Kaufvertrag abschließen unter 18 (als Verkäufer)?

6 Antworten

Du kannst den Roller verkaufen und übereignen. Beides ist jedoch schwebend unwirksam, bis zu einer Genehmigung durch deine Eltern.


DomeLPs  23.05.2024, 00:04

Nur halb richtig du übersiehst ja eine Kleinigkeit nämlich dass er einen Roller vermutlich nicht selbst gekauft hat denn du gehst jetzt von dem sogenannten taschengeldparagraphen aus hier bei sind Käufe geregelt

Beim Verkauf setzt es auch voraus dass er der rechtmäßige Eigentümer ist und das ist fraglich haben die Eltern diesen Roller gekauft wovon ich jetzt ausgehe sind sie auch Eigentümer

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peraspastra  23.05.2024, 00:08
@DomeLPs

AnglerAut übersieht nichts und geht nicht vom Taschengeldparagraphen aus, sondern weiß, wovon er redet, nichts für ungut

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PlanckEinstein  23.05.2024, 00:09
@DomeLPs

Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) ist eine Möglichkeit, die schwebende Unwirksamkeit zu verhindern und gleich zu einer Wirksamkeit zu kommen. Hier spielt dieser (unter anderen aus den von dir genanntem Grund) keine Rolle, deswegen bleibt der Kaufvertrag schwebend unwirksam.

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AnglerAut  23.05.2024, 00:11
@DomeLPs

Mit dem ARgument kannst du jeden Verkauf angreifen. Der Roller wird wohl geschenkt sein.

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DomeLPs  23.05.2024, 00:17
@AnglerAut

Nein du kannst ja auch nicht einfach das Auto deines Vaters verkaufen und behaupten er habe es dir geschenkt eine Schenkung muss schon belegt werden

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DomeLPs  23.05.2024, 00:18
@PlanckEinstein

Richtig habe ja nichts anderes behauptet nur dass er auch Eigentümer sein muss 😄 sprich die Eltern müssen es ihm geschenkt haben und die gute und doch hier erhebliche Frage ist warum möchte er den Kauf ohne Eltern abwickeln klingt für mich ein wenig so als sollten sie es nicht wissen

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AnglerAut  23.05.2024, 06:31
@DomeLPs

Nachdem die Zustimmung oder Genehmigung der Eltern sowieso erforderlich ist, kann man durchaus davon ausgehen, dass der Jugendliche auch Eigentümer ist, wenn diese erfolgt ist.

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DomeLPs  23.05.2024, 18:19
@AnglerAut

Natürlich es ging in der Diskussion ja eben ob er es ohne Zustimmung darf mit Zustimmung kannst du das Eigentum von jedem verkaufen nennt sich verkauf im Auftrag

Viele hier googlen 5 Minuten ohne nachzudenken und denken sie haben Ahnung

Wenn eine Schenkung stattgefunden hat oder er den Roller mit Genehmigung der Eltern auf seinem Namen gekauft hat geht es auch nur steht der Vertrag in der schwebe und ist so nicht 100% Eigentum des Käufers bis es bestätigt wurde dies machen in der Regel aber seriöse Verkäufer nicht ich gehe also ohne andere Informationen davon aus dass es ein Elternteil gekauft hat

Mit Zustimmung ist dass ja alles egal

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AnglerAut  23.05.2024, 21:40
@DomeLPs

Du schreibst viel, aber sagst nichts sinnvolles.
Der FS stellt die Frage, ob ein jugendlicher sein Eigentum verkaufen kann.

Dann zu diskutieren, ob es überhaupt sein Eigentum ist, ist müßig.

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DomeLPs  24.05.2024, 13:30
@AnglerAut

Das ist typisch bei sowas kommt wenn man keine Argumente mehr hat weil man Wirklichkeit nicht die geringste Ahnung hat von dem was man da eigentlich schreibt

Ich habe dich nur ergänzt da du geschrieben hast dass der Vertrag in der Schwebe steht wenn die Eltern nichts von wissen also hast du dieses Szenario in den Raum gestellt und kreidest jetzt mich dafür an?

