Kaufvertrag – die besten Beiträge

Kann man in folgendem Fall vom Vertrag zurücktreten?

Man fährt in ein relativ weit entferntes Autohaus und schließt dort einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ab. Man sagt dem Verkäufer, dass es sehr wichtig ist, dass man das Auto noch in den zwei verbleibenden Ferienwochen abholen kann, weil man außerhalb der Ferien dazu nicht in der Lage ist wegen Beruf und man den Sohn auf das Abitur vorbereiten muss. Der Autoverkäufer sagt, das sei überhaupt kein Problem, das Auto würde in der nächste Woche den TÜV kriegen und die Fahrzeugpapiere würden wir dann in 10 Tagen erhalten, dann könnte man das Auto zulassen und anschließend abholen. Man schließt einen Kaufvertrag mit festem Abholungstermin ab.

10 Tage später sind die Fahrzeugpapiere nicht angekommen. Man ruft beim Autohändler an, doch der ist beschäftigt und ruft erst einige Tage später zurück und erzählt, dass er leider vergessen hat, die Papiere loszuschicken. Dadurch ist die Abholung am Abholungstermin nicht möglich, weil das Fahrzeug ohne Papiere nicht zugelassen werden kann. Der Verkäufer sagt, er werde die Papoere sofort losschicken und man könne das Fahrzeug in der nächsten Woche abholen. Doch weil die Ferien da schon zu Ende sind, kann man das Auto in den nächsten zwei Monaten nicht abholen, weil die Hin-und Rückfahrt ins (relativ weit entfernte) Autohaus plus einige Stunden Warten bei der Zulassungsstelle zu viel Zeit in Anspruch nimmt, die für Beruf und Lernen mit dem Sohn auf das Abitur benötigt wird. Der Verkäufer sagt, sie können das Auto gerne erst in zwei Monaten abholen, aber das verlangt horrende Lagerkosten.

Nein 90%
Ja 10%
Auto, Politik, Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Vertrag, Schuldrecht, Auto und Motorrad

Nach Autokauf bemerkt...Fehlende Handbremse?

Hallo. Ich habe im Oktober 2018 einen BMW 320'er Touring von einem angeblich privaten Verkäufer gekauft. Der BMW stand aber bei einem Händler auf dem Gelände...angeblich nur vom Verkäufer der Kumpel, der das Gewerbe betreibt. Ich, mein Freund und der Verkäufer fuhren Probe und entschieden uns für das Auto. Als wir zur Probefahrt aber eingestiegen sind, sagte der Verkäufer, dass wir die Handbremse nicht ziehen sollen, da das Seil gerissen ist. Ich fragte ihn, was so etwas kosten würde und er meinte " Aaahhh...des is ned teuer "! Wir kauften das Auto, mussten ihn aber noch stehen lassen, weil er abgemeldet war. Ich machte eine Anzahlung und bekam die Papiere, die ich für die Zulassung benötigte, ausgehändigt! Einige Tage später, holten wir den BMW ab und stellten ein paar andere Mängel bei der längeren Fahrt von 70 km fest! Sitzheizung funktionierte usw. Nach einer geraume Zeit, knackste irgendetwas vorne u das Auto. Daraufhin zur Werkstatt, die mir einen neuen Querlenker einbauen musste. Das war für mich ja noch i.O.....aber auf einmal, sagte die Werkstatt, sie dürfen mir den BMW nicht mitgeben, da er keine Handbremse hat u das lebensgefährlich werden kann! Es war nicht nur ein gerissenes Seil sondern es war von der Handbremse gar nichts vorhanden! Ich musste unterschreiben, auf eigene Verantwortung zu fahren! Hatte auch keine Zeit, mich danach drum zu kümmern! Jetzt habe ich den Monat TÜV und ließ mein Auto in einer Werkstatt prüfen, was gemacht werden muss. Nun war es amtlich, dass ich wirklich keine Handbremse hatte! Reperaturkosten ca 500 €!!! Auf den Fotos kann man erkennen, dass es mit Absicht gemacht wurde, dass die Bremse entfernt wurde, da alles verrostet und morsch war! Jetzt meine Frage...." Kann ich den Verkäufer, dafür verantwortlich machen und die Kosten von ihm verlangen? Vielen Dank im Voraus!!!

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