Falsche Ebay-Artikelbezeichung ; Wer liegt im Recht?

Guten Abend,

ich befinde mich gerade in einer etwas ärgerlichen Situation, und hoffe dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. Folgendes :

Ich wollte unbedingt zwei Konzertkarten loswerden, und da in meinem Umkreis keiner Interesse hatte, dachte ich mir probiere ich es mal auf Ebay. Ich habe also ein bild von den zwei Karten gemacht, Stückzahl 2 angegeben und in die Artikelbezeichnung sowie in die Beschreibung geschrieben dass es sich um 2 Tickets handelt, was sich im Nachhinein als eine blöde Idee rausgestellt hat.

Als Preis habe ich 100€ angegeben, wobei sich der Preis nur auf eines der zwei Tickets beziehen sollte. 

Da es sich um insgesamt Zwei Tickets gehandelt hat, und den Käufern auch 2 verfügbare Tickets angezeigt wurden (das heißt die anzugebende Stückzahl kann entweder 1 oder 2 betragen), dachte ich es wäre offensichtlich dass sich der Preis eben nur auf ein Ticket bezieht. Dem war leider nicht so.

Es haben sich relativ schnell zwei Käufer gefunden. Der erste Käufer hat im Nachhinein erst begriffen dass der Preis sich nicht auf beide Tickets bezogen hat, und da ich das Missverständnis nachvollziehen konnte, haben wir das ganz entspannt geregelt und den Kauf abgebrochen.

Ich dachte mir daraufhin dass das selbe Missverständnis auch beim zweiten Käufer bestehen könnte, und habe ihn deshalb angeschrieben um zu verdeutlichen dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht. Ich habe ihm außerdem geschrieben, dass falls er das missverstanden hat, und dachte er würde für zwei Tickets zahlen, wir den Kauf problemlos abbrechen können.

Käufer Nr. 2 war leider nicht ganz so locker drauf wie Käufer Nr. 1 ; Käufer Nr. 2 besteht nämlich darauf, beide Tickets für 100€ geliefert zu bekommen, da in der Bezeichnung und in der Beschreibung die Rede von zwei Tickets war. Ich bin, laut ihm, einen Kaufvertrag eingegangen, und bin nun dazu verpflichtet diesen auszuführen.

Meine Frage lautet nun, wer von uns beiden im Recht ist. Mir ist bewusst, dass Ich die Artikelbezeichnung hätte anders formulieren sollen, und dass ich mehr oder weniger selber die Schuld an diesem ''Schlamassel'' habe, allerdings bin ich der Meinung, dass das nötige Angeben einer Stückzahl (in diesem Fall 1 oder 2) schon darauf schließen lässt, dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht.

Was meint ihr, bin ich wirklich verpflichtet die beiden Tickets für 100€ zu verschicken? Und welche Konsequenzen drohen mir, falls ich das nicht mache?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, und bedanke mich schon mal für alle Antworten!

verkaufen, eBay, Kaufvertrag
Gebrauchtwagen gekauft, wirtschaftlichen Totalschaden bekommen. Was tun?

Hallo, habe mir Anfang des Jahres über einen Freund einen Gebrauchtwagen vermitteln lassen. Mir wurde das Auto nur über Bilder gezeigt und von dem Freund beschrieben. Seine Beschreibung: "BJ 2011, 145tsd KM, Diesel, Tüv bis Ende 2017, 1Vorbesitzer, Auto ist in gutem Zustand, hat nur einen Mangel: Die Vorbesitzerin ist lt. dem Händler über einen Reifen gefahren und dabei ist der Kühler kaputt gegangen; der würde allerdings repariert werden, sofern ich es kaufen würde." Auf meine Frage hin, ob sich der Kauf denn dann lohnen würde hieß es: "Ja klar, ich bin Probe gefahren, das Auto fährt sich top und ist ja sonst in gutem Zustand. Wenn du mir nicht glaubst, kannst du den Wagen ja zur Dekra fahren und durchchecken lassen." Da ich eh keine große Ahnung habe, habe ich vertraut und das Auto mündlich gekauft. Als ich die Papiere zum Anmelden bekommen habe, ist mir aufgefallen dass die Beschreibung nicht auf die Daten in Schein und Brief passen- es ist ein Jahr älter& hat mehr KM. Ich hab das angesprochen und der Händler war so gütig 1000€ runter zu gehen. Nach der Anmeldung gab ich meinem Freund Schilder und Geld (8500€) mit &2 Tage später hatte ich dann das Auto. Es fuhr sich gut und bis auf drei Kratzer an der Stoßstange ist mir nichts weiter aufgefallen. Vor kurzem dann hatte ich einen ganz leichten Auffahrunfall mit minimalen Schäden. Ich fuhr in die Werkstatt in die das Auto schon immer ging und ließ es auf die Bühne stellen. Die Werkstatt teilte mir mit, dass Boden, Halterungen und Schrauben fehlen, ein Teil des Unterbodens gerissen und die komplette Motorhaube verzogen ist, Teile der inneren Stoßstange schon am Rosten sind, der angeblich reparierte Kühler verbogen ist und auch sonst das Auto (Zitat) "notdürftig zusammengeflickt wirkt". Die komplette Reperatur beläuft sich auf ca. 6000€ (Mein verursachter Schaden ca 300€). Der aktuelle Wert (ohne Schaden) beträgt ca. 5500€. Ich besitze keinen Kaufvertrag für den Wagen, er sollte nachgereicht werden und kam bis heute noch nicht, der Freund weigert sich den Wagen zurück zu nehmen und vom Händler fehlen mir sämtliche Kontaktdaten weil er Den Handel geschlossen und angeblich ausgewandert ist. Ich bin auf mein Auto angewiesen und weiss nicht, was ich tun kann und wer dafür nun haftet. Was kann ich nun machen?

