Kaufvertrag – die besten Beiträge

🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht

Züchterin will Fotos und Videos von meinen Hund?

Hallo, ich habe vor ca. 1 1/2 Monaten einen kleinen Welpen von einer Hobbyzüchterin gekauft. Dort wurde mir gesagt, dass die kleine frei von allem ist, da Verdacht auf Giardien bestand (andere Welpen aus dem Wurf die schon abgegeben wurden hatten auch welche). Sie hatte mir extra versichert, dass sie beim Tierarzt gewesen ist und dieser den Welpen „vorsichtshalber“ 3-Tage Wurmkuren verschrieben hat. Nun habe ich meine Hündin doch vorsichtshalber testen lassen, sie war natürlich positiv. Als ich es dann in der WhatsApp Welpen-Wurf Gruppe angesprochen habe und darum gebeten habe, dass die anderen doch auch bitte getestet werden sollten wurde ich rausgeschmissen. Außerdem meinte sie ich würde doch sowieso nur „Panik“ verbreiten. Privat hat die Züchterin alles abgestritten und gemeint, dass es auf jeden Fall von mir kommen muss (zu dem Testzeitpunkt habe ich die kleine 4 Tage bei mir gehabt). 

Nun ist schon etwas Zeit vergangen und meine Hündin ist wieder negativ getestet. Ihr geht es wieder super. Die Züchterin besteht allerdings jetzt darauf Fotos und Videos von meiner Hündin zu bekommen mit dem Argument, dass es so im Tierschutzgesetz steht und sie es ja kontrollieren müsste. Wenn ich Ihr keine schicken würde, dann würde sie Vorort kommen. Darf sie das überhaupt und muss ich Ihr Fotos senden? 

Es wäre toll wenn mir da jemand weiter helfen würde! 

LG Simone

Hund, Kaufvertrag, Hündin, Hundehaltung, Welpen, Zucht, züchten, Züchter

Probleme mit Kaufvertrag Neupächter im Kleingartenverein?

Ich habe vor ein paar Monaten meinen Kleingarten verkauft an einen Neupächter. Besichtigung der Laube mit ihm und dem Vorstand erfolgte. Es wurde alles besprochen wie Mängel beim Strom ( noch nie angehabt aufgrund Sicherheit)ebenso bei der Wasserrohrverlegung durch meinen Vorpächter. Ebenso wurde mit gesagt das ich keine fachliche Kompetenz besitze diese baulichen Probleme zu beurteilen deswegen ich auch den Garten verkaufe aufgrund der Trennung meines Partners.

Hab den Garten gehabt seit Herbst 2019 er hat einen Fläche von 1000cm², deshalb würde erstmal bloß draußen alles auf Vordermann da ich den Garten total verwildert übernommen habe. Dies würde ebenfalls kommuniziert.

Auf die Frage ob Schadstoffe in der Laube sind sagte ich einige Reinigungsmittel und evtl Farben. Im Keller steht auch sehr viel wie Geräte und ähnliches habe da aber keinen Überblick. Hat er so hingenommen und kurz einen Blick reingeworfen.

Abgemacht war dann das er alles so übernimmt wie gesehen.

Besichtigung war Anfang Juni da hat er auch schon den Schlüssel bekommen Kaufvertrag wurde im Juli unterschrieben da er erst als Neupächter angenommen werden müsste. Heute 30.8. kam ein Schreiben welches ich hier jetzt anfüge.

Betreff: Aufhebung des Kaufvertrags aufgrund erheblichen Mängel

******den,29.08.2022

Sehr geehrte Frau*****, mit diesem Schreiben kündige ich Ihnen den mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag über eine Gartenlaube ****** Die Kündigung beruft sich auf Gesundheitsschädliche Mängel die erst im Nachhinein ersichtlich wurden. Insbesondere ist das Abflussrohr der Toilette die nicht in eine Grube sondern sich im Garten hinter der Gartenlaube entleert. Auch die dilettantische Stromverlegung die von einem Elektromeister begutachtet worden ist ist in einer Art und weise gelegt worden das man sich wundert das die Laube noch nicht abgebrannt ist. Bei meinen Aufräumarbeiten sind etliche Chemische Produkte zustanden gekommen die ich mit sehr viel aufwand und auch Geld über eine Schadstoff-Sammelstelle Entsorgen musste. Ich gebe nicht Ihnen die Schuld jedoch müssen Ihnen in der Zeit die Sie dort verbrachte diese Mängel bekannt sein. Ich habe seit den Kauf etliche Fahrten zum Entsorger bringen müssen auch elekt. Geräte die nach Ihrer Aussage noch funktionieren sollten was aber nicht so war.

Ich habe den Gartenverein ebenso meine Kündigung geschickt da dieser eine Mitschuld trägt für diese Mängel da auch der Verein bei der Übergabe nicht darauf hingewiesen hat was seine Pflicht Gewesen wäre.Auch möchte ich darauf hinweisen das die 500,00 € natürlich zurück zuzahlen sind auf das unten stehende Konto. Sollte ich keinen Zahlungseingang oder eine Nachricht von Ihnen erhalten bis zum 29.10.2022 werde diese Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.Mit freundlichen Grüßen

Hat hier vielleicht jemand Tipps wie ich das angehen kann. Ist der Garten jetzt im Besitz vom Verein oder in meinem.

Lieben Dank für sinnvolle und hilfreiche Kommentare.

Kaufvertrag, Kleingartenverein

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