Ja, kannst du, und kannst das Geld eventuell auch vom Empfänger zurückbekommen, eventuell auch von PayPal. Aber du könntest dich zugleich auch selbst strafbar gemacht haben.

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Ganz klar: Entweder weniger arbeiten, quasi Teilzeit, oder die Arbeit macht wenigstens phasenweise so viel Spaß, dass es Freizeit ist. Ansonsten bin ich voll bei dir. Aber das ist jetzt eigentlich auch keine Neuigkeit, dass die Work-Life-Balance-Bewegung nicht am Status quo festhalten will, sondern irgendwie aus einer Art Unzufriedenheit heraus agiert …

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Alter Verwalter, hast du dir mal die Antworten auf deine Hausaufgaben-Fragen angesehen, wie umfangreich die zum Teil waren? Und der Fragende hat nicht einmal reagiert? Wie viel Lust, schätzt du, hat man dann jetzt, auf diese deine Frage einzugehen? 😋 Schade

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Ob das zu anstrengend ist, ist dir egal, aber im Internet nach Infos zu suchen ist dir zu anstrengend, das hättest du lieber schon in der Schule gehabt?

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Satzzeichen, SaTZzEIcHen 😭

Stellt einen Adhäsionsantrag, dann bekommst du auch gleich im Strafverfahren Schmerzensgeld zugesprochen. Wenn du willst, kannst du natürlich auch vorher schon auf ihn mit diesem Thema zugehen, vielleicht ist er im Moment noch motivierter, in der Hoffnung auf eine mildere Strafe. Ein guter dreistelliger Betrag mindestens wird dabei schon herumkommen, vielleicht auch mehr. Lässt sich natürlich aus der Ferne schwer prognostizieren, aber wirst du ja eh sehen.

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Es ist schlimm, dass du es nicht mal schaffst, das Ding in der richtigen Kategorie einzusortieren. Wen sollte es angesichts dessen jucken, was du da für eine popelige Meinung hast?

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Und was ist nun dein Problem? Du hast nicht betrogen, also bist du auch nicht strafbar wegen Betrugs 🤷

Davon abgesehen, wie ErsterSchnee schon sagt, wenn du noch weißt, wo du es selbst gekauft hast, kannst dich auch da noch mal hinwenden. Die Strafanzeige ist aber so oder so Quatsch.

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Du meinst, der andere hat deine Freundin vorsätzlich am Körper verletzt? Ich würde mich lachend verklagen lassen und anschließend Schmerzensgeld verlangen und Strafanzeige erstatten :D

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Da hast du was falsch verstanden. Und wirst du deine ketzerische Behauptung beseitigen, nachdem man dich eines Besseren belehrt hat? Wohl kaum, wie fast immer. Also warum soll man sich für dich abmühen? Warum bist du so unfair?

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Du kannst hoffen, dass sie auch wirklich 50 Euro wert sind und sie zu diesem Preis weiter verkaufen. Ansonsten bist du darauf angewiesen, es mit einem Verkäufer zu tun zu haben, dessen man auch tatsächlich habhaft werden kann. Dann Geld zurück entweder im Wege des Widerrufs oder im Strafverfahren wegen Betrugsverdachtes dein Glück suchen.

Ich drücke dir die Daumen!

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Das könnt ihr ihnen ja gern so anbieten. Wenn sie damit nicht einverstanden sind, tretet ihr vom Vertrag zurück und verlangt euer Geld wieder.

Schöne Grüße

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… ^^

Wenn es nur ein einziges Mittel gibt, kann es natürlich auch nicht zugleich ein sanfteres Mittel geben. Das einzige Mittel ist dann das sanfteste.

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Einfach bei der FH und/oder der zuständigen Staatsanwaltschaft ansprechen. Am besten dann diesmal nicht inkognito.

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Ja. Ansonsten, es ist sehr unglücklich formuliert, aber die dritte Option könnte man noch gelten lassen.

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Die Frage hat wieder einmal nichts mit Recht zu tun. Allerdings kenne ich dein Problem leider ebenfalls. Du musst deine Wohnung eine Weile auf 50 Prozent halten, bis nach und nach auch aus deinen Gegenständen und Wänden die Feuchtigkeit entwichen ist. Die gelangt jedes Mal in die deine "frisch" trockene Luft und macht sie wieder feucht, während es in Wand und Umgebung langsam trockener wird. Das musst du länger durchhalten und die Wärme dabei wahrscheinlich hinnehmen. Diesbezüglich empfiehlt sich wahrscheinlich gegen nachts öfter stoßzulüften, um kalte Luft reinzuholen.

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Würdest du als Arzt einen todkranken Angeklagten nach bestem Wissen und Gewissen operieren? So in etwa musst du dir auch die Strafverteidigung vorstellen.

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  1. Dumme Trollscheiße.
  2. Es gibt nicht nur Atombomben, sondern es geht auch kleiner.
  3. Gerade auch nur der Versuch ist strafbar beziehungsweise in gewissem Umfang auch die Vorbereitung.

Ist also nicht so absurd, kann durchaus auch von jemandem gemacht werden und die Behörden können sehr wohl was unternehmen.

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Seltsam. Egal, ich mag KI, darum antworte ich ausnahmsweise darauf, KI-Vorschlag:

Sehr geehrter Vermieter,

in der Altbauwohnung sind unter dem Teppich, den wir vor 20-25 Jahren verlegt haben, Schäden an den etwa 100 Jahre alten Holzplanken aufgetreten. Diese weisen Risse auf und schwingen beim Begehen, was deutliche Geräusche verursacht.

Ich möchte Sie daher bitten, die Kosten für das Verlegen von OSB-Platten zu übernehmen, um diese Mängel zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

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