Nach Autokauf bemerkt...Fehlende Handbremse?

Hallo. Ich habe im Oktober 2018 einen BMW 320'er Touring von einem angeblich privaten Verkäufer gekauft. Der BMW stand aber bei einem Händler auf dem Gelände...angeblich nur vom Verkäufer der Kumpel, der das Gewerbe betreibt. Ich, mein Freund und der Verkäufer fuhren Probe und entschieden uns für das Auto. Als wir zur Probefahrt aber eingestiegen sind, sagte der Verkäufer, dass wir die Handbremse nicht ziehen sollen, da das Seil gerissen ist. Ich fragte ihn, was so etwas kosten würde und er meinte " Aaahhh...des is ned teuer "! Wir kauften das Auto, mussten ihn aber noch stehen lassen, weil er abgemeldet war. Ich machte eine Anzahlung und bekam die Papiere, die ich für die Zulassung benötigte, ausgehändigt! Einige Tage später, holten wir den BMW ab und stellten ein paar andere Mängel bei der längeren Fahrt von 70 km fest! Sitzheizung funktionierte usw. Nach einer geraume Zeit, knackste irgendetwas vorne u das Auto. Daraufhin zur Werkstatt, die mir einen neuen Querlenker einbauen musste. Das war für mich ja noch i.O.....aber auf einmal, sagte die Werkstatt, sie dürfen mir den BMW nicht mitgeben, da er keine Handbremse hat u das lebensgefährlich werden kann! Es war nicht nur ein gerissenes Seil sondern es war von der Handbremse gar nichts vorhanden! Ich musste unterschreiben, auf eigene Verantwortung zu fahren! Hatte auch keine Zeit, mich danach drum zu kümmern! Jetzt habe ich den Monat TÜV und ließ mein Auto in einer Werkstatt prüfen, was gemacht werden muss. Nun war es amtlich, dass ich wirklich keine Handbremse hatte! Reperaturkosten ca 500 €!!! Auf den Fotos kann man erkennen, dass es mit Absicht gemacht wurde, dass die Bremse entfernt wurde, da alles verrostet und morsch war! Jetzt meine Frage...." Kann ich den Verkäufer, dafür verantwortlich machen und die Kosten von ihm verlangen? Vielen Dank im Voraus!!!

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Auto, Recht, Kaufvertrag, autokauf-privat
Habe mein Motorrad zum Verkauf ausgeschrieben und dann wurde nach letztem Preis gefragt und möchte das Motorrad abholen und möchte Daten, ist das gefährlich?

danke für die antwort, bin mit dem preis und dem zustand ok, ich möchte sie wissen dass ich es meinem sohn in österreich kaufe. Ich werde wegen der Art meiner Arbeit nicht zur Inspektion kommen können, da ich ein Mineralöl-Projektingenieur auf einem Bohrinsel vor der Küste bin. Ich werde Sie durch Bank-to-Bank-Überweisung bezahlen. Bitte melden Sie sich bei mir mit Ihren Bankdaten als Unten kann ich mit der Zahlung fortfahren und ich werde den Kurierdienst kontaktieren, der ihn abholen und liefern wird.

Name des Kontoinhabers :

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Kontonummer:

IBAN:

SWIFT-Code:

Deine Telefonnummer:

Vereinbarter Preis:

Email Address :

Warte auf Antwort

Das obige wurde mir geschrieben, jetzt meine Frage ist dieses Geschäft hier gefährlich, könnte sich der Interessent sein Geld wieder zurückholen, da er im Prinzip schreibt dass er bei der Besichtigung nicht dabei ist und nachher könnte er sagen dass was kaputt ist?

Er könnte die Maschine auch garnicht kaufen und nur auf meine Bankdaten aus sein, was würdet ihr machen das Motorrad für 4000 Euro verkaufen oder eher hier Vorsicht walten lassen?

Ihr Deutsch ist ja nicht gerade gut. Auf was müsste ich hier achten oder würdet ihr die Bankdaten nicht herausgeben? Mir gefallen Leute nicht, die schreiben was ist ihr letzter Preis und sich die Sache nicht anschauen.

Motorrad, Kaufvertrag, Payment, Auto und Motorrad
Neuwagenkauf mit 6 Monate Händlerzulassung - Was muss als Käufer beachtet werden?

Hallo,

Habe am Freitag einen Kia Stonic gekauft. Das Fahrzeug hat einen Listenpreis von 23.400 Euro. Der Hauspreis beim Händler betrug 19.950 Euro. Ich selbst fahre einen VW Touran Euro 4 Diesel mit 220.000km, der nun 16 Jahre alt wird. Beim Händler habe ich meinen Touran für 1600 Euro abgegeben, da er zu den alten Dieselfahrzeugen gehört. Mein altes Fahrzeug darf ich bis diesen Freitag noch nutzen.

Der Händler hat mir 17 Zoll Winterreifen auf Alufelgen für 1100 Euro sowie noch Extras im Wert von 100 Euro, also 1200 Euro Rabatt gegeben. Zusätzlich sind die 1600 Euro für das alte Fahrzeug, dass das Autohaus angekauft hat abgezogen worden. Wir sind bei einem Preis von 19.500 Euro gelandet. Den Kaufvertrag haben wir beide unterzeichnet.

Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann. Nur so könnte er es unter dem Hauspreis abgeben und nur so würde er eine Provision erhalten. Nach 6 Monaten kann das Auto problemlos umgemeldet werden. Nutzen darf ich das Fahrzeug ab kommenden Freitag bereits, wo ich das alte Fahrzeug tausche. Mir ist bewusst, dass ich als zweiter Fahrzeughalter dann im Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief stehen werde.

