; er sei 30-40 km Probegefahren was ich auch nicht verstanden haben aber es waren wie gesagt 150 km!!!

für den Wechsel der Pumpe wollte er mir keine Rechnung geben da er keine Lust hatte, MWST zu zahlen????? Außerdem wurde es auch nicht ins scheckheft eingetragen????

da mir das alles komisch vorkam bin ich zu Dekra, siehe nur, unfallwagen 15.000€ schaden!

was soll ich tun??? Habe natürlich keine Rechtsschutz…. Hat der Händler seinen A…. Mit dem Satz von nachlackierung Blech im Kaufvertrag gerettet oder hätte er unfallwagen angeben müssen????

bin total verzweifelt…. Danke vorab für eure Hilfe !!!

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Gebrauchtwagen Motorschaden?

Hallo zusammen,

mein Sohn hat sich im Dezember 23 einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Bis heute hatten wir so einige Probleme mit dem Fahrzeug ( Probleme mit der Wegfahrsperre, Problem mit ESP ) und die Sachen auf eigene Kosten reparieren lassen. Der Händler war zwar nicht abgeneigt uns zu helfen, hat aber auch nie richtige Zusagen gegeben. Schwamm drüber

Heute ist mein Sohn mit dem Auto unterwegs gewesen und der Motor ist während der Fahrt ausgegangen. Zum Glück war unser Freund und Helfer in der Nähe und zusammen haben sie das Auto zu einer Nahen Werkstatt geschoben.
Dort hat der Meister unter die Haube geschaut und einen Motorschaden festgestellt. So wie es aussieht, sind beim Zahnriemen einige der Ritzel abgebrochen. Der Zahnriemen selbst ist aber noch heile. Also ein klassischer Motorschaden.

Mein Sohn hat dann den Händler kontaktiert und ihm die Sache geschildert und wieder kommen nur schwammige Aussagen. Der Händler sagte das mein Sohn in der Werkstatt, wo das Auto gerade steht, einen Kostenvoranschlag auf seine eigenen Kosten durchführen soll. Sollte dabei herauskommen, das er unschuldig am Motorschaden ist, möchte der Händler den Kostenvoranschlag zur Garantie schicken ( das Auto hat zusätzlich eine Garantie ).

Meine Frage lautet jetzt aber, ist das Rechtens? Hier geht es doch eindeutig um die Gesetzliche Gewährleistung. Das Auto ist gerade mal 3,5 Monate bei meinem Sohn und er hat nicht mal 1000 Kilometer damit gedreht. Vor dem Verkauf wurde auch noch ein Ölwechsel vorgenommen, um das Problem mit den Flüssigkeiten auszuschließen.

Normal ist der Händler jetzt doch in der Pflicht das Fahrzeug abzuholen und bis zur Klärung einen Leihwagen zu stellen. Sehe ich das falsch?

Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 439 Nacherfüllung steht :

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

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