Wer hat Schuld und trägt die Verantwortung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ThomasM1982X,

erst einmal ist die ganze Situation echt bescheiden. Das tut mir leid für Dich.

Ich spreche aber aus Erfahrung, da mir auch schon kuriose Dinge passiert sind.

Und, nur weil ein Name von Person x geschrieben steht, heißt es noch lange nicht, dass diese Person tatsächlich persönlich unterschrieben und das Paket in Empfang genommen hat!

Bei uns war es z.B. schon einmal so gewesen, dass ein leichtfingeriger Paketzustelle selbst mit einem fremden Namen unterschrieben und dann das Paket unterschlagen hat. Nur, weil ein Name x geschrieben steht, heißt das noch lange nicht, dass der Nachbar auch tatsächlich das Paket hat!

In der Nachbarschaft hat genau dieser Bote das auch schon durchgezogen und meinen Namen benutzt.

Ich habe dann beim Absender bzw. der Firma einen Nachforschungsauftrag einleiten lassen und eine Kopie des Belegs nebst Unterschrift angefordert. Zeitgleich sofort beim Absender/Firma um Geduld gebeten und die Sachlage erläutert.

Als dann Unterlagen eingingen, konnte man deutlich sehen, dass Schreibfehler vorhanden waren bzw. sogar der Name "falsch" nachgeahmt worden ist. Ein forensisches Gutachten bzgl. Schriftanalyse hätte obendrein bestätigen können, dass der Fahrer selbst unterschrieben hat.

Infolgedessen habe ich einen Strafantrag gestellt und im Falle eines Nachbarn als indirekt involvierte Person eine Strafanzeige erstattet. Ferner die ganzen Infos an den Absender bzw. die Firma weitergeleitet und an Eides statt versichert, dass ich weder unterschrieben noch in Empfang genommen habe. Damit war es durch!

Seitdem konnten wir diverse Leute überführen! Kameraüberwachung folgte!

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt, da Fahrer sich ins Ausland abgesetzt haben. Und, haben die Paketdienste, die solche Leute einstellen, etwas unternommen? Nein! Es wurden keine Konsequenzen gezogen, sondern erneut solche Leute eingestellt oder subunternehmende Subunternehmer gewählt!

Ich würde an Deiner Stelle alles prüfen. Ob der Nachbar das Paket hat, ist ja gar nicht sicher. Da muss man eben alle Varianten durchspielen. Forsche nach bzw. lasse nachforschen, Beleg + Unterschrift per Mail (PDF) anfordern und dann prüfen.

Hat der Nachbar die Sendung, dann muss er diese rechtlich rausrücken.

Wenn es verschwunden und der Nachbar unschuldig ist, dann eben bezahlen und von dem Absender/der Firma "Ersatz" beantragen. Hatte ich auch schon. Habe bezahlt und dann den Nachweis erbracht, Ersatz erhalten. Ganz einfach!

Ja, es ist nervig und mit Bauchschmerzen verbunden. Allerdings problemlos klärbar. Dann zahlt man eben und bekommt eine Ersatzlieferung.

Aber, ich verstehe ohnehin nicht, warum alles so knapp sein soll? Ich bestelle auf Rechnung, die zumeist in 14-30 Tagen fällig ist. In ganz wenigen Fällen wäre die Rechnung sofort bei Erhalt fällig. Ich würde dann erst bezahlen, wenn ich die Ware auch erhalten habe. Kläre das!

Ich habe bei solchen Fällen nie eine Anwalt benötigt. Man kann es ja nachweisen. Du hast es nicht und die Person, die das Paket in Empfang genommen haben soll, hat angeblich unterschrieben. Wenn es nicht die Unterschrift ist, dann war es eben der Fahrer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hier muss sich das absendende Unternehmen an DHL halten, das Versandrisiko liegt im gewerblichen Handel beim Versender und der Versender hat auch die AGB von DHL (Abgabe beim Nachbarn) akzeptiert, das kann nicht gegen Dich verwendet werden, mehr als um das Paket bemühen ist Dir nicht zumutbar; aber da wäre einerseits das Nachweisproblem und andererseits wirst Du womöglich einen Anwalt brauchen.

