Ich habe einen falschen Artikel bei ebay erhalten, was kann ich tun damit ich das Produkt bekomme?

Ich hab ein Problem wegen einer ebay Auktion:

Vor 2 Wochen hatte ich etwas ersteigert. Es handelt sich um ein Kleidungsstück. Nach 6 Tagen hatte ich ein Paket erhalten, machte es auf und es war der falsche Artikel!

Ich kontaktierte den Verkäufer, und dieser teilte mir mit das angeblch bei 26 Auktionen, meine und eines anderen, Artikel vertauscht wurden.Was so erstmal kein Problem war für mich, da ich selbst mal 2 Päckchen vertauscht aber noch merkte, also kann mal vorkommen. Ich bekam ein Rücksendeetikett und schickte zurück. Vergangenen Mittwoch erhielt ich Meldung, das es angekommen sei, aber mein Artikel noch nicht zurück geschickt wurde. Dann letzten Freitag eine Zwischenmeldung das immer noch nix da sei und der Artikel, sobald er eintrifft verschickt werden würde. Am gestrigen Montag erhielt ich wieder eine Mail in eay, das noch nix angekommen ist, obwohl der andere angeblich am 9.September zurück geschickt hatte.

Bei meinem Rücksendeetikett war eine Sendungsnummer dabei, und es war recht zügig zurückgeschickt, Bei dem anderen wird es in normalfall wohl auch so gewesen sein. Also kann diese Person letztlich anhand der anderen Sendungsnummer beurteilen, wann von der anderen Person zurückgesendet wurde. Zusätzlich stand gestern noch in der Mail, ob ich eine Rückerstattung möchte oder noch 1-2 Tage warten wolle. Was ich alles sehr merkwürdig finde! Wenn man etwas verkauft, will man doch das Geld nicht zurückgeben... Ich antwortete gestern darauf, das ich den Artikel definitv erhalten will.

Bei meinem Artikel handelt es sich um Designerware, welche um die 300 Euro kostet, ich aber für 12 Euro ersteigerte.

Meine Vermutung ist, das diese Person den Artikel für dieses Geld nicht verkaufen will, und so eine Aktion abzieht um aus dem Kaufvertrag zu kommen. Das mich diese Person fragt, ob ich noch paar 1-2 Tage warten möchte, ist doch letztlich nur ein Zeitspiel, um mir dann im laufe der Woche mitzuteilen das der falsch verschickte Artikel von der anderen Person nicht zurückgeschickt wurde.

Im 13 Jahren als ebay Mitglied hatte ich noch nie etwas zurück schicken müssen oder andere Probleme, daher weis ich nicht was ich tun kann um den Artikel zu erhalten.

Hab Ihr Tipps und Ratschläge damit ich den Artikel erhalte? ..das Geld zurückerhalten scheint also kein Problem, da diese PErson wohl nur den Artikel nicht für sowenig Geld abgeben will.

Danke schonmal...

Recht, eBay, Kaufvertrag, Auktion, Kauf
Rechte bei Autokauf von Privat

Hallo

habe ein Problem.. ich bin auf einen Betrüger reingefallen!

Das Fahrzeug war optisch tipi top mit Motorwäsche, Reifenschwärze alles (wie immer eben) und auch so technisch alles in Ordnung soweit man es als Laie beurteilen kann und sich auch unters Fahrzeug legt.. hier und da mal was geklopft und angefasst.. alles ziemlich stabil.. Bremsscheiben alle vier waren neu.. Reifen vom Profil und Alter okay und meine Schwester (die sich nicht auskennt, aber dabei war) meinte wir sollten es kaufen..

Verkäufer machte einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck und nach der Begutachtung gingen wir zu ihm ins Haus wo weitere Verkaufsgespräche im beisein meiner Schwester stattfanden.

Er sprach vom herausragenden Zustand, er habe sich um alles gekümmert, scheckheft vorgezeigt und den beinahe mangellosen Tüv Bericht

Tüv noch 11 Monate gültig und nur ein geringer Mangel und zwar eine Strebe bei der Hinterachse rechts wäre mal zum wechseln demnächst.. Habe natürlich nachgeschaut und sie waren meiner Meinung nach neuwertig

Einen Ankaufstest machte ich nicht (leider).. Jedoch fuhr ich dann zu meiner Werkstatt, welche ich seit Jahren kenne und wollte vom Meister mal seine Meinung einholen was mal anstehen könnte demnächst.. 9 Tage nachdem ich das Fahrzeug mit Kaufvertrag kaufte. Ein sehr großer Fehler ich weiß..

Der Meister traute seinen Augen kaum, nachdem er schon auf Verdacht den Wagen auf den Prüfstand stellte. Vorderachse und Hinterachse sind sehr locker und nicht nur das der Verkäufer hat alles schön präpariert und einen Metallspray auf Achsteile gesprüht damit diese neuwertig aussehen!!

