Kaufvertrag gültig ohne Leasingvertrag?

Hallo’!

ich habe als geschäftsführer einer GmbH & Co.KG am 16.02.24 eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen unterschrieben per Email an einen Handler geschickt (B2B)

Der Händler hat daraufhin per Post die Annahme der Bestellung inkl. Unterschrift des Geschäftsführers bestätigt und gleichzeitig den Leasingvertrag für die partnerbank und ihn als Händler zugeschickt. 

Diesen Leasingvertrag habe ich nie unterschrieben zurückgeschickt. 

Am 22.02. habe ich den Händler angerufen und ihm mitgeteilt, dass wir (die Firma) von der verbindlichen Bestellung zurücktreten müssen weil wir das Fahrzeug nicht mehr nehmen können/wollen. Schriftlich habe ich das leider dem Händler nicht mitgeteilt, sondern eben nur telefonisch. 

Nach ein paar Wochen schreibt nun der Händler via Email, wann das Fahrzeug abgeholt wird, da es mit der unterschrieben verbindlichen Bestellung zu einem gültigen Kaufvertrag zwischen der Firma und ihm als Händler gekommen ist.

Muss ich / die Firma nun das Fahrzeug vom Händler abnehmen und den Kaufpreis bezahlen, wie er in der verbindlichen Bestellung aufgeführt ist? 

Einen unterschriebenen Leasingvertrag gibt es nicht. In der verbindlichen Bestellung ist auf einer eigenen Seite unter „zusätzliche Vereinbarungen“ das Leasing mit Laufzeit und Kilometer über die Partnerbank aufgeführt. 

Ich hoffe dass damit eindeutig ist, dass es sich um einen kombivertrag handelt und die verbindliche Bestellung, die mit der postalischen Annahme des Händlers zu einem gültigen Kaufvertrag wurde (wie der Händler schreibt), alleine nicht bindend ist und ich nicht vom häbdler gezwungen werden kann das Auto abzunehmen. 

wie schätzt ihr hierzu die Lage ein?

hat da zufällig jemand Erfahrung oder weis, wie hier letztendlich die faktenlage ist? 

viele Grüße 

Adrian

Kaufvertrag, B2B, Leasingvertrag
Ist das so rechtsgültig (Kaufvertrag Minderjährigkeit)?

Hallo,

ich bin 16 und habe gestern im Netto eine "Online Kreditkarte" gekauft (hat 6,99€ gekostet) die auf Guthaben basiert. Also keine echte Kreditkarte sondern eher eine aufladbare Debitkarte. Nachdem ich sie gekauft habe bin ich auf die Website von dem Anbieter gegangen um die Karte zu registrieren mit meinem Namen etc... Als ich mein Geburtsdatum eingegeben habe, stand dort dass ich mindestens 18 sein muss um die Karte zu registrieren.

Also bin ich wieder mit der Karte (welche geöffnet wurde aus der Pappe drum rum) und dem Kassenzettel zurück gegangen zur Kassiererin (innerhalb 5min, habe die Karte vor dem Laden ausprobiert) und habe gesagt ich möchte es zurückgeben. Sie meinte sie könnte das nicht weil es sich um eine Guthabenkarte handelt und die schon rausgenommen wurde aus der Pappe (obwohl es eigentlich kein Unterschied macht, könnte man wieder zukleben und wäre genau gleich). Ich habe ihr gesagt dass es egal wäre und sie mir das Geld sowieso zurückgeben muss, da der Kaufvertrag nicht gültig ist. WEIL: Ich bin 16 und somit beschränkt geschäftsfähig. Ich habe diese Karte nicht von meinem Taschengeld gekauft weshalb der Taschengeldparagraphen nicht darauf zugreift und meine Eltern haben mir auch nicht Geld gegeben für diese Karte und wussten nichts davon. Wenn ich Zuhause ankommen würde mit der Karte würden meine Eltern es auch nicht erlauben. Deswegen würden die Erziehungsberechtigten im nachhinein ja auch nicht zustimmen. Und deswegen ist kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und ich habe rechtlich Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen, habe ich recht?

Betrug, legal, Recht, Kaufvertrag, Rechte, Gesetz, Richter
Beschädigte Küche reklamieren?

Wir haben bei einem großen Möbelhaus ( nicht aus Schweden) eine Küche online bestellt, nachdem wir uns diese bei dem Möbelhaus vor Ort angeschaut hatten.

Die Küche wurde pünktlich geliefert, die Verpackung wies keine Mängel auf. Die Montage der Küche wollten wir selbst übernehmen.

Bereits im ersten Karton sahen wir einige Beschädigungen, die wir umgehend per Foto festgehalten haben. Danach haben wir die Teile dann komplett ausgepackt, sodaß man auf dem Foto erkennen kann, worum es geht.

Insgesamt waren an der Küche mehr als 50% beschädigte Teile, inkl der Arbeitsplatte.

Um die Küche stellen zu können, haben wir uns dann doch einen fähigen Handwerker geholt, der uns bei der Montage dann behilflich war.

Ebenso haben wir uns eine neue Arbeitsplatte besorgt.

Wir haben dann den Händler kontaktiert und um Stellungnahme gebeten.

Es wurde keine Nachbesserung und auch keine Nachlieferung oder Austausch der beschädigten Teile angeboten, jedoch ein Einkaufsgutschein, der sich auf ca. 10% Preisnachlass der Kaufpreises beschränken sollte.

Dies habe ich bereits abgelehnt und es wurde um 10 Euro nachgebessert.

Ich denke dass man uns einfach nur abspeisen will und überlege mir einen Anwalt zu nehmen, da die Rechtslage eigentlich eindeutig ist, aber bei Küchenkauf anscheinend schwierig ( zumindest was man im Netz so liest)

Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gemacht? Gibt es irgendwo Urteile auf die man eventuell zurückgreifen kann?

Kaufvertrag

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