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Privat Auto verkauft und Anwaltsbrief jetzt?

Hallo! Haben einen 17 Jahre alten 3er BMW mit 204.000km verkauft mit 5. Hand, privat unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, gekauft wie besichtigt, neueste mobile.de Kaufvertrag-Vorlage. Auto hat noch 10,5 Monate TÜV, 12fach bereift für 3.800€. Der neue Besitzer ist jetzt 6. Hand..

Er hat ihn probegefahren und hat sich den Wagen insgesamt drei Mal angesehen und beim 3. Mal gekauft. Dann 40km nach Hause gefahren und zur Werkstatt zum kontrollieren. Daraufhin kam ein ziemlich interessanter Anwaltsbrief (nach einer Woche), nachdem er mir persönlich aufgelauert hat und ich mich dadurch bedroht fühlte...war der Polizei egal, da keine Zeugen.

Zum Brief: laut seiner Werkstatt, sind von den 4 Zylindern 3 Zylinder defekt (wie kann das sein? Dadurch kann der Motor doch nicht mal fahren?). Und das war der Befund seiner Werkstatt (namentlich nicht genannt) und sie unterstellen uns, dass wir davon Kenntnis hatten und ihm das arglistig verschwiegen haben. Aber bei uns ist der Wagen von a nach b gefahren ohne Probleme, also wir wussten nichts davon. Wir sind ja keiner Mechaniker und der Wagen war zuletzt vor 6 Monaten beim Service.

Jetzt sollen wir ihm den Schaden 2.500-3000€ reparieren (binnen 14 Tage) und ihm noch all seine Kosten ersetzen. Mich ärgert diese Situation fürchterlich, dass wir so behandelt werden, obwohl wir uns 3 Mal getroffen haben zur Fahrzeugabwicklung und er das Fahrzeug jedes Mal gesehen hat.. ist das ein Witz? Zudem ist der Käufer doppelt so alt wie wir. Er Mitte 40 und wir Anfang 20. Da kann man doch Kenntnis voraussetzen, da er zudem noch dasselbe Model (3er BMW) aus den 90ern hatte...

Selbstvertändlich hat er eine Rechtsschutzversicherung und droht mit einer Klage vor Gericht, wenn wir ihm all das nicht bezahlen. Und das sehen wir nicht ein und können das auch nicht! Wie kann der (angebliche Schaden fast mehr kosten, als das ganze Auto?)

Bitte um eure Einschätzung, da mich das echt nicht in Ruhe lässt...

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Brief von Anwalt nach privatem Autoverkauf?

Hallo!

Haben vor 1 Woche ein 17 Jahre altes Auto mit über 204.000 KM und 5. Hand privat verkauft mit Ausschluss der Sachmängelhaftung. In den Kaufvertrag habe ich nichts zum Fahrzeugzustand geschrieben, lediglich die Grunddaten des Fahrzeugs wie Marke, KM-Stand,.. , Verkäufer- und Käuferdaten und dass der Käufer in Probe gefahren ist. Der Verkaufspreis waren gerade mal 3.750€.

Vor kurzem stand der Käufer sogar unerwartet vor meiner Tür und forderte mich (bedrohliche Haltung) auf, dass Fahrzeug zurückzunehmen und ihm das Geld zurückzugeben, da es angeblich nun einen Motorschaden hat und ich ihm angeblich irgendwelche Motormängel verschwiegen habe, wovon ich natürlich nichts wusste, denn er ist den Wagen einwandfrei Probe gefahren (Auto war abgemeldet, daher eingeschränkt Probe gefahren) und das kann bezeugt werden und deshalb hat er auch den Wagen gekauft. Zudem muss ich sagen, dass der Wagen gut funktioniert hat und ich von keinen Mängeln wusste und ich auch kein Mechaniker bin? Was soll ich vom Innenleben und der Funktion des Motors wissen? Und TÜV hatte er ebenso nur noch 10,5 Monate. Daraufhin hat er sogar die Polizei gerufen und nach 40 Minuten kamen sie und gleichten lediglich meinen Personalausweis und beide Kaufvertragsexemplare ab.

Nun bekamen wir einen Brief von seinem Anwalt, indem steht, dass wir das Fahrzeug zurücknehmen sollen, auf Grund von Motormängeln, von denen wir angeblich Kenntnis hätten haben müssen. Das soll eine Werkstatt von ihm festgestellt haben. Er will seinen Kaufpreis + Anwaltskosten zurück.

Muss ich etwas befürchten? Denn das lässt mich nicht ruhig.. und ich möchte jetzt auch keinen Anwalt beauftragen, der mich nur Geld kosten wird und wenn meine Beauftragung nicht mal nötig ist, da es ja ein Privatverkauf war?

Freue mich auf Hilfe und Rat :/

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Gewährleistung Gebrauchtwagen - was kann ich wegen der Lambdasonde tun?

Hallo zusammen,

 ich habe mir am 06.02.2025 einen gebrauchten Ford Puma mit ca. 59.500km gekauft. Das Auto war zum 09.07.2020 das erste Mal über ein Autohaus angemeldet.

