Autonaxh Kauf voller Mängel und falsche Ausführung.Kann man noch was machen?
Hallo,
Ich brauche einen Rat, weswegen ich mich an GF wende!
ich habe vor gut einer Wochen ein Auto bei einem Händler gekauft, welches im privatauftrag verkauft wurde.
Der Wagen wurde mir als „Top Zustand ohne Mängel“ und als „R-Sport Variante“ verkauft.
Der Wagen hat vom Händler auch neuen tüv bekommen. Nun war ich gestern in der Werkstatt um einmal das Motoröl zu wechseln (für mein Gewissen das ich weiß es wurde wirklich gemacht)
Dabei kam 1. raus das der Wagen gar keine R-Sport Variante ist, sondern die „Portfolio“ Variante. Sprich das ganz „normale“ Auto ohne R-Sport Ausstattung.
dazu wurden etliche Fehler ausgelesen, wie unter anderem das der Motor fehlzündungen hat, Lambdasonde defekt ist , das ABS nicht funktioniert und noch einige kleine ( zumindest laut Mechaniker nicht wilde Fehler).
und der Hammer: die Bremsen hinten sind so durch, das der Wagen laut dem Mechaniker Garkein tüv damit hätte bekommen dürfen. Er geht davon aus das es ein „Freundschaftlicher tüv“ war, wenn ihr versteht was ich meine.
gibt es noch die Möglichkeit den Kaufvertrag rück abzuwickeln aufgrund falscher Angaben und das mir das Auto als andere Variante verkauft wurde?
der Händler geht nicht ans Telefon, vielleicht weil er weiß warum ich mich melde? Bin für jeden Rat dankbar!
8 Antworten
Anwalt konsultieren und die KFZ Schiedsstelle mit ins Boot nehmen. Dann wird dem Verkäufer und dem Händler mal ganz ordentlich auf die Finger geklopft.
Leider häufen sich seit ein paar Jahren solche Fälle immer mehr. Wird Zeit, dass nicht jeder von diesen komischen Menschen mehr eine Werkstatt oder KFZ Handel betreiben darf ohne eine Strengere Überwachung.
Wenn jemand als Händler fungiert, dann muss er sich auch an die Regeln halten.
Es kommen immer mehr Händler mit der Masche des angeblichen Verkaufes im Kundenauftrag.
Da sag ich ganz klar meine Meinung dazu. Wenn du als Händler in irgendeiner Form in den Verkauf involviert bist, dann solltest du auch mit Haftbar sein, oder solche Fadenscheinliche Täuschungsversuche am Kunden lassen
Also ein Onlineforum voller Laien ist für die Beantwortung von Rechtsfragen so hilfreich wie ChatGPT: Für Anregungen interessant, aber mit Vorsicht zu genießen. Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug nicht nur einen Hunderter und auch nicht nur einen Tausender gekostet hat. Deshalb geht man mit so einem Problem zum Anwalt, wenn man nicht weiß, wie man sich verhalten soll.
Mal ein paar Gedanken:
Privatverkäufer können die Mangelgewährleistung wirksam ausschließen. Das gilt aber nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde und auch nur dann, wenn der Ausschluss der Mangelgewährleistung wirksam ist. Das ist bei den Verträgen von mobile.de und dem ADAC der Fall, um mal die beiden am meisten genutzten Vorlagen zu nennen. Bei selbstgeschriebenen Verträgen meist nicht.
Meist wird von windigen Händlern nur behauptet, dass der Verkauf im Kundenauftrag erfolgt. Weil Händler die Gewährleistung nicht komplett ausschließen können. Sehr oft (!) ist das nur ein (illegaler) Versuch, den Käufer zu täuschen. Das muss man aber immer im Einzelfall prüfen. Als erstes sollte man sich die Daten des Kunden nennen lassen, in dessen Auftrag das Auto angeblich verkauft wurde. Bekommt man die nicht (da wird dann gern behauptet, die Daten könne man aus Datenschutzgründen nicht nennen), kann man den letzten Halter vom Fahrzeugbrief heraussuchen und von dort an den Weg des Fahrzeugs verfolgen.