Man muss sich echt fragen was hier für Leute unterwegs sind der eine ist nicht mal in der Lage einen Satz zu bauen in dem das Wort Jura vorkommt der andere kreidet Leute an für ein zenario welches er selbst erschaffen hat 😄

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AnglerAut  24.05.2024, 16:06
@DomeLPs

Weißt du, was uns beide unterscheidet?

Ich habe 2 juristische Staatsexamen und Ahnung vom Thema. Du hast viel Halbwissen und ganz viele Arroganz.

Lass mich raten, du sitzt zuhause, zockst die meiste Zeit und hältst dich für den Größten.

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DomeLPs  24.05.2024, 18:13
@AnglerAut

Du hast ne große Klappe mehr nicht ich weiß nicht was du beruflich machst ist mir auch egal

Klar du kennst mich und weißt was ich im Alltag mache das ist typisch Menschen persönlich angreifen auf untersten Niveau

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DomeLPs  24.05.2024, 18:22
@AnglerAut

Ich habe dich auch nicht beschimpft und als arbeitsloser dargestellt dir nur deine Fehler aufgezeigt

Wenn ich mich nicht irre war der gute Satzbau von dir

Und du hast ja juristisch garkeine Argumente mehr erbracht und gehst aufs persönliche das ist wirklich nicht sehr Niveau voll

Ich sage nicht dass du dumm oder faul bist und schreibe keine Volksverhetzende Kommentare voller Vorurteile was hat gaming mit Bildung oder Beruf zutun?

Erstmal ne ganze Menschengruppe beleidigen top👍👍

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AnglerAut  24.05.2024, 18:28
@DomeLPs

Du hast die sachliche Ebene zuerst verlassen, nicht ich.

Und davon abgesehen bist du ein gutes Beispiel für den Spruch. Getroffene Hunde heulen.

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DomeLPs  24.05.2024, 18:44
@AnglerAut

Wo habe ich diese verlassen (ich habe sie nie beleidigt nur daran gezweifelt das jemand juristisch aktiv ist welchem es nicht gelingt einen Satz mit dem Wort Jura zu bilden) und da du wohl eher keine Ahnung hast übernehme ich mal deine Seite der Diskussion und Argumentiere selbst gegen mich mit dem § 1006 BGB Eigentumsvermutung für den aktuellen Besitzer

Dies würde natürlich nur dann gelten wenn es eine Schenkung gab und nichts anderweitig vereinbart war

Das würde meine Annahme wiedersprechen von dir kommt sowas nicht

Ich habe etwas in dieser Art von ihnen erwartet kahm jedoch nicht von ihnen kam nicht die geringste juristische Grundlage was eine vernünftige Diskussion möglich macht das schöne im Jura ist ja recht und unrecht gibt es kaum es gibt viel Raum für Diskussionen

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AnglerAut  24.05.2024, 19:03
@DomeLPs
Man muss sich echt fragen was hier für Leute unterwegs sind der eine ist nicht mal in der Lage einen Satz zu bauen in dem das Wort Jura vorkommt der andere kreidet Leute an für ein zenario welches er selbst erschaffen hat 😄

Diese Aussage würdest ich durchaus als verlassen der sachlichen Ebene werten. Siehst du das anders?

Bzgl. des Eigentums muss man nicht diskutieren. Der Fragesteller wollte wissen, ob ein Jugendlicher etwas aus seinem Eigentum verkaufen kann. Da ist ist am Thema vorbei die Frage zu stellen, ob es sich überhaupt um das Eigentum des Jugendlichen handelt.

