Bei grosser Hitze auf den Schweiss aufsaugende Unterwaesche zu verzichten ist doch voellig bescheuert.

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Wenn 1. im Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag ausdruecklich eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde UND 2. du dort noch nicht laenger als 6 Monate beschaeftigt bist oder es sich um einen Kleinbetrieb mit insgesamt nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern handelt, geht das voellig problemlos. Es muessen aber sowohl die 1., wie auch eine der beiden 2. Voraussetzungen erfuellt sein, sonst geht es nicht.

Du kommst also nicht darum herum, erst einmal deinen Arbeits- bzw. tarifvertrag zu lesen. Nur dann kannst du wissen, ob eine Kuendigung problemlos moeglich ist oder nicht.

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Die Betreiber von Schallplattenlaeden sind in aller Regel extreme Musikfreaks. Und das meist weit abseits der aktuellen Charts. Wenn du denen vermitteln kannst, dass du dich ebenfalls fuer bestimmte Musikrichtungen jenseits der Charts interessierst und dich da auch auskennst, hast du schon mal die halbe Miete drin.

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Keine Schoenheitsreparatur, sondern eine Kleinreparatur. Die Kosten dafuer koennen dem Mieter mietvertraglich auferlegt werden, wenn dort erstens ein Hoechstbetrag pro Fall festgelegt wurde (100 bis 120 Euro pro Fall duerften weitestgehend gerichtsfest sein) und zweitens vertraglich ebenfalls festgelegt wurde, dass die Summe aller vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturkosten nicht 8% der Nettojahreskaltmiete im Jahr uebersteigt.

Eine Riesenrechnung kann er also nicht bekommen, hoechstens eine ueber maximal 120 Euro (sofern die oben genannten Voraussetzungen erfuellt sind).

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Das macht man bevor man den Praktikumsvertrag schliesst. Koennte natuerlich gut sein, dass das dann nichts mit dem Praktikum wird.

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Dönermann droht mit Schlägen, weil ich ihn verarscht habe - Anzeige?

Ich (Deutsch-Türke) war am 31.5.25 urlaubsmäßig in Nürnberg und habe dem Dönermann auf Türkisch sinngemäß gesagt ich wäre vom Gesundheitsamt und wollte seinen Döner testen bzw. viel eher kontrollieren (das habe ich vor allem gemacht, da ich einen kostenlosen Döner wollte) und nachdem er mir den Döner gegeben hat, bin ich aus dem Dönerladen rausgegangen und habe an der Ausgangstür "Seni oyuna getirdim" (sinngemäß und sprichwörtlich für "Ich habe dich verarscht") gesagt.

Ich habe mich danach auch sehr überlegen und fuchsig gefühlt (weil er so dumm und naiv war), aber dann kam plötzlich der Dönermann raus und drohte laut, dass er jetzt seine Verwandten anrufen wird, die mir sinngemäß dann eins Auswischen werden (also § 241 StGB Bedrohung).

Danach rannte ich intuitiv weg, bin aber inmitten leider ausgerutscht (Beweis: Schürfwunde am Knie!), sodass mir mein Döner aus der Hand glitt und auf einen Fremden fiel (also §229 StGB fahrlässige Körperverletzung vom Dönermann).

Wenigstens konnte ich noch vor ihm bzw. seinen gerufenen Schlägertrupp-Verwandten flüchten und bin jetzt nicht mehr in Nürnberg, jedoch habe ich wegen dieser Aktion Angst mich dort wieder blicken zu lassen (also §240 StGB Nötigung).

  • Könnte ich ihn nun wegen Bedrohung, fahrlässige Körperverletzung und Nötigung anzeigen oder anklagen? (Und gibt es weitere Straftatbestände, die ich auch noch zur Anzeige bringen könnte?)
  • Mit bis zu viel Schmerzensgeld könnte ich rechnen? Kann ich durch die Schürfwunde am Knie und die mentale Belastung bzw. Paranoia wegen der Bedrohung nun auch eine Arbeitsunfähigkeit mit einer gesicherten Rente kriegen?
  • Muss ich ihn in Nürnberg anzeigen oder geht das auch in meiner Heimatstadt?

PS: Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch (sprich das Gesundheitsamt würde auch Deutsch und nicht Türkisch sprechen...), zumal ich nicht einmal professionell gekleidet war und mich sowieso nicht irgendwie ausgewiesen habe, sodass man bereits vorher wissen hätte können, dass ich eben nicht vom Gesundheitsamt bin und es somit eine Verarsche ist --> Seine Schuld

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StGB § 132: "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

StGB § 263 Abs. 1: "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

So viel zu dir. Und jetzt zum Doenermann.

