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Auto privat verkauft - Käufer droht mit Anwalt?

Hallo zusammen!

Ich habe vor 1 Monat den 17 Jahre alten BMW meiner Freundin mit 230.000km privat verkauft, Sachmangelhaftung ausgeschlossen, normal privat verkauft mit TÜV bis Dezember 2026.

Meine Freundin meinte, sie hat mal die Steuerkette getauscht, vor paar Jahren, bei einer Werkstatt, keine Rechnung, nix. Danach hat der Käufer gefragt und meine Schwester kann bezeugen, dass es keine Rechnung dazu gibt, zum Tausch der Steuerkette und er den Wagen trotzdem so gekauft hat.

Im Kaufvertrag habe ich zusätzlich geschrieben bei Zusatzausstattung "Steuerkette erneuert" - Jetzt ist der Käufer mit dem Wagen über 1000km gefahren mit dem Auto, die Steuerkette macht KEINE Probleme, weder Geräusche, nichts! Und er hat den Wagen gut probegefahren, gut getreten und danach hat er sich ja auch zum Kauf entschieden, und meine Schwester war dabei und kann alles bezeugen, auch dass er weiss, dass es keine Rechnung zur Kette gab..

Jetzt will er, dass ich irgendwoher eine Rechnung zur Kette auftreibe, wo es doch keine gibt, und keiner weiß, wo und wann die gemacht wurde (Hinweis: Die Kette macht momentan keine Probleme!) Er meint, wenn der Nachweis, also die Rechnung ich nicht nachreiche, gibt er es dem Anwalt, um den Kaufvertrag anzufechten.. Und der Kaufpreis war unter dem Marktwert, da wir den auch loshaben wollen, also sehr günstig..

Ich sehe es so: Er weiss, dass die Kette ohne Nachweis getauscht wurde, hat das Auto auch nach einer sportlichen Probefahrt gekauft, ist in 1 Monat auch über 1.000km gefahren, die Kette ist auch weiterhin unauffällig, wie bei der Probefahrt und will jetzt alles rückgängig machen und droht mit Anwälten? Ich sehe hier keine Schuld von mir und der Wagen fährt ja weiter und macht keine Probleme und es war auch ein Privatverkauf?

Wie seht ihr das?

Bitte um Hilfe, da mich das Thema aktuell bisschen sorgt und nervt.. Danke!

Gebrauchtwagen, Betrug, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Gesetz, BMW, Autokauf, Auto verkaufen, Gebrauchtwagenkauf, Privatverkauf, TÜV

Wie kann nach dem BGB ein Käufer nach Vertragsbruch des Verkäufers weiter vorgehen?

Die Frage bitte auf folgenden Fall bezogen:

Nachdem ein Käufer auf ebay einen Artikel ersteigert und bezahlt die nachträgliche Forderung des Verkäufers zu einer Nachzahlung abgelehnt hatte, macht Verkäufer willkürlichen Kaufabbruch mit der Begründung, Artikel hätte einen Mangel. Käufer besteht weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags und verlangt vom Mangel ein Foto, aber Verkäufer schickt ihm keins, bzw teilt mit, er könne ihm kein Foto senden, da er im Krankenhaus läge, und seine Frau (ebenfalls Vertragspartnerin) wisse nicht, wie man Fotos senden kann.

Verkäufer bietet daher als Lösung an, dem Käufer den Artikel zuzusenden, aber ob mit oder ohne Mangel zum selben ersteigerten Kaufpreis. Käufer ist damit nicht einverstanden und teilt dem Verkäufer mit, dass er bei Mangel ein Recht auf Kaufpreisminderung habe.

Zur Vertragserfüllung setzt der Käufer dem Verkäufer eine einwöchige Frist per Nachrichtensystem der Plattform. Dieser meldet sich daraufhin nicht mehr. Seither sind 2,5 Monate vergangen. Der Käufer hätte per Einschreiben eine 14-Tage Frist setzen sollen, damit das Ganze rechtskräftig ist, und er möchte das nachholen.

Nach dem BGB hat der Käufer zuerst Nachbesserung zu verlangen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz statt Leistung fordern kann. Käufer hat immer noch kein Foto vom Mangel erhalten, und es kam zu keiner Lieferung an den Käufer . Der Verkäufer ist wegen dem Mangel zu keiner Schadensminderung bereit – er hat zuletzt angeboten, dem Käufer den Artikel zu liefern , aber für denselben Kaufpreis wie ohne Mangel, womit der Käufer nicht einverstanden war -- das ist der letzte Stand der Dinge.

Welche Forderung kann der Käufer daraufhin in einem Einschreiben mit 14-Tage-Fristsetzung beanspruchen, damit das Ganze rechtskräftig ist ?

Kann er nun bereits vom Kaufvertrag zurück treten und statt Leistung Schadensersatz fordern?

Oder muss er vorrangig in diesem Einschreiben weiterhin auf Lieferung eines intakten Artikels oder auf Kaufpreisminderung wegen Mangel und Forderung von Fotos zum Mangel bestehen?

eBay, Kaufvertrag, Käuferschutz, Kaufvertragsrecht, Nacherfüllung

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