Bin ich am Bremsschlag schuld (AMG JUNGER STERN)?
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 4 Monaten ein Auto gekauft und bin in dieser Zeit rund 4.500 km gefahren. Vor Kurzem ist mir bei höherer Geschwindigkeit (z. B. auf der Autobahn) aufgefallen, dass ein Bremsschlag vorhanden ist – also ein leichtes Vibrieren beim Bremsen, vermutlich durch verzogene Bremsscheiben, bei ca 180km/h.
Ich habe das Fahrzeug daraufhin in die Werkstatt gebracht wo ich das Auto gekauft habe. Die haben mir bestätigt, dass ein leichter Schlag vorne links messbar ist, ich meine es war eine Abweichung von etwa 0,5 % (bin mir nicht mehr ganz sicher). Gleichzeitig hat mir der Händler einen TÜV-Bericht (HU vom 04.02.2025) vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug „ohne festgestellte Mängel“ war und auch die Bremskraft links/rechts bei beiden Achsen exakt gleich war. Die sagen also dass das später aufgetreten sein muss.
Meine Frage ist nun:
Kann man aus diesem TÜV-Bericht tatsächlich ableiten, dass der Bremsschlag zu dem Zeitpunkt noch nicht vorhanden war? Oder kann es sein, dass ein solcher Schlag bei der HU gar nicht auffällt, weil er sich nur bei höheren Geschwindigkeiten bemerkbar macht?
Ich bin das Auto normal gefahren. Das Auto ist ein amg mit 612 PS - also auch ausgelegt um mal schneller zu fahren. Ich habe es als junger Stern gekauft.
Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen – besonders, ob man auf Basis des Berichts sagen kann, ob der Mangel schon beim Kauf vorlag oder erst danach entstanden ist.
Vielen Dank vorab! 🙏
7 Antworten
Der TÜV-Bericht ist, wie von Dir vermutet, in diesem Fall nicht aussagefähig, da die Prüfung der Bremskraft auf dem Prüfstand bei niedriger Drehzahl der Reifen stattfindet und ein ggf. vorhandener Planlauffehler der Bremsscheiben nicht gemessen wird.
Wenn ein solcher vorhanden ist und sich erst bei hohen Geschwindigkeiten bemerkbar macht, beträgt dieser i. d. R. nur ein bis wenige zehntel Millimeter ( bis ca. 0,05 mm sind je nach Fahrzeugmodell normalerweise erlaubt) und ist daher im Stand oder auf dem Bremsenprüfstand nur per Auge auch nicht erkennbar, und wirkt sich auch nicht auf die gemessene Bremskraft aus.
Die Ursache dafür kann sein:
- Qualitätsmangel der Bremsscheibe (also bereits ab Einbau, wobei das Verziehen auch hier erst nach einiger Laufzeit auftreten kann. Ich hatte das mal bei einer günstigen "Hausmarke" eines Teilelieferanten.)
- Grobes Mißhandeln der Bremsanlage durch extreme Fahrweise.
Ein Nachweis der Schuld/Unschuld an dem Mangel dürfte deshalb für beide Parteien schwierig sein. Vielleicht wäre daher ein Kompromiss (z. B. Werkstatt zahlt Material, die bekommen es eh günstiger, und Du den Einbau) die zweckmäßigste Lösung.
Der HU Bericht sagt also nichts aus oder?
Richtig, schrieb ich doch.
Wie definiert sich das für dich?
Wie erwähnt: Rennstrecke.
Oder Du legst eine Gewaltbremsung von 350 km/h auf 50 km/h hin, so daß die Scheiben glühen, und kurz drauf noch eine. Oder fährst unmittelbar dananch durch eine riesen Wasserpfütze oder Regenschauer.
Oder fährst einen 10 km langen Pass runter und stehst dabei permanent auf der Bremse.
...
Bremsbeläge und -Scheiben sind Verschleißteile. Die halten viel aus, leiden aber eben auch je nach Gebrauch mehr oder weniger.
Ich bin kein Jurist oder Experte für Autohandel, und weiß auch nicht, wie die Vertragslage bei dem "jungen Stern-Programm" ist und wie weit hier eine ggf. gewährte Garantie des Verkäufers (Verschleißteile?) geht. Da müßtest Du in den Vertrag schauen.
Ich weiß nur, daß nach einem Gebrauchtwagenkauf bei einem nachträglich aufgetretenen Mangel im Zweifelsfall der Käufer in der Nachweispflicht ist, daß der bereits zum Kaufzeitpunkt bestand.
