Wir haben bei einem großen Möbelhaus ( nicht aus Schweden) eine Küche online bestellt, nachdem wir uns diese bei dem Möbelhaus vor Ort angeschaut hatten.
Die Küche wurde pünktlich geliefert, die Verpackung wies keine Mängel auf. Die Montage der Küche wollten wir selbst übernehmen.
Bereits im ersten Karton sahen wir einige Beschädigungen, die wir umgehend per Foto festgehalten haben. Danach haben wir die Teile dann komplett ausgepackt, sodaß man auf dem Foto erkennen kann, worum es geht.
Insgesamt waren an der Küche mehr als 50% beschädigte Teile, inkl der Arbeitsplatte.
Um die Küche stellen zu können, haben wir uns dann doch einen fähigen Handwerker geholt, der uns bei der Montage dann behilflich war.
Ebenso haben wir uns eine neue Arbeitsplatte besorgt.
Wir haben dann den Händler kontaktiert und um Stellungnahme gebeten.
Es wurde keine Nachbesserung und auch keine Nachlieferung oder Austausch der beschädigten Teile angeboten, jedoch ein Einkaufsgutschein, der sich auf ca. 10% Preisnachlass der Kaufpreises beschränken sollte.
Dies habe ich bereits abgelehnt und es wurde um 10 Euro nachgebessert.
Ich denke dass man uns einfach nur abspeisen will und überlege mir einen Anwalt zu nehmen, da die Rechtslage eigentlich eindeutig ist, aber bei Küchenkauf anscheinend schwierig ( zumindest was man im Netz so liest)
Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gemacht? Gibt es irgendwo Urteile auf die man eventuell zurückgreifen kann?