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DomeLPs  24.05.2024, 19:16
@AnglerAut

Oh sie wären wirklich ein verdammt schlechter Jurist

In seiner Frage ist das eigentumsverhältnis überhaupt gar nicht erwähnt er schreibt einen Roller nicht meinen Roller

Und nein ich würde diese Aussage nicht als nicht sachlich ansehen es war nur eine feststellung der Tatsachen ich gehe jetzt mal immer noch davon aus dass der Kommentar von dir war ich bin mir jetzt nicht mehr 100% sicher dass der eine Kommentator nicht in der Lage war einen Satz zu bilden mit dem Wort Jura ist ja Fakt keine unterstellung oder so ich habe darauf mehrere beispielsätze geantwortet wie es richtig wäre

Also einen rechtsstreit würdest du eher nicht überstehen da kann ein kleines Wort wie einen oder meinen einen himmelweiten Unterschied ausmachen (für mich ist das eigentumsverhältnis in der Frage nicht klar ersichtlich)

Einigen wir uns darauf dass wir uns nicht einig sind

Und keine Sorgen ich werde sie jetzt nicht persönlich beleidigen ihren berufsstand beleidigen ihr Hobby beleidigen oder mal eben eine ganze menschengruppe beleidigen wie sie es tun

Seien sie mir nicht böse aber sie haben mir prima bewiesen wie sie denken und wie sie handeln dass sie etwas gegen mich haben ist völlig okay aber bitte verwenden sie dafür doch kein stereotyp eines gamers nur weil sie in meinem Profil festgestellt haben dass ich im technischen Bereich aktiv bin und auch gerne mal was zocke wenn ich dafür mal Zeit finde und nutzen hier damit rassistische Vorurteile nur damit sie einen angriffspunkt haben

Ich persönlich bezweifle dass sie wirklich ein Examen besitzen wenn ich jetzt sogar mein eigenes Argument widersprechen muss und dafür selbst eine Grundlage heraussuchen muss welche sie jederzeit hätten verwenden können

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AnglerAut  24.05.2024, 19:28
@DomeLPs

Du schwätzt gerne, das ist klar. Aber es ist weh dein Gewäsch zu lesen.

Daher stimme ich dir zu. Wir sind uns uneinig und die Diskussion erübrig sich.

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DomeLPs  24.05.2024, 19:30
@AnglerAut

Super dann sind wir uns jetzt einig auch wenn du jetzt wieder auf eine Beleidigung zurückgreifst na ja es ist halt dein Niveau

Tu mir aber bitte den Gefallen und unterlasse irgendwelche stereotypen und rassistischen Äußerungen welche ganze Menschen Gruppen beleidigen dass muss nicht sein und ist einfach nur die unterste Schublade damit beleidigst du nämlich nicht nur mich mir ist das scheißegal was du denkst sondern auch andere

Ich wünsche dir einen schönen Abend

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Das ist Möglich, aber der Kaufvertrag ist genehmigungspflichtig und wechselseitig schwebend unwirksam.

Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten hat beiderseits zu erfolgen, da nicht ausschließlich ein rechtlicher Vorteil erlangt wird:

Beim Käufer ist es soweit unkritisch der Verlust des Geldes; zudem stehen Folgekosten je nach Meinungstheorie zudem dagegen. Beim Verkäufer handelt es sich um den Rechtsverlust am Eigentum seines Rollers.

Die einzige Handlung ohne Zustimmungsbedürfnis wäre vom Verkäufer das Geld des Käufers zu kassieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Nein das kannst du in der Tat nicht damit der Kauf vertrag rechtskräftig wird ist die Zustimmung deiner Eltern nötig

Du selbst bist nicht voll geschäftsfähig und kannst nur Geschäfte in taschengeldhöhe abwickeln

Schon alleine weil du aufgrund deiner minderjährigkeit nicht dafür haften kannst da es sich auch noch um ein Roller handelt vermute ich mal nicht dass du im Schein eingetragen bist du bist also überhaupt gar nicht Eigentümer des Rollers du hast ihn vermutlich nicht gekauft sondern deine Eltern du kannst generell nichts verkaufen wovon Du nicht Eigentümer bist

Jeder kaufvertrag den du abschließt ist rechtlich anfechtbar


peraspastra  23.05.2024, 00:06

Ein Vertrag wird nicht rechtskräftig

Es gibt für Geschäfte keine Taschengeldhöhe

Es geht nicht um Haftung

Man muss nicht in einem Schein eingetragen sein, um Eigentümerin zu sein

Man kann generell Dinge verkaufen, wovon man Eigentümerin ist

Wenn du meinst, der Vertrag wäre unwirksam, muss man ihn nicht anfechten

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DomeLPs  23.05.2024, 00:11
@peraspastra

Erst lesen dann schreiben danke schön

Eigentümer ist derjenige der den Roller gekauft hat das wird er wahrscheinlich nicht selbst gewesen sein sondern seine Eltern und somit ist er NICHT Eigentümer!!