Zugelassen habe ich das Auto nun am 12.06.2025 da mein Leasing-Firmenwagen am 30.06.2025 zurückging.

Nach einem kleinen Wildunfall am 19.06.2025, fahre ich das Auto nach Reparatur der Verkleidung, nun seit dem 29.07.2025 wieder. Nach ca. 1500km am 05.08.2025 nun der Schock. Motorkontrollleuchte geht an und die Ford Pass App meldet ein Problem mit dem Abgaswert/-Anlage. Nach ersten Einschätzungen und 4-mal Fehlerlöschung trat die Anzeige der Motorkontrollleuchte immer schneller auf.

 In Rücksprache mit der FORD Werkstatt wurde als Ursache eine falsche Gemischbildung diagnostiziert, was den Rückschluss auf eine defekte Lambdasonde o.ä. gibt.

 Da die Händlerin ca. 2 Stunden von mir entfernt wohnt, habe ich mit ihr per Whatsapp kommuniziert, das ich die Fehler hier auslesen lasse und auch die Ursachenforschung hier machen lasse, bei meinem FORD Händler, und ihr eine Kostenvoranschlag zukommen lasse, was alles gemacht werden muss und welche Kosten entstehen. Da ich jedoch erfahren habe, das Sie auch nur eine „freie Werkstätte“ als Partner hat und dieser auch kaum Deutsch spricht (habe ihn angerufen) habe ich mich dafür entschieden ihr zeitgleich zu sagen, dass ich die Reparaturen auch bei meinem Ford-Händler machen lasse und sie alles was mit der Lambdasonde und dem Katalysator anfällt (inkl. Arbeitsstunden) zu 50% ihre zutragenden kosten sind. (Sie schuldet mir auch immer noch eine Antenne und eine Kofferraumabdeckung, die bei Abholung des Autos plötzlich nicht mehr da waren).

Nun meine Frage: Die Gewährleistung hat die Händlerin vertraglich auf 12 Monate gekürzt, was an sich ok ist, jedoch zählt nach 6 Monaten nach dem Kauf die Beweislastumkehr auf den Käufer und nicht Verkäufer. Da das Problem jedoch zum 05.08.2025 (auch bildlich dokumentiert) zum ersten Mal aufgetreten ist, sollte die Verkäuferin ja normalerweise bewiesen, dass der Mangel nicht schon vorher vorlag. Des Weiteren zählen Lambdasonde und Katalysator nicht zu den klassischen Verschleißteilen sondern eher zur Gewährleistung dazu. Muss sie also eigentlich die vollen Kosten tragen und kann ich das Auto im Notfall auch wieder als Gewährleistung an die Händlerin zurückgeben?

Das ganze kommt mir mittlerweile sehr komisch vor, da ich auch von ihr die HU gemacht bekommen hatte und während der HU ist plötzlich aufgefallen, das die Bremsscheiben unbedingt ausgetauscht werden müssen, weil die schon sehr weit unten waren. Zeitgleich stand auch in der Anzeige auf Mobile.de nicht drin, das es ein Unfallfahrzeug war (ist auf Mobile.de keine Pflicht das anzugeben lt. Ihren Aussagen).

Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand Tipps an die Hand geben könnte, der das vllt. auch schonmal durchgemacht hat. 

Auto, Betrug, Kaufvertrag, Gewährleistungsanspruch, Gewaehrleistungspflicht

Auto privat verkauft. Käufer macht Probleme?

Hallo

Haben vor 5 Tagen einen alten BMW aus 2008 mit 203.000 km, 5. Hand verkauft, mit Kaufvertrag und Ausschluss der Sachmängelhaftung für 3.800€.

Gestern überraschte mich der Käufer plötzlich (eher drohende Haltung in der Tiefgarage und wollte meinen Ausweis und wenn ich ihn nicht gebe, dann ruft er die Polizei. Darauf habe ich es ankommen lassen und die Polizei juckte es halt 0, dass er mir in der Tiefgarage aufgelauert hat und wollte nur meinen Ausweis für deren Protokoll, aber nicht um meine Daten an den Herren weiterzugeben (denn darauf bestand ich und ich hoffe, dass sich die Polizistin daran hält, oder nicht? Freiwillig gebe ich ja keine Ausweiskopie an den..)

Jetzt meinte der Kollege, dass der Motor von den 4 Zylindern nur auf 3 laufen würde (ohne Beweise, ohne nix) und sagt in der TG, dass ich ihn verarscht habe.. wie kann das sein? ich weiß von keinen Mängeln und der fordert, dass ich das Auto zurücknehme und droht mir mit Anwalt und Klage. Und er ist den Wagen sogar 2 mal probegefahren und das kann meine Freundin bezeugen.

Hab ich da etwas zu befürchten oder wie sieht es aus? Weil selbst wenn der mir nochmal in der Tiefgarage auflauert, was soll ich tun? Denn ich habe auch die Polizei deshalb gerufen und nach 40 Minuten kamen die? Was soll ich da tun?

