Kann man in folgendem Fall vom Vertrag zurücktreten?
Man fährt in ein relativ weit entferntes Autohaus und schließt dort einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ab. Man sagt dem Verkäufer, dass es sehr wichtig ist, dass man das Auto noch in den zwei verbleibenden Ferienwochen abholen kann, weil man außerhalb der Ferien dazu nicht in der Lage ist wegen Beruf und man den Sohn auf das Abitur vorbereiten muss. Der Autoverkäufer sagt, das sei überhaupt kein Problem, das Auto würde in der nächste Woche den TÜV kriegen und die Fahrzeugpapiere würden wir dann in 10 Tagen erhalten, dann könnte man das Auto zulassen und anschließend abholen. Man schließt einen Kaufvertrag mit festem Abholungstermin ab.
10 Tage später sind die Fahrzeugpapiere nicht angekommen. Man ruft beim Autohändler an, doch der ist beschäftigt und ruft erst einige Tage später zurück und erzählt, dass er leider vergessen hat, die Papiere loszuschicken. Dadurch ist die Abholung am Abholungstermin nicht möglich, weil das Fahrzeug ohne Papiere nicht zugelassen werden kann. Der Verkäufer sagt, er werde die Papoere sofort losschicken und man könne das Fahrzeug in der nächsten Woche abholen. Doch weil die Ferien da schon zu Ende sind, kann man das Auto in den nächsten zwei Monaten nicht abholen, weil die Hin-und Rückfahrt ins (relativ weit entfernte) Autohaus plus einige Stunden Warten bei der Zulassungsstelle zu viel Zeit in Anspruch nimmt, die für Beruf und Lernen mit dem Sohn auf das Abitur benötigt wird. Der Verkäufer sagt, sie können das Auto gerne erst in zwei Monaten abholen, aber das verlangt horrende Lagerkosten.
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Es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Wenn da der Termin als Ausschlusstermin vereinbart wurde, ja, dann kann man vom Vertrag zurücktreten.
Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit der Überführung. D.h. das Autohaus beauftragt einen Fahrer dir das Fahrzeug zu bringen. Die frage ist, wer die Kosten dafür tragen muss, ich bin der Meinung, durch die Nichteinhaltung des Termins gehen die Kosten der Überführung zu Lasten des Autohauses.
1. Was hat der Sohn damit zu tun ?
2. Wer sagt, dass man bei der Zulassungsstelle Stundenlang warten muss ? Mach einen Termin und der ganze Vorgang dauert keine 15 Minuten...
3. Es soll auch die Möglichkeit geben sich einen Tag freizunehmen oder den Wagen am Wochenende abzuholen.
Gibt es keine Verwandten/Bekannten, die das Fahrzeug vielleicht abholen könnten ?
Normal wird der Liefertermin nie als Fixtermin vereinbart. Normal heißt es die Lieferung erfolgt in Zeitraum von-bis. Dazu kommt das es nicht wirklich das Problem des Händlers ist wenn du das Auto nicht abholen kannst.
Versuch evtl mit dem Händler zu klären das du das Auto später holst aber aufgrund dessen dass er vergessen hat die Papiere zu schicken keine Lagergebühr anfällt.
Also kurz für mein Verständnis:
Du kannst das Fahrzeug nicht abholen, weil dein Sohn in der Oberstufe nicht in der Lage ist auch nur einen einzigen Tag ohne deine Hilfe zu lernen? Wohlgemerkt auf eine Prüfung die in +/- 6 Monaten stattfinden wird? Herzlichen Glückwunsch, der wird sein anschliessendes Studium aber rocken :-)
Zur eigentlichen Frage: Ich bin nicht vom Fach, würde aber annehmen dass du bevor du zurück treten kannst, den Händler bei Nichteinhalten des vereinbarten Abholtermins zunächst einmal in Verzug setzen musst. Es bringt dir dann nur nichts, wenn du das Fahrzeug eine Woche später holen könntest, aber der Sohnemann nicht allein gelassen werden kann.
Eventuell könntest du mit dem Händler eine Lieferung vereinbaren. Wenn er sehr kulant ist und einsieht dass es sein Verschulden war, beteiligt er sich vielleicht sogar an den Kosten.
Im Zweifelsfall würde ich mal mit einem Anwalt sprechen.
Der ursprüngliche Abholtermin ist nicht als Fixkauftermin vereinbart. Als Fixkauftermin wäre ein Rücktrittsrecht völlig klar.
Auch wäre ein Rücktritt klar, wenn es sich um eine Bestellung von z.B. Weihnachtsmännern handelt, die erst ab Januar geliefert werden können.
Die Umstände und die Besonderheiten der Ware sind entscheidend, um ein Rücktrittsrecht zu rechtfertigen.
So aber ist der Verkäufer lediglich in Verzug zu setzen. Einen Verzugsschaden hat er allerdings zu tragen und nicht der Kunde. ==> meine Meinung.
Ggf. kommst Du nicht herum einen Anwalt einzuschalten, wenn das Autohaus sich weigert, den Verzugsschaden zu übernehmen.
1.Man muss den Sohn das Wissen abfragen und ihn zum Lernen auffordern, damit er das Abitur mit einer guten Note besteht.
2.In Stuttgart dauert das so lang.
3.Auch an Wochenenden wird gelernt; jede Arbeit, jeder Test zählt fürs Abitur, und davon gibt es gerade im Herbst haufenweise. Beruflich kann man sich einen Tag frei nehmen, aber das ändert nichts daran, dass man mit dem Sohn lernen muss.