Ob es sich bei den Mängeln um Mängel im rechtlichen Sinne handelt, ist noch eine andere Frage. Wenn nichts konkretes vereinbart ist, kommt es darauf an, ob sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der dem Alter und der Laufleistung entspricht. Wenn nach 100.000 km die Reifen abgefahren sind, ist das kein Mangel. Das trifft auch auf andere Verschleißteile wie zum Beispiel die Steuerkette zu. Aber man darf davon ausgehen, dass der Motor nach 100.000 km noch nicht schlapp macht. Ist eine besondere Ausstattung vereinbart, oder der Verkäufer gibt zum Beispiel an, dass die Steuerkette vor 1000 km gewechselt wurde, ist es ein Mangel, wenn die Steuerkette dann doch nicht frisch gewechselt wurde. Präventiv lässt man sich deshalb bei Kauf immer Werkstattrechnungen vorlegen.
Ob hier im konkreten Fall ein Rücktritt und vielleicht sogar Schadensersatz möglich ist, kann hier niemand beantworten. Weil da ganz viele Faktoren eine Rolle spielen, die nur ein Profi richtig einschätzen kann.
Rechtsschutzversicherung wäre gut. So ein Prozess kann teuer werden.
Ich empfehle dir einen Rechtsanwalt zur konsultieren aber ja du kannst eine rückabwicklung einklagen zum einen ist der Zustand des Fahrzeugs nicht wie beschrieben gewesen da ist es im übrigen egal ob privatverkäufer im kundenauftrag oder Händler
Und sehr schwerwiegend es handelt sich überhaupt nicht um das Fahrzeug welches dir verkauft wurde das ist ja auch nicht nachbesserbar
Also ja es ist grundsätzlich möglich deinen Verkäufer Zurücknahme des Fahrzeugs zu zwingen sogar Schadensersatz könnte möglich sein stelle dich jedoch auf einen langen Kampf und hohe Kosten ein
Im Privatauftrag verkaufte Fahrzeuge sind sowieso immer eine kritische Sache, sowas würde ich schon garnicht kaufen.
Ich würde mich direkt an den Anwalt wenden.
Richtig. Ebenso würde ich die KFZ Schiedsstelle mit einschalten. Diese ist auf jeden Fall in der Lage das Fahrzeug und seine Ausstattung über die FIN herauszufinden.
Die stellen auch fest, ob da vielleicht von einem anderen Fahrzeug die FIN angebracht wurde.
Alles schon da gewesen und nicht nur 1mal.
Für mich klingeln immer sämtliche Alarmglocken, wenn bei einem Händler ein Fahrzeug steht mit dem Hinweis: Im Kundenauftrag. Am besten dreht man sich direkt um und verlässt das Gelände des Händlers. Es hat seinen Grund warum er es nicht selbst verkauft.
Wenn "ohne Mängel“ und „R-Sport Variante“ explizit im Kaufvertrag stehen, dann sind das vertraglich zugesicherte Eigenschaften.
Damit wäre eine Rückabwicklung und sogar Schadensersatz möglich.
Dann ist das konkret vertraglich so vereinbart.
Mängel könnten vom Verkäufer nachgebessert werden.o, 3
Die "R-Sport Variante" kann nicht nachgebessert werden.
Somit kannst du vom Verkäufer die Rückabwicklung und Schadensersatz fordern.
Dein Ansprechpartner ist dabei aber der tatsächliche Verkäufer und nicht der Händler, der das Geschäft abgewickelt hat.
Ja, im Kaufvertrag steht explizit bei das es die R-Sport Variante ist, und unter Fahrzeugzustand ist „Mangelfrei“ angekreuzt