Vielleicht versteht mich ja jemand mit meiner Situation und kann mir mit Rat und Tat zur Seite stehen... :/

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Eingeschweißte (defekte) Neuware als Privatperson verkauft. Lösung? Recht?

Privatanbieter "P" hat original verschweißte Neuware (Apple) als Privatperson unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Garantie und Gewährleistung sind bereits abgelaufen. Da das Produkt schon älter ist und sowohl Garantie als auch Gewährleistung abgelaufen sind, wurde das Produkt rabattiert angeboten.

Käufer "K" hat dem zugestimmt und die Ware persönlich beim Verkäufer "P" abgeholt und in Bar bezahlt.

Nach ca. drei Monaten meldet sich der Käufer "K" beim Verkäufer "P" und behauptet, dass sich das Apple Produkt nicht einschalten lässt.
Nun fordert der Käufer "K" Ersatz oder eine Rückerstattung des Kaufbetrags.

Wenn man sich erst nach drei Monaten meldet, ist es sehr merkwürdig.
Da ist wohl etwas faul.

Aber, was wäre denn, wenn der Käufer "K" defekte Neuware am nächsten Tag
festgestellt hat? Ist der Verkäufer in der Pflicht oder ist es Pech?

Die Frage ist, ob der Verkäufer "P" ein Produkt, das er selbst neu eingeschweißt bei Apple gekauft hat, im Beisein des Käufers "K" hätte öffnen und überprüfen müssen oder der Käufer "K" dies bei der Abholung selbst hätte tun sollen?

Da Garantie und Gewährleistung bereits abgelaufen sind,
könnte man auch dahingehend nichts mehr machen.

Wie schaut es denn aus, wenn der Akku des Produkts mit der Zeit entladen wurde und dann gar nicht mehr funktioniert? Liegt dann die Pflicht beim Verkäufer oder ist es dennoch Pech. Hätten Verkäufer und Käufer damit rechnen müssen?

Verkäufer "P" kann Belege seitens Kauf bei Apple nachweisen. Es handelt sich um Originalware. War es also fahrlässig/naiv, ein Produkt, das einen Akku hat,
nach zwei Jahren zu verkaufen und dies nicht zu überprüfen? Oder ist es rechtlich ausreichend, wenn ein Verkäufer davon ausgeht, dass verschweißte Neuware noch funktioniert?

Habt Ihr schon einmal so einen Fall gehabt.

Wie würdet Ihr reagieren, wenn Ihr unwissentlich defekte Neuware kauft, aber vorher klar der Preis aufgrund abgelaufener Gewährleistung & Garantie reduziert angeboten wurde. Eine Sachmängelhaftung wurde explizit ausgeschlossen und der Käufer "P" hat dem auch so beim Kauf und der Bezahlung zugestimmt. Arglist & Co. können definitiv ausgeschlossen werden.

Wie würdet Ihr denn als Verkäufer und Käufer reagieren?

Danke!

Schönes Wochenende

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Kaufvertrag, neuware, Pech, Rückgabe, Sachmängelhaftung

Artikel bei Kleinanzeigen verkauft, funktioniert angeblich nicht, Käufer droht mit Anwalt. Rechtslage?

Hallo,

auch wenn ähnliche Fragen schon hundertfach gestellt worden sind, finde ich nicht die konkrete Antwort auf meinen Fall:

Ich habe über Kleinanzeigen eine Grafikkarte verkauft. Ich habe dem Käufer angeboten diese vor Ort zu testen, wenn er möchte (unter Zeugen). Er wollte nicht. Tatsächlich wollte er die Karte sogar ohne Umkarton transportieren. Das konnte nicht mal ich verstehen und fragte nach, ob er sich sicher ist. Er bejahte.

Nun schreibt er mir nach 8 Tagen, die Karte würde nicht funktionieren und unterstellt mir, ich hätte das mit absicht gemacht. Fakt: Die Karte hat bei mir funktioniert. Ich musste sogar umbau bedingt, die Karte mehrfach ein- und ausbauen (es fehlten Kabel etc) und sie hat bis zuletzt einwandfrei funktioniert. Kein Fehler nichts. Der Käufer droht nun direkt mit Anwalt (wer hätte es gedacht, wilkommen in Deutschland) und macht mir druck. Das meine Klausel "Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme." nur bedingt etwas bringt, habe ich nun schon rausgefunden.

Muss ich mir tatsächlich Sorgen machen (z.B. wenn er behauptet versteckter Mangel)? Ich habe meinerseits einen Anwalt kontaktiert, da wollte man aber alleine für das Erstgespräch 250€ haben. Da hoffe ich doch erstmal auf die schlauen Menschen hier :-)

Woher soll ich wissen, dass er nicht schon eine defekte Karte hatte und mir jetzt seine defekte andrehen will? Oder das er sie tatsächlich beim Transport beschädigt hat?

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