Kaufverträge die eher abschließt in diese Höhe sind in einer Schwebe und können jederzeit widerrufen werden

Eine Haftung liegt ja wohl vor bei eventuell verschwiegenen Mängeln

Er kann nicht einfach etwas verkaufen was seine Eltern mag gekauft haben wenn ich etwas verkaufe muss ich auch rechtmäßiger Eigentümer sein stehen die Eltern im ursprünglichen kaufvertrag ist der eben nicht Eigentümer und davon gehe ich persönlich aus denn in der Regel wird kein vernünftiger Mensch einen Minderjährigen etwas in der Höhe verkaufen eben aus dem Grund dass solche Verträge in der Schwebe liegen und jederzeit von den Eltern widerrufen werden können

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peraspastra  23.05.2024, 00:15
@DomeLPs

Eigentümer ist, wer das Eigentum erworben hat. Das kann unter anderem rechtsgeschäftlich passieren. Rechtsgeschäftlich ist beispielsweise dann der Fall, wenn man etwas auf Grund eines Kaufvertrages übereignet bekommen, aber genauso gut auch dann, wenn man etwas auf Grund einer Schenkung übereignet bekommt.

Kaufverträge kann ich wiederum eh über alles schließen, selbst über Produkte, die noch nicht einmal existieren. Und auch übereignen kann ich Dinge, selbst wenn sie mir nicht gehören.

Erst wissen, dann schreiben.

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DomeLPs  23.05.2024, 00:24
@peraspastra

Erst wissen dann schreiben ist ein schöner Satz den du dir selbst zu Gefüge machen sollst du kannst nichts verkaufen wovon Du nicht Eigentümer bist das eigentumsverhältnis kann sich dadurch nicht verändern

Ich kann jetzt auch nicht den PKW meines Vaters verkaufen kauft mir jemand das Fahrzeug ab ist der Käufer niemals Eigentümer da ich selbst nicht Eigentümer war und ich nicht berechtigt war das Fahrzeug zu verkaufen das Eigentum kann nur dann übertragen werden wenn bei einem Kauf oder bei einer Schenkung die Person welche es verkauft oder verschenkt auch wirklich Eigentümer ist

Mal angenommen der Roller wurde von seinem Vater gekauft von seinen Vater auch zugelassen aus versicherungsgründen wird häufig so gemacht dann ist sein Vater der rechtsmäßige Eigentümer

Und niemand anderes auf dieser Welt nur weil ich jemanden etwas nutzen lasse heißt das nicht dass eine Schenkung vollzogen ist

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PlanckEinstein  23.05.2024, 00:26
@peraspastra

Das, was "peraspastra" schreibt, ist überwiegend richtig, ich will es nur mal erklären:

Rechtskäftig werden nur Gerichtsentscheidungen, was du meinst, ist die Wirksamkeit.

"Geschäfte in Taschengeldhöhe" ist nicht ganz die richtige Formulierung, an sich stimmt das aber, denn nach § 110 BGB ("Taschengeldparagraf") ist ein Vertrag wirksam, wenn "der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter (...) überlassen worden sind." Hier dürfte das Geschäft daran scheitern, dass der Roller im nicht "zu diesem Zweck" überlassen wurde.

Um Haftung oder wer im Schein eingetragen ist, kommt es hier tatsächlich nicht an. Man kann auch Eigentümer sein, wenn man nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, dort ist nur geregelt, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Ob der Fragesteller Eigentümer des Rollers ist, dürfte tatächlich fraglich sein.

