Pomeranian Welpe stirbt einen Tag nach der Abholung?

Guten Tag,

ich habe vor einigen Tagen, am Sonntag, den 29.11.2020 zur Mittagszeit einen Zwergspitz/Pomeranian Welpen von einer privaten Hobbyzucht erworben. Am darauffolgenden Montag sind wir ebenfalls zur Mittagszeit zur örtlichen Tierklinik gefahren um die erste Untersuchung und Impfung des Tieres durchzuführen, währenddessen wurde festgestellt, dass der Welpe unter einer Ohrenentzündung mit Krustenbildung im Innenohr litt. Der Tierarzt bestätigte uns, dass aufgrund der etwa 2mm dicken Kruste diese Krankheit bereits "seit längerer Zeit" bestehen müsste. Da das Tier bereits seit der Abholung relativ ängstlich und verwirrt wirkte und sich dies durch die Impfung nur verschlimmerte, wollten wir dem vermutlich gestressten Tier besonders viel Ruhe geben, damit das neue Umfeld und die fremden Personen nicht zusätzlich einen negativen Einfluss auf sie haben. Wenn man den Welpen streichelte, trug oder nur berührte hat sie ständig Schreie von sich gegeben, sodass uns nichts übrig blieb als sie vollständig in Ruhe zu lassen. Sie hatte ausreichend Wasser und geeignetes Welpenfutter zur Verfügung gehabt, aber Fressen hat sie verweigert. In der darauffolgenden Nacht vom 30.11 zum 01.12. um ca. 05:30 Uhr starb der Welpe plötzlich nach einem lauten und schmerzhaften Geschrei - nicht einmal 40 Stunden später nach dem Kauf und der Abholung. Natürlich war das ein schockierendes und verletzendes Ereignis einen Hundewelpen beim sterben zu beobachten, es blieb nicht einmal Zeit um zum Tierarzt zu fahren. Jetzt möchten wir natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollständigen hohen Kaufpreis von mehreren tausenden Euro zurückfordern, jedoch ist der Verkäufer uneinsichtig, versucht uns die Schuld für den Tod des Tieres zu unterstellen und blockierte uns nachdem wir Ihn informiert haben auf Whatsapp und unterdrückte unsere Telefonnummern - somit ist das Geld vorerst weg. Nun brauchen wir Meinungen, Hilfe und eine mögliche Auskunft auf die Erfolgsaussichten einer Klage, denn es gibt einige Ausszüge aus dem Kaufvertrag, welche uns den Rücktritt noch weiter erschweren:

- "... Der Verkäufer bestätigt, dass der Welpe von ihm in einer Familie und Wohung mit Sorgfalt und Liebe aufgezogen wurde und ihm keine Krankheiten oder Mängel bekannt sind."

- "Dies ist ein privater Verkauf, daher ohne Garantie, Umtausch oder Rücknahme. ..."

- "... und der Verkäufer für die weitere Entwicklung, Charakterbildung, Gesundheit usw. des Tieres keinerlei Garantie übernehmen kann und spricht ihn von jeglicher Gewährleistung frei. ..."

Dies waren alle Zeilen welche einen Bezug auf die Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung haben.

Ich bitte hiermit um Hilfe! - Vielen Dank

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