Wem gehört das Auto?

3 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Das Fahrzeug gehört (Eigentümer) immer denjenigen, der das Fahrzeug auch erworben hat - in dem Fall: Oma.

lg


Marc6235 
Beitragsersteller
 07.04.2023, 01:44

Ja aber der Halter muss sich doch um die Fahrtüchtigkeit kümmern? Wenn dies nicht gegeben ist, darf er dies doch nicht erlauben oder ?

Cclass  07.04.2023, 01:48
@Marc6235

Der Fahrzeughalter ist lediglich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich, Wartung etc.

Die Entscheidung, ob das Fahrzeug letztendlich aber "stehenbleibt" liegt beim Eigentümer - denn er hat die höhere Macht an seinem Eigentum, was damit geschieht.

lg

Oma hat das Auto gekauft. (Kaufvertrag ist da)

Oma hat einen Eigentumsnachweis.

Vater ist auf beiden Papieren Teil 1 und 2 eingetragen.

Das ändert nichts an der Lage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Der Kaufvertrag ist maßgeblich. Die Oma ist nach wie vor Eigentümerin des Fahrzeugs. Der Vater könnte gerichtlich dazu gezwungen werden, die Papiere heraus zu geben.