Auto gekauft - Händler meldet sich nicht mehr?
Hey Leute
Ich habe letzte Woche am Freitag ein Auto bar gekauft und den Kaufvertrag beidseitig unterschrieben.
Habe daraufhin den Brief, Schein und TÜV bekommen das ich es zulassen kann.
Habe heute am Dienstag (5 Tage später) das Auto gegen 10 Uhr angemeldet und zugelassen, Kennzeichen erhalten.
Habe dem Händler geschrieben das ich es abholen will (knapp 120km) und er mir bitte danach die Schlüssel, die Garantie und 4 Reifen fertig macht.
Ich bekam daraufhin bis jetzt (22 Uhr keine Antwort) und auch telefonisch geht er nicht ans Handy, weder seine private noch Autohausnummer.
Laut Google und mobile scheint er theoretisch ein seriöser Händler zu sein, jedoch macht es mich stutzig jetzt und versuche mal einige Ratschläge zu erhalten, was ich am Besten machen kann wenn ich vom schlimmsten Gedanken ausgehe?
Leider habe ich es ebenfalls bemerkt das im Kaufvertrag ich als "Unternehmer" angegeben worden bin, wurde nicht aufgeklärt, denke damit will er sich absichern und keine Gewährleistung anbieten, was aber egal ist, da am Ende eine Garantie herrscht..
Ich verstehe nicht, warum du das Auto nicht sofort genommen hast?
Er hatte keine roten Kennzeichen und ich wollte es nicht draussen öffentlich ohne Kennzeichen stehen lassen..
3 Antworten
Naja von Freitag auf heute sind es nicht ganze 5 Tage.
ich weiß ja nicht wo du lebst aber sonntags haben eigentlich alle Autohäuser zu und samstags meistens nur halbtags offen.
dein Auto wird vermutlich noch vorbereitet (TÜV, Inspektion, Aufbereitung etc.)
das wird dir der Händler sicherlich auch mittgeteilt haben.
Von heute auf morgen bekommen Privatpersonen beim Autohandel meistens nicht das Auto, nur Gewerbe, da die Autos so gekauft werden, wie sie sind.
theoretisch seriös...? Hmmm
Wenn der einen privaten Käufer als gewerblich definiert, scheint mir das nicht so ganz seriös. Und wenn Du die Garantie (etwas anderes als Gewährleistung) nicht schriftlich bekommst, hast gar nichts. Denn es gibt nur 2 Möglichkeiten, wie sich ein Händler aus der gesetzlichen Gewährleistung herauswinden kann.:
- er verkauft offiziell "im Auftrag" oder
- er verkauft an Gewerbetreibende.
Gewerbetreibende können untereinander die Gewährleistung ausschließen.
Also sollte zunächst mal der Kaufvertrag berichtigt werden. Und dann kannst zusehen, daß die sonst noch vertraglich vereinbarten Bedingungen auch eingehalten werden. Was den Termin für die Abholung angeht, solltest wohl erst los, wenn Du entsprechendes Feedback vom Händler hast.
Leider habe ich es ebenfalls bemerkt das im Kaufvertrag ich als "Unternehmer" angegeben worden bin, wurde nicht aufgeklärt, denke damit will er sich absichern und keine Gewährleistung anbieten, was aber egal ist, da am Ende eine Garantie herrscht..
Wenn du kein Gewerbebetreibender bist, warum hast du den Kaufvertrag dann unterschrieben?
Die Garantie solltest du dir schriftlich geben lassen.