Widerrufsrecht Online-Zeitung?

3 Antworten

Du machst ein Abo und kannst dann lesen. Ob du von deinem Wiederrufsrecht gebrauch machst oder nicht. Dir steht das Abo und damit die Zeitung bis auf weiteres zu.

Wenn du innerhalb der 14 Tage wiederrufst, musst du nicht zahlen.

Kannst also tatsächlich lesen ohne zu zahlen.

Das ist allerdings nur einmalig möglich. Wenn du also denkst, du schliesst jedesmal ein Probeabo ab, wenn ein Interessantes Exemplar rauskommt-das funktioniert nicht. Du kannst das Probeabo nur einmalig nutzen, machst du nach ein paar Wochen einen neuen Vertrag, so ist der alte tatsächlich anrechnungsfähig und damit auch die Widerrufsfrist erloschen, du zahlst vom ersten Tag an.

Die meisten Tageszeitungen bieten ein kostenloses Probeabo für ca. einen Monat an, das man testen kann und in dieser zeit auch kündigen kann.

Wie es bei dir war, kann man aus der Ferne ohne weitere Informationen nicht erkennen.