Schwieriger Fall. 100% sicher kann ich dir keine Rechtsberatung garantieren, aber prinzipiell gilt ein Geschäft nur abgeschlossen, wenn sowohl Geld, als auch Ware eingelangt ist. Ich würde mal vorsichtig sagen, solange die Ware nicht nachweislich eingetroffen ist, gibt es auch keinen Grund für eine Zahlung - und ich würde dir tendenziell eher davon abraten zu zahlen, denn sobald die Zahlung getilgt ist, interessieren sie sich noch weniger für dein Problem als zuvor. Grad diese dummen Postämter die nix auf die Reihe kriegen und ständig so Blödsinn machen. Sage du zahlst wenn du die Ware erhalten hast. So würde ich es machen. Allerdings solltest du ev. auch die Nutzungsbedinungen der Post lesen, wo vielleciht drin geregelt ist, wie der Zahlungsverkehr ablaufen muss.


Gespenstchen  25.08.2023, 10:00
solange die Ware nicht nachweislich eingetroffen ist

Ist sie aber. Und solange man nicht bei DHL Eigenständig angibt, nicht an Nachbarn zustellen, darf DHL jederzeit dein Paket dem Nachbarn geben, wenn du nicht da bist.

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Zeitvertreib123  25.08.2023, 10:03
@Gespenstchen

Wenn dieser Nachbar aber die Übergabe verweigert oder verunmöglicht und man noch dazu nichtmal weiß, ob dieser das Paket auch wirklich hat, dann kann es meiner Meinung nach nicht rechtens sein, dass man von einem erfüllten Kaufvertrag ausgeht. Die Abgabe beim Nachbarn impliziert ja, dass dieser die Ware besitzt und weitergeben wird. Wenn man nichts davon nachprüfen kann und nur nen Zettel hat, dann geht das nicht. Zumindest das Wissen, dass der Nachbar das Paket auch wirklich hat, würde ich zuerst haben wollen. Die Post kann die paar Tage länger warten auf ihre Zahlung. Im Übrigen verstehe ich den Vorgang eh nicht wirklich, da ich für normal schon vor der Zustellung zahle.

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ThomasM1982X 
Fragesteller
 25.08.2023, 10:04
@Gespenstchen

Vereinbart wurde eine Paketumleitung. Alles was an die Hausadresse geschickt wird, wird automatisch an die Postfiliale umgeleitet.

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Gespenstchen  25.08.2023, 10:04
@Zeitvertreib123

Das Unternehmen ist nicht dafür Zuständig, wenn ein Nachbar das Paket nicht aushändigen will.
In Sachen Pakete am Nachbar aushändigen gibt es im übrigen einige Urteile.
Fakt ist: Der FS muss zahlen.

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Zeitvertreib123  25.08.2023, 10:11
@Gespenstchen

Siehe da, Thomas hat gar sogar was anderes vereinbart. Siehst du wie in der Realität einfach die Post ständig macht was sie will und auf alles schei*t?

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Anzeige gegen den Nachbarn wegen Unterschlagung erstatten.

Das Unternehmen, also der Absender ist dein Ansprechpartner.

Natürlich wollen die Ihr Geld. Die sind nicht für den Kleinkrieg zwischen Dir und dem Nachbarn zuständig.

Zudem solltest du dir ein DHL Kundenkonto zulegen und bei Empfang Option auswählen nicht an Nachbarn zustellen.


ThomasM1982X 
Fragesteller
 25.08.2023, 10:03

Dieser Kleinkrieg wäre ja nicht entstanden, wenn der DHL Bote das Paket, wie im Online-Konto vereinbart, in die Filiale geliefert hätte. Stattdessen hat er es an einen Nachbarn geliefert und dessen Nachnamen auf die Benachrichtigungskarte geschrieben, keine Adresse.

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Gespenstchen  25.08.2023, 10:05
@ThomasM1982X

Dann ist DHL dafür Zuständig.
Anzeige würde ich trotzdem gegen den Nachbarn wegen Unterschlagung erstatten.
Was sagt DHL dazu?

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1975Lars  25.08.2023, 12:06

Woher willst Du wissen, daß der Nachbar das Paket wirklich hat?

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ThomasM1982X 
Fragesteller
 25.08.2023, 22:06
@1975Lars

So steht es zumindest in der Benachrichtigungskarte und auch Online in der Sendungsverfolgung.

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steefi  26.08.2023, 13:30

Der Nachbar hat mit Dir nichts zu tun.

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Wenn ich keine Ware erhalten habe, dann zahle ich auch nicht. Auch nicht wenn ein Versandunternehmen beteuert die Ware irgendwo anders abgeworfen zu haben. Es ist nicht meine Aufgabe nach angeblichen Lieferungen zu suchen.