... dann kam plötzlich der Dönermann raus und drohte laut, dass er jetzt seine Verwandten anrufen wird, die mir sinngemäß dann eins Auswischen werden (also § 241 StGB Bedrohung).

Sicher wollte er dich nur stellen, um deine Personalien feststellen zu koennen. Da du dich dieser Feststellung offensichtlich durch Flucht entziehen wolltest, wollte er eine vorlaeufige Festnahme, die § 127 StPO ausdruecklich zulaesst, vornehmen. Dabei sollten ihm seine Verwandten erforderlichenfalls helfen. Das war keine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB, weil du nicht mit der Begehung einer rechtswidrigen Tat bedroht wurdest, sondern mit einer voellig rechtskonformen sog. "Festnahme durch Jedermann".

Danach rannte ich intuitiv weg, bin aber inmitten leider ausgerutscht (Beweis: Schürfwunde am Knie!), sodass mir mein Döner aus der Hand glitt und auf einen Fremden fiel(also §229 StGB fahrlässige Körperverletzung vom Dönermann).

Die Verletzung hat dir nicht der Doenermann zugefuegt, sondern sie ist durch einen Unfall bei deiner Flucht entstanden.

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... was denken sich Arbeitgeber sowie Sekretärinen beim Anschreiben sich dabei einen in Du Form anzuschreiben?

Unternehmenskultur. In manchen Betrieben ist es halt ueblich, dass sich alle duzen. Schreibt man Bewerber dann auch so an, kann man davon aussgehen, dass sich Menschen, die damit nicht klar kommen (und somit auch nicht ins Unternehmen passen), eher gar nicht erst weiter bewerben.

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Vor allem deswegen weil da probe Zeit drinnenstand obwohl det Marktleiter mir letztes mal gesagt hat das ich ja schon fest da angestellt wäre .

Ja, du bist fest angestellt und hast eine Probezeit. Das ist ganz normal. Aber auch ohne Probezeitvereinbarung haettest du in den ersten 6 Monaten noch keinen Kuendigungsschutz. Nur die Kuendigungsfrist waere ohne Probezeit wahrscheinlich etwas laenger.

Der Arbeitgeber braucht die Kuendigung nicht zu begruenden.

Arbeiten musst du natuerlich bis zum Ende der Kuendigungsfrist (ausser der Arbeitgeber stellt dich frei).

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Du wohnst in Spanien? Dann ist die deutsche Botschaft in Madrid fuer dich zustaendig. Wende dich an die Konsularabteilung der Botschaft oder an das naechstgelegene deutsche Konsulat. Solltest du dort schon einmal einen Ausweis oder einen Pass beantragt haben, liegt eine Kopie deiner Geburtsurkunde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits vor.

Du wohnst in Deutschland? Dann wende dich an das Buergerbuero deines Wohnortes. Auch dort liegt eine Kopie deiner Geburtsurkunde vor, wenn du dort schon einmal einen Ausweis oder Pass beantragt hast.

Beachte, dass du ohne gueltigen Personalausweis, gueltigen Reisepass oder ein von der deutschen Botschaft in Spanien ausgestelltes Ersatzdokument nicht auf dem Luftweg aus Spanien ausreisen darfst.

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der Mann im grünen Shirt

Das Bussgeld zahlt natuerlich der Fahrer. Moeglicherweise kann der aber zivilrechtliche Ersatzansprueche an den Haendler stellen.

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Ein Bussgeld wird nur verlangt, wenn man einen Personalausweis nicht rechtzeitig beantragt und auch keinen gueltigen Reisepass besitzt.

Ab wann und wie hoch ist von Behoerde zu Behoerde unterschiedlich. Du kannst aber wohl davon ausgehen, dass ein paar Tage und manchmal auch ein paar Wochen toleriert werden. Beantragst du also direkt nach dem Verlust einen neuen beantragst, droht selbstverstaendlich kein Bussgeld. Auch nicht, wenn du in der Zwischenzeit von der Polizei kontrolliert wirst.

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Ob man Schwede ist oder nicht, haengt einzig und allein davon ab, ob man die schwedische Staatsangehoerigkeit besitzt.

In Schweden wird die schwedische Staatsangehoerigkeit jedoch nicht durch Inlandsgeburt erworben, sondern durch Abstammung. Dein Freund duerfte die schwedische Staatsangehoerigkeit somit nicht besitzen und kann dann auch kein Schwede sein.

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An der Geschichte fehlen so ziemlich alle wichtigen Details.

Warum wurde die Polizei hinzugezogen? Ganz sicher nicht wegen 2 Bier.

Warum wurde ihm mit Arrest gedroht? Ganz sicher nicht, weil es ihm inzwischen wieder gut ging.

Was verschweigst du uns und warum?

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