Ist das ein Rechtsgeschäft?
Szenario:
Käufer (Ebay Kleinanzeigen): Darf ich Ihnen den Artikel für Betrag X abkaufen?
Verkäufer (Ebay Kleinanzeigen) Ja, ich verkaufe an Sie für Betrag X.
- Geld noch nicht überwiesen -
Ist das ein Rechtsgeschäfts zwecks schriftlichen Vertrages?
5 Antworten
Das ist das Verpflichtungsgeschäft, also der Kaufvertrag durch Angebot und Annahme des Angebots. Der müsste auch zustandegekommen sein, soweit ich das sehe.
Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, das heißt schriftlich, mündlich und auch konkludent. Hier hättest du die ganze Sache schriftlich bzw. elektronisch.
Hierbei ist vorauszusetzen, dass es sich bei dem Artikel X NICHT um z.B. ein Grundstück handelt, denn ein Grundstückskauf ist notariell zu beurkunden, unterliegt also gewissen Formvoraussetzungen.
Die Überweisung des Geldes und das Übereignen des Gegenstandes sind die zugehörigen Erfüllungsgeschäfte, die aber vom Verpflichtungsgeschäft zu trennen sind.
Dieser Umstand, dass Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft stets zu trennen sind nennt sich Abstraktionsprinzip.
Darf ich Ihnen den Artikel für Betrag X abkaufen?
Man kann darüber streiten, ob das bereits ein Angebot ist. Ich würde es verneinen. Klingt für mich mehr als die Aufforderung ein Angebot abzugeben.
Dann wäre durch dieses "Ja, ich verkaufe an Sie für Betrag X" lediglich ein Angebot und noch keine Annahme gegeben.
Darf ich Ihnen den Artikel für Betrag X abkaufen?
Willenserklärung 1 > er will kaufen / hat interesse zu kaufen
Ja, ich verkaufe an Sie für Betrag X.
Willenserklärung 2 > der VK will auch an den Käufer verkaufen
Der Käufer äußert bereits mit seiner Aussage seinen "Willen" für den Preis X die Ware zu kaufen. Das "Darf ich" im Gesamttext ist die Willenserklärung.
Würde er schreiben "Ich hätte Interesse" o.ä. wäre es eine Interessenbekundung.
Auch beim Wort "Ich würde ..." ist auch ein Wille. "Ich überlege..." wäre wiederum kein Wille, sondern ein Interesse.
Im Kaufrecht sind Formulierung extrem wichtig.
Das "Darf ich" würde vor Gericht deine Meinung nicht standhalten und auch als Wille anerkannt werden.
(Und dann kommt ja noch der VK ins Spiel, da darauf eingeht).
Gültiger Kaufvertrag.
Man gibt ein Angebot ab. Man nimmt es an. Vertrag geschlossen.
Hier ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
2 Willenserklärungen > nun musst die Ware bezahlt & dann geliefert werden.
klar und noch schriftlich per Chat dazu
Nach schriftlicher Vereinbarung:
Verkäufer: „Der Artikel ist mir so eben kapput gegangen, kann also nicht mehr geliefert werden.“
Oder: „Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf“
Was würden dem Käufer hier für Rechte zu stehen, falls er mit diesen Antworten nicht zufrieden wäre?
dann wird der Verkäufer eben gleichwertigen Ersatz beschaffen müssen, egal zu welchem Betrag und dir zusenden müssen.
Verkäufer: „Der Artikel ist mir so eben kapput gegangen, kann also nicht mehr geliefert werden.“
klingt nach ner Ausrede, du kannst auf Vertragserfüllung bestehen
Oder: „Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf“
das würde ich einklagen
Angebot und Annahme, damit ein Kaufvertrag