Kurz vor Ausbildungsbeginn kündigen?
Ich will mich für eine Ausbildung bewerben, aber erst für nächstes Jahr im September 2026.
Währenddessen arbeite ich meinem Job (andere Ausbildung) weiter, wo ich seit kurzem angefangen habe.
Wenn es mir immer noch seit einem 1 Jahr nicht gefällt, beginne ich dann wie geplant die Ausbildung.
Wenn es mir doch dann gefällt, kündige ich dann kurz vor Ausbildungsbeginn.
Findet ihr das moralisch okay?
5 Antworten
Es ist vollkommen in Ordnung, wenn du dich in deiner jetzigen Ausbildung nicht wohl fühlst und dann nächstes Jahr eine neue Ausbildung anfängst.
Nur dann zieh die auch durch, es ist nicht gut wenn du mehrfach eine Ausbildung abbrichst.
Kündige deine jetzige Ausbildungsstelle rechtzeitig und nicht kurz vorher.
Du musst schon ggf. deine Kündigungsfrist einhalten. Mit Moral hat die Frage nichts zu tun. Machen andere auch. Dafür ist die Kündigungsfrist ja da
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Mit Moral hat das für mich wenig zu tun. In einem Jahr können sich viele Sachen, Vorstellungen, Wünsche ändern. Fairerweise würde ich dem AG aber so früh als möglich Bescheid geben, falls du dort nicht anfangen willst. Dann hat er die Chance, einen Ersatz-Bewerber aus seiner Nachrück-Liste (die er hoffentlich hat - aber das ist nicht dein Problem) einzustellen.
Da du ausdruecklich nach dem moralischen Aspekt fragst, scheinst du ja zu wissen, dass es hinsichtlich der Kuendigung des Ausbildungsvertrags rechtlich kein Problem waere (auch nicht extrem kurzfristig). Bei deinem aktuellen Arbeitsplatz musst du aber natuerlich darauf achten, dass du die Kuendigungsfrist einhaeltst. Beim Ausbildungsverhaeltnis gibt es hingegen anfangs gar keine.
Moralisch musst du das mit dir selbst ausmachen. Je spaeter du den Ausbildungsvertrag kuendigst, desto unwahrscheinlicher ist es, dass der fuer dich freigehaltene Ausbildungsplatz noch anderweitig besetzt werden kann.
So etwas wie Moral gibt es schon seit langer Zeit nicht mehr
Du musst schon ggf. deine Kündigungsfrist einhalten.
Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es bis zum Ablauf der Probezeit keine Kuendigungsfrist.