Welchen Absatz zitieren bei Kaufvertrag gem. § 433 BGB?
Hallo zusammen,
Folgender Fall: A verlangt von B Kaufpreiszahlung
Wenn man nun im Feststellungsstil unter "I. Anspruch entstanden" formuliert: "A und B haben einen wirksamen Kaufvertrag gem. § 433 Abs. ... BGB geschlossen", zitiert man hier den ersten Absatz, da es noch um das Entstehen des Vertrages geht oder zitiert man bereits den zweiten Absatz, da man ja letztendlich bei der Pflicht zur Kaufpreiszahlung landen möchte ?
Vielen Dank
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