Um noch etwas Verwirrung zu stiften: Man kann auch Dinge verkaufen, von denen man nicht Eigentümer ist. Das liegt daran, dass im deutschen Recht zwischen dem Kaufvertrag (schuldrechtliche Ebene) und der Eigentumsverschaffung (sachenrechtliche Ebene) unterschieden wird. Ich kann dir ohne Probleme die Aktentasche von Olaf Scholz verkaufen. Ich werde dann nur Probleme bekommen, den Vertrag zu erfüllen.

Von Anfechtung spricht man, wenn der Vertrag zwar (zunächst) wirksam ist, aber an einem Willensmangel oder anderen Problemen leidet. In dem Fall kann der Vertrag angefochten werden und wird damit unwirksam. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

Hier geht es darum, ob der Vertrag überhaupt wirksam wird oder schwebend unwirksam.

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peraspastra  23.05.2024, 00:28
@DomeLPs

Ich möchte jetzt langsam schlafen, nur kurz, wir wissen doch beide, dass du Jura nicht weißt … warum bist du dann, wenn dich das Thema wirklich interessiert, offen für Erklärungen? Interessiert dich das Thema doch gar nicht so sehr, und du willst einfach nur Recht behalten? Dann empfehle ich dir ein Jurastudium, dann hast du Recht

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DomeLPs  23.05.2024, 00:34
@peraspastra

Oh Gott bitte hör auf dieser Satzbau den ich gerade bei dir lese

wir wissen doch beide, dass du Jura nicht weißt

Das tut ja richtig weh und ist in allen Formen einfach nur falsch ich habe selbst Probleme mit der Rechtschreibung aufgrund einer körperlichen Einschränkung aber wenn man wirklich behaupten möchte dass man von Jura Ahnung hat dann sollte man sich da etwas besser ausdrücken können

Z.b wir wissen doch beide dass du kein Jura studiert hast was im übrigen auch stimmt

Oder aber wir wissen doch beide dass du dich mit Jura nicht auseinandergesetzt hast

Oder wir wissen doch beide dass du nicht viel von Jura verstehst

Mal ein paar Vorschläge für dich wie man einen Satz richtig aufbaut wenn man darin das Wort Jura verwenden will

Ich glaube die Diskussionen kann ich beenden wenn du es nicht mal schaffst einen Satz zu bauen in dem das Wort Jura vorkommt sagt das schon alles

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peraspastra  23.05.2024, 00:36
@DomeLPs

Wer wirklich Probleme mit Rechtschreibung hat und dafür Verständnis einfordert, muss daraus nicht eigentlich lernen, dass seine persönlichen Rechtschreibprobleme Verständnis erfordern, sondern dass unterschiedliche Schreibweisen und -gewohnheiten alle ihre Gründe und Berechtigung haben können. Damit hast du deine Forderung nach Verständnis für dich persönlich ins Lächerliche gezogen. Und natürlich habe ich Jura studiert, und du nicht. Und beides weißt du auch. Schöne Grüße

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TheZiege12 
Fragesteller
 23.05.2024, 21:03

Der Roller wurde von einer anderen Privatperson gekauft, mit der kein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen wurde.

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Nein, kann man nicht.

Du kannst erst ab 18 offizieller Verkäufer sein.


peraspastra  22.05.2024, 23:32

Das geht genauso, wie man ein Handy kaufen kann. Der Vertrag ist halt schwebend unwirksam, aber offiziell Verkäufer zu sein ist kein Problem.

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herja  23.05.2024, 00:22
@peraspastra

Du schreibst es ja selber: unwirksam.

Widerspricht ein Erziehungsberechtigter, ist der Vertrag unwirksam.

Mit 16 ist man eben nur beschränkt Geschäftsfähig.

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peraspastra  23.05.2024, 00:25
@herja

Ist halt ein Unterschied. Es lässt sich allein aus der Frage nicht aufklären, ob der Vertrag nicht doch wirksam ist. Möglich ist es. Er könnte aber auch unwirksam sein. Dafür bräuchte es nicht einmal den Widerspruch. Es trifft aber eben nicht zu, dass man erst ab 18 offizieller Verkäufer sein kann; bei vielen Gegenständen noch einleuchtender, daher deine pauschale Aussage kritisch ist; aber durchaus eben auch beim Roller.

