Nach Autokauf bemerkt...Fehlende Handbremse?
Hallo. Ich habe im Oktober 2018 einen BMW 320'er Touring von einem angeblich privaten Verkäufer gekauft. Der BMW stand aber bei einem Händler auf dem Gelände...angeblich nur vom Verkäufer der Kumpel, der das Gewerbe betreibt. Ich, mein Freund und der Verkäufer fuhren Probe und entschieden uns für das Auto. Als wir zur Probefahrt aber eingestiegen sind, sagte der Verkäufer, dass wir die Handbremse nicht ziehen sollen, da das Seil gerissen ist. Ich fragte ihn, was so etwas kosten würde und er meinte " Aaahhh...des is ned teuer "! Wir kauften das Auto, mussten ihn aber noch stehen lassen, weil er abgemeldet war. Ich machte eine Anzahlung und bekam die Papiere, die ich für die Zulassung benötigte, ausgehändigt! Einige Tage später, holten wir den BMW ab und stellten ein paar andere Mängel bei der längeren Fahrt von 70 km fest! Sitzheizung funktionierte usw. Nach einer geraume Zeit, knackste irgendetwas vorne u das Auto. Daraufhin zur Werkstatt, die mir einen neuen Querlenker einbauen musste. Das war für mich ja noch i.O.....aber auf einmal, sagte die Werkstatt, sie dürfen mir den BMW nicht mitgeben, da er keine Handbremse hat u das lebensgefährlich werden kann! Es war nicht nur ein gerissenes Seil sondern es war von der Handbremse gar nichts vorhanden! Ich musste unterschreiben, auf eigene Verantwortung zu fahren! Hatte auch keine Zeit, mich danach drum zu kümmern! Jetzt habe ich den Monat TÜV und ließ mein Auto in einer Werkstatt prüfen, was gemacht werden muss. Nun war es amtlich, dass ich wirklich keine Handbremse hatte! Reperaturkosten ca 500 €!!! Auf den Fotos kann man erkennen, dass es mit Absicht gemacht wurde, dass die Bremse entfernt wurde, da alles verrostet und morsch war! Jetzt meine Frage...." Kann ich den Verkäufer, dafür verantwortlich machen und die Kosten von ihm verlangen? Vielen Dank im Voraus!!!
7 Antworten
Das wird sehr schwierig wenn das Auto von Privat gekauft wurde, steht bestimmt auch im Kaufvertrag so drinnen das der Verkäufer keine Gewährleistung übernimmt.
Allerdings könnte man es probieren da es sich um eine arglistige Täuschung handelt wenn das Auto gar keine Handbremse hat und der Verkäufer gesagt hat das nur das eine Seil kaputt ist. Gut wäre es dann aber auch wenn ein Zeuge dabei gewesen ist wo er das gesagt hat.
Würde sich ggf über den Vorbesitzer einfach ausmachen lassen. Der Kumpel der dort arbeitet darf eben den Platz als Stellplatz nutzen und sein altes Auto verkaufen... durchaus eine Situation die vorkommen kann.
Deine Idee das durch diese "privat" natürlich die Haftung des Gewerblichen umgehen werden soll ist natürlich nicht Weltfremd zumal der Mangel ja erheblich ist.
Wie du geschrieben hast wurde die Handbremse wissentlich entfernt und ist nicht abgefallen (wenn das überhaupt möglich ist ? :D ) insoweit würde ich ne Chance sehen das dir diese Information wissentlich untersagt wurde.... Auskunft darüber würde ich mir aber eher über ein Fachmann /Anwalt holen.
Problematisch würde ich allerdings sehen das du Okt 2018 schreibst .. das ist sehr viel Zeit vergangen und nachwesie das die Bremse von anfang an Fehlte kann schwer werden.
Wäre ich der Verkäufer würde ich sagen : "ja der mensch hat gemerkt das ne neue Bremse hin muss hat sie rausgerissen und will sie jetzt von mir bezahlt haben" .. würde (wenn man deinen Sätzen glauben schenkt ) dann den Vorsatz wohl zu 100% bescheinigen. .. Problem ist eben das Nachweisen durch dich .. und da wäre ich nicht sooo optmisitisch nach dieser langen Zeit...