Auto, Kaufvertrag, Schadensfall
Fahrzeugpapiere im Fahrzeug aufbewahren?

Hallo alle!

Neulich hatte ich eine Diskussion mit einem Kollegen, und wir waren uns wegen folgender Rechtslage uneinig:

Viele Leute bewahren ihre Fahrzeugpapiere im Handschuhfach auf. Wenn das Fahrzeug aber geklaut wird mitsamt diesen Papieren, wie kann der Halter den Diebstahl dann noch beweisen? Der Dieb könnte doch behaupten, rechtmässiger Besitzer zu sein, auch ohne Kaufvertrag? Mit anderen Worten: wie aufgeschmissen ist man, wenn einem Gauner das Fahrzeug, die Papiere und blödstenfalls auch noch der Schlüssel in die Hände fällt? Dieser könnte ja umgehend das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen?

Der umgekehrte Fall: Wenn ein solcher Diebstahl trotz fehlender Papiere beweisbar wäre, wie kann sich im Falle eines rechtmässigen Fahrzeugkaufes der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer nicht nachträglich Besitzansprüche stellt, wenn ein Vertrag fehlt (aus welchen Gründen auch immer)?

Fazit: Können Fahrzeugpapiere bedenkenlos im Fahrzeug aufbewahrt werden oder nicht?

Besten Dank und Gruss

Nachtrag:

Vielen Dank schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.

Leider stelle ich fest, dass ihr in Deutschland andere Dokumente habt.

Einen Fahrzeugbrief kennen wir hier in der Schweiz nicht. Wir haben nur den Fahrzeugausweis, den wir bei der Fahrt verpflichtet sind mitzuführen, und auf Verlangen vorzuweisen. Und genau auf dieses Dokument bezog sich meine Frage. Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte . D.h., dass wir sogar beim Verleihen des Autos den Fahrzeugausweis (also quasi die Besitzurkunde) mit "verleihen" müssen. Und diese ganze Situation erscheint mir eben insgesamt kniffliger, als es in Deutschland geregelt ist.

Vielleicht kann jemand zur Situation in der Schweiz Auskunft geben?

Besten Dank

Auto, Recht, Kaufvertrag, Vertrag, Diebstahl, Eigentum, Vertragsrecht, Fahrzeugpapiere
Küche wurde aufgebaut, obwohl nur die Lieferung bestellt und bezahlt wurde: was nun?

Sachverhalt: ich habe bei einer großen Möbelhauskette (nicht IKEA ;)) eine Küche bestellt. Aufmaß wurde durch das Möbelhaus gemacht und dementsprechend wurde die Küche auch bestellt. Da die Küche selbst eingebaut werden sollte, habe ich lediglich die Lieferung nach Hause beauftragt und auch bezahlt.

Nun ist folgendes passiert: die Lieferanten/Monteure des Möbelhauses wussten anscheinend nichts von ihrem "Glück", dass sie die Küche lediglich liefern und nicht auch noch montieren sollen. Sie haben dennoch, ohne mir auch nur irgendeinen Hinweis zu Beginn darauf zu geben, die Küche montiert (ich musste zwischenzeitlich für knapp 2h weg, weshalb die Küche bereits zur Hälfte eingebaut war, als ich wieder zuhause war und etwas davon mitbekommen konnte). Also hab ich die Monteure einfach machen lassen. Nach Abschluss der Arbeiten haben die Monteure den Lieferschein aus dem Auto geholt und dann festgestellt, dass die Montage gar nicht bestellt war. Ich habe dann den Restbetrag entsprechend der ursprünglichen Rechnung beglichen (d.h. ohne Montage). Allerdings kam noch die Aussage der Monteure, dass mir die Montage wahrscheinlich im Nachhinein noch in Rechnung gestellt wird.

Ist das denn überhaupt möglich bzw. rechtlich begrümdbar? Meiner Meinung nach kann ich ja nichts dafür, dass die ihren Laden nicht im Griff haben und ihre Mitarbeiter nicht richtig informieren bzw. die Monteure es versäumen, vor ihrer Arbeit ihren eigentlichen Arbeitsauftrag anzuschauen. Oder kann mir das Ganze als mein Versäumnis oder sogar als Unterlassen ausgelegt werden, sodass ich doch noch dafür zahlen muss?

Danke für eure Hilfe :)!

Wohnung, Miete, Küche, Kaufvertrag, Rechte

Meistgelesene Fragen zum Thema Kaufvertrag