Kaufvertrag Ebay Kleinanzeigen?

9 Antworten

Theoretisch und rein rechtlich schon, nur sehr , sehr schwer durchzusetzen, mit hohen Kosten. Hake es einfach ab

Kann ich trotzdem auf den Artikel berstehen.

Grundsätzlich ja.

Denn:

den Käufer kontaktiert und wir haben uns geeinigt und einen Tag ausgemacht an dem ich es abhole

Damit ist zum einen ein Kaufvertrag entstanden, zum anderen sogar ein Reservierungsvertrag und somit auch verbindlich die Ware wie entsprechend angeboten, dir auszuhändigen und du das Geld bezahlen.

Rechtlich ist es egal wenn er meint zu sagen "ne will doch nicht mehr".
Einseitig kann man einen solchen Vertrag nicht beenden. Vermutlich hat er erkannt dass er mehr Geld bekommen könnte. Ein Klassiker.

3 Optionen hast du:

  • Den VK darauf hinweisen sich an die Vertragsbedingungen zu halten, dann entsprechend an dem vereinbarten Tag auch bei ihm aufzutauchen um die Ware abzuholen (sofern Adresse vorhanden). - Liegt die Adresse nicht vor, so eine Frist binnen 7 Werktage setzen, die Adresse zur Abholung mitzuteilen.
  • Weigert der VK sich weiterhin, so teilst du ihm mit, dass du eine Zivilrechtliche Klage einleiten wirst, ua. wegen Nichterfüllung vertraglicher Pflichten. Die Kosten sind am Ende natürlich von ihm zu tragen.
  • Du vergisst die ganze Sache, suchst deinen Artikel woanders

Ob eine Klage jedoch Sinn macht, hängt auch vom Warenwert ab.
Bei einem Streitgegenstand von vll. 30...50 €, lohnt es sich meist nicht bzw. wird ein Anwalt, wenn man selber keinen hat, da meist nicht aktiv werden.

Bei Streitgegenstände der 100 €-Marke aufwärts, würde es eher Sinn machen.

theoretisch ja.

ist halt die frage wie weit sich der aufwand lohnt, weil das eine zivilrechtliche angelegenheit wäre

Theoretisch ja. Aber ob sich der rechtliche Stress heir lohnt, bleibt fraglich.

Naja, dafür muss man wissen, dass ein Kaufvertrag unabhängig von der Übergabe gemacht wird. Das sind 2 Gesetze im BGB.

Zumal hat es ein Kaufvertrag durch Preis und Kaufsache gegeben, worüber ihr euch geeinigt habt. Ein KV hat folgende Pflichten für beide Parteien. Einmal die Sache zu übergeben und Besitz, sowie das Eigentum zu übertragen. Die Pflicht des Käufers wäre die Bezahlung.

Kommt einer den Pflichten nicht nach, also tritt dem KV zurück, kann keine Herausgabe verlangt werden. Da Herausgabeansprüche nur durch den Eigentümer geltend gemacht werden können. Dieser ist der Käufer in dem Fall noch nicht geworden.

Das einzige was Ihnen zustehen könnte wäre ein Anspruch auf Schadensersatz, sollten Sie nun einen Finanziellen Schaden erlitten haben... (Auto, welches Sie für die Arbeit gebraucht hätten und es fest auf Absprachen eingeplant hätten).

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Poseiidon  27.10.2021, 12:32

Der Anspruch auf Übergabe und Übereignung besteht...

1
GrumpyDog  27.10.2021, 12:40
@Poseiidon

Naja... der Käufer meinte doch auch, dass es besonders günstig gewesen sei. Man könnte auch auf ein Spaßgeschäft verweisen. Wobei der KV auch nichtig wäre.

0
GrumpyDog  27.10.2021, 12:54
@Poseiidon

Hab nochmal geschaut. Es wäre ein Rücktritt gemäß Paragraph 346 Abs. 1 BGB sowie Paragraph 346 abs. 2 var. 1 BGB als Folge.

0
Poseiidon  27.10.2021, 12:56
@GrumpyDog

Dafür müsste der Vertragspartner ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht haben

0
GrumpyDog  27.10.2021, 13:28
@Poseiidon

Hat man das nicht automatisch? Man müsste höchstens reinschreiben, dass man kein Rücktrittsrecht hat..

0
GrumpyDog  27.10.2021, 13:39
@Poseiidon

Ah ok.. glaube paragraph 323 abs. 6 bgb schließt es auch aus

0
Poseiidon  27.10.2021, 13:47
@GrumpyDog

Ne, auch nicht. Es gibt überhaupt kein Rücktrittsrecht für ihn. Er könnte nur den Vertrag anfechten

0
hanah435 
Fragesteller
 27.10.2021, 12:45

FALSCH SO KÖNNTE JEDER AUS VETRÄGE RAUS UND MANN BRÄUCHTE KEINE VETRÄGE MEHR!

0
GrumpyDog  27.10.2021, 13:01
@hanah435

Dein Anspruch ist aber erloschen... zumindest habe ich so viel in einem Semester Rechtswissenschaften gelernt..

Sie können ja mal bei einem Volljuristen nachfragen

0