Ich kann mir das von der Werkstatt bestätigen lassen, da wo ich Querlenker einbauen ließ, dass das damals schon war! Ich hatte den Verkäufer zu der Zeit auch darüber informiert, dass die Bremse fehle! Er sagte, ich könne ihm Auto bringen und er macht es dann! Jetzt wo ich sicher weiß, dass es arglistig war, will er es auf einmal doch nicht mehr machen.
Du kaufst also im Oktober letzten Jahres ein Auto ohne funktionierende Handbremse, und es ist dir scheixxegal (obwohl jeder Führerscheininhaber wissen muss, dass das Auto so nicht verkehrssicher ist).
Im Januar stellt eine Werkstatt fest, dass überhaupt keine Handbremse vorhanden ist, weist dich darauf hin, dass du so nicht fahren darfst, und lässt dich nur gegen Unterschrift auf eigene Verantwortung vom Hof. Und was ist es dir? Genau, scheixxegal.
Jetzt haben wir September, und der TÜV steht an. Auf einmal fällt der Madame auf, dass sie ja seit fast einem Jahr mit einem verkehrsunsicheren Auto rumfährt.
Meiner Meinung nach gehört dir der Führerschein entzogen, drei Jahre Sperrfrist und MPU zur Wiedererteilung.
PS: Natürlich kannst du die Kosten vom Verkäufer verlangen.
Vielen Dank für die netten Worte!!! Ich hab noch nie Handbremse gebraucht und außerdem fahre ich seit 25 unfallfrei! Supi, geee!!!
Sollte die Handbremse im Wissen des Verkäufers entfernt worden sein, oder hat er sie evtl. sogar selbst entfernt, hat dieser Verkäufer die den Schaden offensichtlich absichtlich verschwiegen. Was viele Antworten hier ignorieren ist, dass ein Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich, den Käufer vor dem Kauf über alle Schäden aufklären muss. Eine fehlende Handbremse fällt auf. Dass er es nicht wusste, ist mehr als unwahrscheinlich. Ich würde zunächst alle vorhandenen Unterlagen kopieren und zusammenlegen. Dann würde ich mit einem Zeugen (einem Freund der AHnung von der Materie hat z.B.) das friedliche GEspräch mit dem Verkäufer suchen und ihm die Kopien der Unterlagen vorlegen. Sollte das nicht zu dem Ergebnis führen dass er sämtliche Kosten übernimmt oder mir eine andere Möglichkeit einräumt, mit der ich leben kann, würde ich mir einen Anwalt nehmen und die ganze Rechtskiste auf machen.
Ich habe ihm schon ganz höflich geschrieben, was los ist und auch Vorschläge gemacht, damit es nicht ins bösartige geht...aber er geht nicht darauf ein.
Bist reingelegt worden, weil der Handel als Privatverkauf deklariert wurde.
Der Verkäufer wird sich dumm stellen.
Ob es sich lohnt einen Prozess vom Zaun zu brechen ??? Man weiss es nicht.
Allerdings musst du mit allen Kosten für die Klage in Vorleistung gehn und der Ausgang ist ungewiss. Solltest du zufällig ADAC Mitglied sein oder eine Rechtschutzversicherung haben kannst zumindest einem Anwalt mal den Kaufvertrag zeigen. Der ADAC macht dann auch das Gutachten kostenlos.
Frag vorher nach ob es die Beihilfe auch auf diesen Handel gibt.
Nach fast einem Jahr dürften deine Erfolgschancen gegen null tendieren.
Wenn Privatkauf eher nicht. Versuch es - es wird ein weiter, steiniger, aufreibender Weg, der dich ggf deutlich mehr, als die veranschlagten 500€ kosten wird ...
dass du so ein Jahr herumgefahren bist, wird Dir dabei gewiss nicht positiv angerechnet.
So eine realistische Erfolgsaussicht besteht, was ich in diesem Fall bezweifele.
Arglistige Täuschung: 3 Jahre https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/7-verjaehrung-der-gewaehrleistungsrechte-b-arglistige-taeuschung_idesk_PI17574_HI11021848.html
Wenn der Vk nicht will, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Erstberatung.
Ja, das denk ich auch🤔! Dreistigkeit muss bestraft werden!
Für mich ist es schon komisch, dass der angeblich private Verkäufer auf dem Gelände von seinem Kumpel der gewerblichen Autohandel macht, fleißig mitgeholfen hat beim Handel und dazu auch seine Frau😳! Zeuge war mein Freund dabei...