Autohaus gewährleistung?
Hallo,
ich habe ein Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. 1 Monat später kam die MKL und der der Fehlerspeicher zeigte mir: Nockenwellen Fehler.
Habe den Händler kontaktiert er sagte mir er muss dafür nicht aufkommen dieser Fehler nicht kurz vor dem Verkauf war. Er hat nämlich ein Bericht wo der Fehlerspeicherstand aufgelistet ist welches leer ist. Das bedeutet er hat kurz vor der übergabe den Fehlerspeicher ausgelesen und das Ergebnis dokumentiert. So kann er angeblich beweisen dass der Fehler nicht vor dem Kauf gewesen sei.
Kommt er somit durch oder habe ich beim Gericht gute Chancen?
5 Antworten
Ein „leerer“ Fehlerspeicher bedeutet noch lange nicht, dass die Ursache für den Fehler nicht beim Kauf schon bestand. Zumal ein Fehlerspeicherausdruck nichts beweist, er hätte den Fehlerspeicher vor dem Ausdruck auch gelöscht haben können.
Aktuell liegt ein Sachmangel vor, den der Verkäufer abstellen muss. Wenn er das nicht möchte, muss er unzweifelhaft beweisen, dass die Ursache für die jetzt aufleuchtende Motorkontrollleuchte beim Kauf noch nicht bestand. Dafür reicht sein Ausdruck nicht aus.
Wenn er sich weigert, hast du gute Chancen, mit einem Anwalt dagegen vorzugehen. Den Beweis müsste der Händler dann nämlich gerichtsfest, also über ein Gutachten, erbringen, und dieses ist teurer, als die Reparatur des Schadens!
Hi, ob er damit beweisen kann, dass der Fehler an der Nockenwelle nicht schon vorher, auch nicht latent vorhanden war, wage ich zu bezweifeln.
In der Regel bewegte es sich zwischen 1-2 Jahre in der du Schäden geltend machen lassen kannst. Bei 2 Jahren Handelt es sich um die Gesetzliche Gewährleistung.
In den meisten fällen trifft man hier aber auf eine verträglich festgehaltene und reduzierte Haftung vom Händler, diese Beträgt dann nur noch 1 Jahr.
Stellst du einen Mangel an deinem Fahrzeug fest, stehst du in der Beweispflicht das der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden war (Was sich in der regel eher schwer realisieren lässt)
Dennoch ist es wirklich seltsam das er vom Fehlerspeicher "kurz vor dem Verkauf" ein Bericht von dem Leeren Speicher erstellt hat.
Wahrscheinlich vorher gelöscht, dann dolumentiert und dann die Übergabe.
Hört sich schon fast nach Vorsatz an etwas zu vertuschen, ist aber nur meine Meinung.
Schwierig,...wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest du ja dort mal nachfragen welche Schritte man gehen könnte.
"Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlich verankertes Recht. Bei einem Verkauf zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet: Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin haftet mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen bei Übergabe hatte."
Bedeutet, du musst irgendwie beweisen können, dass dieses Problem schon vor deinem Kauf, bekannt war, sonst bleibst du wahrscheinlich darauf sitzen.
LG
für die Gewährleistung hat er recht. Er kann ja als Händler nur für das geradestehen, was er Weiß und was kaput ist zu dieser Zeit = nicht für Zukünftige defekte. Da hat er recht- er hat den Fehlerspeicher vorher ausgelesen und Dokumentiert- auch hattet ihr eine Probefahrt, wo der Fehler nicht aufgetreten ist= Fazit: Gewährleistung raus.
anders sieht es aus- wenn man eine Garantie mit abgeschlossen hat. die deckt in den meisten fällen auch solche Defekte ab.
nicht Verwechseln = Gewährleistung und Garantie sind komplett unterschiedliche sachen.
Das habe ich mir auch gedacht. Wir haben jedoch auch ein Übergangsprotokol geschlossen. Außerdem hat er mir gezeigt dass er ein Fehlerspeicherbericht von jedem verkauften Fahrzeug dokumentiert hat. Auch hat er gezeigt, dass der letzte Fehlerspeicherlöschung 7 Monate alt ist. Und bin ja 3.000 km und 1 Monat damit unterwegs gewesen ohne dass etwas geleuchtet hat, so seine Argumente.