Vor Ort wirkte der Unterboden auch wie neu, nur wenn man es bewegt sieht man die Risse und die Bewegungen der Achse..

Aufjedenfall habe ich natürlich den Verkäufer zu rede gestellt.. er warb im Inserat mit Reparuten, Scheckheft, Technisch einwandfrei und gültigem Tüv! Dieses habe ich natürlich noch und wurde einen Tag bevor es gekauft wurde ausgedruckt.

Natürlich stellt sich der Verkäufer doof und sagt ausschluss der Gewährleistung, er übernimmt dafür keine Haftung.

Diese Mängel sind garantiert vor kurzem erst verdeckt worden, denn an manchen stellen sind sprayrückstände einfach da und normalerweise hätte es ein oder zwei Regenwetterfahrten bestimmt abgewischt

Habe ihm das auch alles schriftlich gegeben wie vom ADAC geraten mit Rückschein und er meldete sich nicht mehr bei mir..

Klar war es blöd aber habe ich vielleicht doch eine Chance das Fahrzeug zurückzugeben? ich mein ist doch offensichtlich dass er was zu verbergen hatte, weil der Spray hält nicht ewig und es muss in seiner Besitzzeit gewesen sein!

Ebenfalls steht im Kaufvertrag das hier:

Name Vk Name ich Fahrzeugdaten Preis "Rückgabe und Gewährleistung, außer bei arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen." Vk garantiert KM stand Vk garantiert Fahrzeug gehört ihm Vk übergibt Fahrzeug mit GÜLTIGEM Tüv Bericht

Das Fahrzeug ist verkehrsunsicher und fahrunsicher (Tüv abnahme)

Betrug, Recht, Kaufvertrag, Gültigkeit, Fahrzeug, Privat, Rost, Rückgabe, Täuschung
Ist dieser Kaufvertrag für einen Golden Retrieverwelpe rechtens?

Meine Schwester will sich auch einen Golden Retriever kaufen. In dem Kaufvertrag von meinem Hund stand die Klausel e) nicht drin!

Ist diese Klausel überhaupt rechtens?

Kaufvertrag

...

verkauft einen Golden Retriever Welpen an:

Frau/Herr........................................................................................................

Name des Hundes: ...

Chip-Nr.: ZB.Nr.: Wurfdatum:
Geschlecht:

Die Verkäuferin versichert, daß der o.a. Hund bei der Übergabe entwurmt, geimpft (SHLP) und von einem Beauftragten des DRC abgenommen worden ist. Der Hund ist zur Eintragung in das DRC-Zuchtbuch (Dachverband ist der VDH - die FCI) gemeldet worden. Die Ahnentafel wird sofort nach Erhalt vom Zuchtverband des DRC an den Käufer ausgehändigt.

Der Kaufpreis beträgt 1.200,00 Euro (in Worten: tausendzweihundert)

Der Käufer kauft und übernimmt den Hund wie im Wurfabnahmebericht beschrieben und gesehen; er verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf Gebäude- oder Wesensentwicklung des Tieres oder auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Mängel oder Krankheiten (erworbene oder erbgebundene) gründen. Der Käufer verpflichtet sich:

a) den Hund in einem Alter von 13 - 17 Monaten auf Hüft- und Ellenbogendysplasie, sowie auf erbliche Augenkrankheiten von einem vom VDH anerkannten Tierarzt untersuchen zu lassen.

b) den Hund rassegerecht zu halten, d.h. keine Käfig- oder Kettenhaltung und keine reine Zwingerhaltung, sowie dem Hund eine rassegemäße Ausbildung zuteil werden zu lassen.

c) den Hund bei einem vom DRC ausgerichteten Wesenstest vorzustellen.

d) die Züchterin zu informieren, wenn er beabsichtigt den Hund zu verkaufen oder zu verschenken. Die Züchterin behält sich ein Vorkaufsrecht zum Welpenpreis innerhalb einer Erklärungsfrist von 2 Wochen vor. Der Hund darf nicht an gewerbsmäßige Hundehändler bzw. - züchter oder an Einrichtungen, in denen der Hund zu Versuchszwecken gehalten wird, verkauft werden.

e) sollte der o.a. Hund in die Zucht gehen, die Auswahl der Deckpartner mit der Züchterin abzustimmen und ihn nicht für Anpaarungen mit Golden Retrievern zur Verfügung zu stellen, die keine VDH/FCI - Abstammungsurkunde besitzen.

Der o.a. Golden Retriever bleibt bis zur vollständigen Entrichtung des Welpenpreises Eigentum der Züchterin.

Hund, Kaufvertrag

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