Wir wollen den Kaufvertrag für ein Auto (Privatkauf) anfechten, da ein Vorbesitzer angegeben war, das Fahrzeug in Deutschland aber schon mehrere Vorbesitzer hatte und auch 3 Jahre im Ausland war - die Anzahl der Vorbesitzer daher völlig unbekannt sind.

Das Fahrzeug hatte allerdings 6 Wochen nach Kauf die Warnkontrolleuchte an, der Fehler wurde nur weggedrückt, nicht behoben. Werkstatt teilte mit, dass sie davon ausgeht, dass der Fehler bereits zuvor schon weggedrückt wurde - können wir allerdings nicht beweisen. Wenn die Anfechtung nun durchgeht, müssen wir für die Behebung des Defektes aufkommen? Bei der Fehlerauslesung kam auch der Hinweis abweichender Kilomterstand....