Führt eine Prüfung der Meinungsfreiheit anstelle der Kunstfreiheit zum Nicht-Bestehen?
Hallo zusammen,
ich hatte heute eine Klausur in Grundrechte und seitdem plagt mich das Ungewissen, wie schwerwiegend mein Fehler war:
Der Sachverhalt (der Auftritt einer Sängerin, bei deren Bühnenbild in NS-Uniformen gekleidete Soldaten auf ein aufblasbares fliegendes und mit Dollarzeichen, Davidstern, Israelflagge und dem Schriftzug "F*ck the Occupation" geschmücktes Schwein schießen) war so angelegt, dass sowohl eine Prüfung der Kunstfreiheit, als auch der Meinungsfreiheit möglich war.
Ich entschloss mich zunächst die Meinungsfreiheit zu prüfen. Im Verlauf der Klausur fiel mir dann ein, dass ich auf die Problematiken der Kunstfreiheit (z.B die verschiedenen Kunstbegriffe, aber auch die Kunstfreiheit als vorbehaltloses Grundrecht) dadurch nicht eingehen kann und dass die Kunstfreiheit eigentlich 'lex specialis' gegenüber der Meinungsfreiheit ist und ich mir dadurch Problematiken abgeschnitten habe.
Ob ich nun bestanden habe oder nicht kann mir natürlich vor der Rückgabe niemand sagen ;) Meine Frage wäre aber, ob das direkte Prüfen der Meinungsfreiheit und damit das Nicht-Prüfen des Kunstfreiheit eurem Gefühl nach direkt zum Nichtbestehen führen oder nicht.
Vielen Dank!