Was mich jetzt interessiert ist folgendes:

1. Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ab kommenden Freitag? (Kaufvertrag Gültigkeit?)

2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)

3. Wie regle ich den Zeitpunkt, dass nach 6 Monaten das Neufahrzeug ohne Probleme auf mich umgemeldet werden kann? (Brauche ich hier einen Vertrag? Gibt es hier ein Musterschreiben?)

4. Wie wird für die 6 Monate, dass mit der KFZ- Versicherung geregelt?

(Muss ich oder das Autohaus den Touran abmelden? Immerhin muss ich noch zum Händler fahren. Wird die KFZ Versicherung vom Autohaus für die 6 Monate übernommen oder muss ich dies selbst bezahlen?

Aktuell habe ich eine KFZ Versicherung bei der Allianz und möchte gerne zu einer anderen Versicherung wechseln. Habe ich laut Sonderkündigungsrecht "Neuwagenkauf" das Recht, die Versicherung jetzt wechseln zu können? Oder muss das Autohaus den Touran abmelden und mit der Abmeldung bekommt meine Versicherung automatisch eine Meldung zur Kündigung wegen Fahrzeugabeldung? Ab wann muss das Neufahrzeug versichert sein?

Wie gehe ich vor, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin?

Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Neuwagen, Rabatt, Neufahrzeug, günstiger Preis, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wer ist im Recht? (Hund)?

Hallo, ich brauche dringend eine Antwort.

kurz zusammen gefasst, es geht um einen Hund!

ich habe vor ca. 1 Woche einen Welpen gekauft ( 100€Anzahlung bei Abholung)

mit einem Kaufvertrag! Die Dame sollte noch 700€ von mir bekommen. Sie hat mir gesagt das der Hund gesund ist, das sie beim Tierarzt war und alles in Ordnung war.

Nun habe ich bei unserem Tierarzt erfahren das er einen Nabelbruch hat, und das schon länger. Habe die Verkäuferin natürlich sofort kontaktiert aber sie sagt das ihr nichts bekannt war.

wir haben uns daher auf einen restbetrag von 400€ geeinigt, da er bald operiert werden muss und die OP kosten um die 300€ betragen.

jetzt hat sich rausgestellt das sie nie mit ihm bei einem Tierarzt gewesen ist. Also hat sie gelogen. Mein Tierarzt hat gestern rausgefunden durch den Chip, das der Hund ein sogenannter Kofferraum ist. Er wurde aus Kroatien nach Deutschland gebracht. Das wurde mir ebenfalls nicht gesagt!

es existieren keine Papiere darüber, somit ist das illegal.

als ich sie heute darauf angesprochen habe, wurde sie sehr frech und beleidigend, als ich ihr sagte das ich ihr nichts mehr zahle. Sie sagt es sei nicht illegal, möchte von unserem Vertrag zurück treten und den Hund wieder haben oder die 400€ haben.

meine Frage ist jetzt, wer ist im recht? Kann sie wirklich den Hund zurück verlangen? Muss ich ihr die vereinbarten 400€ Euro zahlen?

oder bin ich im Recht und ihr steht nichts zu? Ich möchte den Hund auf keinen Fall zurück zu ihr geben! Das ist keine Option

mich hoffe ihr konntet das geschrieben alles verstehen und mir weiter helfen.

bitte um schnelle Antworten

Danke im Voraus

Hund, Recht, Kaufvertrag, Vertragsrecht
Darf ich defekte Ware trotz Gebrauchsspuren umtauschen?

Hallo zusammen,

ich habe mir Anfang des Monats eine Designerhandtasche in weiß bestellt.

Schon zu Anfang fiel mir auf, dass das Leder der Tasche an einer Stelle sehr sehr dünn, fast brüchig ist. Daraufhin kontaktierte ich direkt ein paar Tage nach dem Warenerhalt den Kundendienst, welcher jedoch leider nur Englisch sprach. Da es mich bis dahin nicht zu sehr störte, unternahm ich erst einmal nichts Weiteres. Vor ein paar Tagen bemerkte ich dann, dass ein paar Nähte besonders die in der Nähe einiger Reißverschlüsse begannen sich blau zu verfärben. Da das Leder dort nicht glatt ist, konnte es auch nicht durch abwischen entfernt werden. Des Weiteren bemerkte ich, dass an einer Naht sogar ein Faden herausragte. Daraufhin wählte ich erneut den Kundendienst. Diesmal konnte der Mitarbeiter deutsch und nahm meine Mängel entgegen. Eigentlich rief ich nur für Pflegetipps an, um die blauen Verfärbungen zu beseitigen. Die Mitarbeiterin erzählte mir dann jedoch von sich aus, dass sie glaubte, ich hätte defekte Ware erhalten. Ich sollte ihr dann Fotos der Tasche per E-Mail senden. Dies tat ich und sie setzte sich mit der dafür zuständigen Abteilung auseinander. Schriftlich per E-Mail bestätigte mir das Modehaus die Reklamation der Tasche. Nach Warenerhalt würde ich also mein Geld zurück bekommen.

Da ich während dieses Vorgangs nicht zuhause war, musste ich gestern also mit der Tasche zurückreisen. Nun habe ich gesehen, dass an einem Messingknopf jetzt eine Schramme ist. Falls ich jetzt mit der Tasche irgendwo gegen gestoßen sein sollte, wäre dies ja meine eigene Schuld. Außerdem sieht man diese Macke auf den vorherigen Bildern ja nicht.

Denkt ihr sie werden die Tasche trotzdem zurücknehmen?

Ich habe das Modell bereits nochmal neu bestellt.

Kaufvertrag, Gesetz, Reklamation, Verkauf, defekte Ware, Reklamationsrecht

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