Widerrufsrecht Online-Zeitung?
Hallo allerseits!
Folgende Situation:
Auf der Website der Zeitung XY kann man die Tageszeitung als e-book kaufen. Allerdings kann man keine einzelne Tageszeitung kaufen, sondern muss dafür direkt ein kostenpflichtiges monatliches Abonnement abschließen. Für diesen Vertragsabschluss gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
Angenommen, Person A schließt also das Abo ab, liest die eine interessante Ausgabe und widerruft dann den Vertrag.
Wird dann trotzdem die Zahlung für den 1. Monat des Abos fällig, weil A schon eine Zeitung gelesen hat?
Oder erhält A das Geld gänzlich zurück, obwohl A sich so den Zugang zu einer Zeitung erschlichen hat?
Ich bedanke mich im Voraus für alle hilfreichen Antworten.
Beste Grüße
3 Antworten
Du machst ein Abo und kannst dann lesen. Ob du von deinem Wiederrufsrecht gebrauch machst oder nicht. Dir steht das Abo und damit die Zeitung bis auf weiteres zu.
Wenn du innerhalb der 14 Tage wiederrufst, musst du nicht zahlen.
Kannst also tatsächlich lesen ohne zu zahlen.
Das ist allerdings nur einmalig möglich. Wenn du also denkst, du schliesst jedesmal ein Probeabo ab, wenn ein Interessantes Exemplar rauskommt-das funktioniert nicht. Du kannst das Probeabo nur einmalig nutzen, machst du nach ein paar Wochen einen neuen Vertrag, so ist der alte tatsächlich anrechnungsfähig und damit auch die Widerrufsfrist erloschen, du zahlst vom ersten Tag an.
Probeabo und Widerrufsrecht sind 2 verschiedene Dinge. Das Widerrufsrecht wird es auch das nächste Mal geben und das übernächste Mal...
Bei digitalen Geschichten wird man idR aber informiert dass es erlischt sobald der Vertrag ausgeführt wird: https://www.it-recht-kanzlei.de/digitale-inhalte-widerruf.html#abschnitt_5
Das heiß, wenn man die Ware "nutzt" gibt es keinen Widerruf mehr.
Die meisten Tageszeitungen bieten ein kostenloses Probeabo für ca. einen Monat an, das man testen kann und in dieser zeit auch kündigen kann.
Wie es bei dir war, kann man aus der Ferne ohne weitere Informationen nicht erkennen.
Kommt auf die AGB an. Musstest du anklicken dass das Widerrufsrecht mit Nutzung erlischt, dann hast jetzt das Abo.
https://www.it-recht-kanzlei.de/digitale-inhalte-widerruf.html#abschnitt_5