Abgesehen davon: Du schreibst von "5%". Das wäre nach meinem Verständnis ein Planlauffehler von 0,05 mm.
Neue Bremsscheiben haben meiner Erfahrung nach, wenn sie richtig gut sind, einen Seitenschlag von ca. 0,02 - 0,03 mm, aber auch 0,05 bis zu 0,07 sind nicht unüblich, und wie geschrieben, zumindest bei Alltagsfahrzeugen noch in der Herstellertoleranz. Und das kann sich auch nach dem ersten Gebrauch und Heißwerden noch ändern (besser oder schlechter).
Ob das also tatsächlich die Ursache des von Dir wahrgenommenen "Bremsenflatterns" ist, ist deshalb m. E. zwar möglich, aber keineswegs sicher.
Der HU Bericht sagt also nichts aus oder?
Korrekt, weil bei der Prüfung der Bremsleistung dieses Problem nicht auftritt.
Die Feststellung eines Schlages in einer Bremsscheibe ist nicht Gegenstand der HU. Ohne Demontage des Rades und Montage von Messuhren ist das auch gar nicht meßbar. Auf dem Bremsprüfstand wird lediglich die Bremswirkung sowie die Verteilung der Bremskräfte gemessen.
Also kein Beweis dafür dass der bremsschlag vor der Übergabe nicht da war?
Das Autohaus behauptet dass sie das festgestellt hätten vor dem Verkauf.
Aber laut deiner Antwort ist der TÜV Bericht kein Beweis für die Aussage?!
Wie soll denn ein Bremsschlag bei der HU auffallen? Wenn die mit der Kiste auf den Prüfstand fahren, knallen die ja nicht mit 150 über die Rollen. Und wenn man nicht gezielt danach sucht, oder zumindest daran Denkt, geht das oft unter
Aei kleinen Geschwindigkeiten merkt man oft auch kein Schlagen. Hat man sich denn mal die Scheibe und Beläge noch mal angeschaut? Von der Qualität her meine ich.
Es kommt auch schon mal zu sowas wenn man nichts adäquates auf die Achsen knallt. Auch für AMG gibt's ne menge Schrott was man kaufen kann. Oft auch ohne es zu wissen.
Waren noch die originalen Scheiben vom Werk. Warum verhält sich das Autohaus dann so unkooperativ und behauptet ich hätte den Schaden verursacht..
Weil es streng genommen tatsächlich so sein könnte. Das muss dir ja noch nicht mal selbst auffallen.
Ich bin selbst in einem großen MB Autohaus für unter anderem solche Sachen zuständig. Was meinste was ich so manchmal täglich erlebe. . . 😉
Könnte ich also deiner Meinung nach kostenfreie Nachbesserung fordern?
Nein das habe ich nicht damit gemeint. Das Problem ist das du nicht sicher sagen kannst wo du den Schlag her hast.
Es könnte ein bereits vorhandener Fehler sein der übersehen wurde, mangelhaftes Material wurde verbaut, du bist unbeabsichtigt mit VR irgendwo gegen gefahren - was im übrigen schnell passiert und nicht merk - oder es ist dein Fahrverhalten.
Wenn du mehrmals kpl. in die Eisen steigst kann das auch passieren. Damit meine ich aber wirklich aus voller Pulle keine 100 oder 120.
Ich hatte das mal bei meinem Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro als ich öfters auf der von um die knapp 210 auf 40/50 runter musste, weil einige nicht gesehen haben wie ich auf der linken Spur angeschossen kam.
Die sind dann genüsslich vom Beschleunigungsstreifen von ganz rechts nach ganz links geschlichen. Da sprang dann sogar die Warnblinkanlage an.
Nicht schön, sollte zwar nicht, kommt aber vor. . .
Ich verstehe. Aber mal frech gesprochen kann mir das quasi egal sein aus rechtlicher Sicht, da das Autohaus mir beweisen muss, dass ich das war, wenn es vor Gericht wird. Und da sie sich gar nicht melden obwohl so abgestimmt, ist mir das egal falls ich es war, so respektlos wie dich sich verhalten.
Da wird es jetzt etwas kompliziert. Denn, der Händler und du selbst wissen ja nun was los ist.
Fährst du jetzt fröhlich weiter und käme es zu einem Unfall, warum auch immer, der auf die Bremsen zurückzuführen ist, könnte es evtl. rechtlich etwas heikel werden.
Denn du als Halter und Fahrer weißt ja nun das ein Mangel vor liegt. Da könnte es dann dazu kommen das die Versicherung Regressforderungen stellt, weil du ja wie schon so gefahren bist.
