Kaufvertrag Auto Erbengemeinschaft?

2 Antworten

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Wenn die Erbengemeinschaft als Juristische Person gemeinsam auftritt oder einem von Ihnen als Gemeinsammen Vertreter mittels Vollmacht von allen Erben auftritt so ist das relativ problemlos möglich..

Allerdings sollten die alle als Verkäufer oder die beauftragte Person mittels Vollmacht der anderen Erben unterschreiben und eine kopy des Erbscheines beilegen..

Irgendjemand aus dieser Erbengemeinschaft wird sich ja als "juristischer Vertreter" finden...dessen Namen ins Feld "Verkäufer" mit einem Sternchen versehen (*).

Dann in das Feld "Anmerkungen/Sonstiges" mit Sternchen vorweg den Satz "Vertreter der Erbengemeinschaft XY, bestehend aus Name 1, Name 2, und Name 3". Die als Verkäufer genannte Person sollte den Kaufvertrag dann auch unterschreiben.


Quuel 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 20:03

Sollten die anderen Erben dann auch Unterschreiben? Sonst könnte man das ja ohne deren Kenntnis oder Zustimmung machen

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ntechde  21.12.2023, 19:17

Saubere Lösung.

Alternativ: Oft gibt es auch einen "Haupterben", den kann man auch nehmen

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