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der Kaufvertrag wäre nichtig. Du musst voll geschäftsfähig, also 18 Jahre alt, sein.


peraspastra  22.05.2024, 23:33

der ist tatsächlich nicht nichtig, höchstens schwebend unwirksam, wenn überhaupt.

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magen82  22.05.2024, 23:37
@peraspastra

die beschränkte Geschäftsfähigkeit gilt für klein(st)-Beträge

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AnglerAut  22.05.2024, 23:41
@magen82

Die Aussage ist falsch. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit ist nicht betraglich unbegrenzt.

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magen82  23.05.2024, 00:07
@peraspastra

nicht unbegrenzt, heißt begrenzt, und doch, sollten seine Eltern nicht einverstanden sein, wäre der Vertrag nichtig, da es definitv ein Betrag wäre, der über dem liegt, was ein paar Tafeln Schokolade kosten

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peraspastra  23.05.2024, 00:10
@magen82

"nicht unbegrenzt" war ein Versprecher, er hat klar das Richtige gemeint, und was du sagst, stimmt halt nicht. das ist überhaupt nicht schlimm. du musst es nur akzeptieren, dass du kein Jurist bist und darum nicht einmal deine eigene Aussage zuverlässig einschätzen kannst

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peraspastra  23.05.2024, 00:12
@magen82

Ja, und, ohne über andere reden zu wollen, jemand anderes hier ebenfalls …

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magen82  23.05.2024, 00:13
@peraspastra

sorry, dann kriegt man als BWLer offenbar falsche Tatsachen gelehrt

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peraspastra  23.05.2024, 00:22
@magen82

Na gut, dann will ich mich und dich nicht daran aufhängen. Der Begriff "nichtig" ist halt kritisch, daher die schlichte Bemerkung, dass stattdessen (tatsächlich auch nicht unwichtig) von der schwebenden Unwirksamkeit die Rede sein müsste. Aber mit Sicherheit hast du den eh gar nicht so streng gemeint. Was ihr lernt hat schon seine Berechtigung, und was du sagst, irgendwo ebenfalls. Dass so ein Vertrag nicht "nichtig" ist und unter welchen Voraussetzungen er doch noch wirksam sein kann, ist, gebe ich gern zu, für die Masse der Fälle nicht relevant … Und wo es in der Masse der Fälle doch einmal relevant werden sollte, weil ihr zum Beispiel neue Geschäftsmodelle entwerft, nehmt ihr eh die Inhouse-Juristen einfach mit ins Boot^^

Wo du als Zweites über die Beschränkte Geschäftsfähigkeit sprichst, ist das aber tatsächlich eine starke Vereinfachung, die man in der Praxis endgültig nicht so stehenlassen kann, wo aber genauso verständlich ist, dass das so stark vereinfacht gelehrt wird.

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magen82  23.05.2024, 00:35
@peraspastra

in der WP/StB-Kanzlei in der in arbeite, sind halt sowohl alle Gesellschafter, Geschäftsführer, Ges.-Geschäftsführer sowie Prokuristen volljährig, daher erinnere ich mich nur an das Wissen von der Uni. Und ja, Juristendeutsch unterscheidet sich von dem der Wirtschaftsleute. Höchstens bei steuerlichen und handelsrechtlichen Angelegenheiten sprechen beide Kreise eine Art, was ja auch so sein sollte. Nun ja, hierher zurück: bei annähernd jeder Frage hier wird bei den Antworten Vielfalt geboten. Manche geben keine guten und/oder richtigen Antworten, manche sind zwar im positiven Bereich und einige treffen den Punkt. Gut für den Fragesteller. Ich danke Dir auf jeden Fall

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peraspastra  23.05.2024, 12:27
@magen82

»alle … volljährig« – Das ist so schön zu hören 😅

Ich danke dir!

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magen82  23.05.2024, 17:05
@peraspastra

was genau löst Freude daran aus? Stehe gerade (ok, ehrlich gesagt verdammt oft) auf dem Schlauch.

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