Das heißt ja gleichwohl nicht das deine Kiste gar nicht mehr bremst. Aber man könnte dir wenn's ganz blöd laufen würde, unter Umständen daraus einen Strick drehen.
Auch wenn's blöd und ärgerlich ist an deiner Stelle würde ich die Scheiben und Beläge wechseln und gut ist. Ganz so teuer ist das ja nicht solange du keine Keramikanlage hast.
Es ist sonst wirklich schwierig den Händler dazu zu bewegen die VR-Bremsen zu tauschen.
Meine Rechtsschutz Beratung hat mir nun mitgeteilt, dass der Händler mir nicht nachweisen kann, dass ich schuld dran bin, solange die keine Momentaufnahme von der Bremsscheibe gemacht haben. Dann muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung das ganze kostenfrei übernehmen.
Warum denkst du, dass es dann schwer wird?
Weil er sich naturgemäß sträuben wird die Arbeit kostenfrei zu übernehmen.
Letztendlich musst du dann im Falle des Falles klar und deutlich sagen, dass du im Zweifel auch dazu bereit bist es rechtlich durchzusetzen.
Fahre noch mal zum Händler und versuche ruhig und freundlich das Gespräch zu suchen. Wenn er sich dann wirklich dagegen sträubt, musst du halt einen Schritt weiter gehen.
Er hat am Anfang versprochenes nicht eingehalten. Er hat gesagt leichte Kratzer kriegt der polierer weg - bei der Übergabe hieß es der hauseigene Aufbereiter sei nicht so gut. Es wurde nachdem kauf an der heckklappe bei der Aufbereitung ein Kratzer hinzugefügt, welcher mir nach der Übergabe aufgefallen ist. Er meinte maximal 300€ könne er mir dafür geben. Professioneller lackierer meinte spoiler muss kosten mindestens 1000€. Da habe ich mich verarscht gefühlt. Hätte ich nicht nachgefragt hätte er mir 600€ zu wenig gegeben.
Ich hatte mich mit ihm geeinigt, dass er sich wegen dem bremsenproblem am Montag den 16.06.25 meldet. Es kam garnichts von ihm. Das ist respektlos und ich werde keine Kompromisse eingehen.
Antwort vom Verkäufer auf den Wunsch der kostenfreien Nachbesserung:"Ihr Anliegen wurde unsererseits an den Garantieanbieter weitergeleitet. Sowohl von dort als auch von uns musste der Antrag leider abgelehnt werden.
Als Begründung wurde angegeben, dass zwischen der Auslieferung des Fahrzeugs und Ihrer Schadensmeldung zu viel Zeit vergangen ist. Zum Zeitpunkt der Übergabe konnten weder durch uns noch durch den TÜV Anzeichen für ein Problem mit den Bremsen festgestellt werden."
Ein Schlag in der Bremse stellt man auch fest wenn man 180 fährt, was die ja bei der Auslieferung nicht tun könnten, da sie keine Autobahn hatten...
Ich hatte das auch bei einem Mercedes. Das kann der TÜV nicht feststellen, weil da der Bremsentest quasi bei Schrittgeschwindigkeit durchgeführt wird, und das "Rubbeln" der Bremsen erst bei höherer Geschwindigkeit fühlbar ist.
Das muss aber nicht an der Bremsscheibe liegen, auch Spiel bei Lagern und Achslenkern können das verursachen.
Also fordern, dass sie das gemäß der sachmangelhaftung kostenfrei übernehmen soll?
Das wird nicht ohne Anwalt etwas werden, denn die Bremsscheiben für den Boliden kosten ein paar Taler. Aber nochmal: sich (der Verkäufer) darauf zu stützen, dass nichts gewesen sein kann, weil das dem TÜV aufgefallen wäre, lässt sie alt aussehen. Ich würde, mit Hilfe meiner RSV, da den gerichtlichen Weg einschlagen.
Ich behaupte 0,5% bekommst du nicht mit... Wenn das jetzt erst auftritt, war es nicht am Anfang schon da, merkst du selber, wenn du den Boliden von 280-290 auf 50 in Vollbremsung runterbremsen musst, ist deine Bremsscheibe eh weiß und verzieht sich. Da kannst du froh sein, wenn die Beläge nicht verglasen
Grobes mißhandeln der brems Anlage durch extreme Fahrweise. Wie definiert sich das für dich? Ich war mit dem Auto nicht auf der rennstrecke. Da erst 4 Monate vergangen sind seitdem kauf musste der Händler mir nachweisen, dass ich es extrem behandelt habe und wäre somit im Recht.
Der HU Bericht sagt also nichts aus oder?